Eklat im Akademischen Senat

Gegen den Willen von Präsident Alt sollte der Akademische Senat Farbe zum Berliner Hochschulgesetz bekennen. Die Veranstaltung endete in einem Wortgefecht zwischen Studierenden und Präsidium. Von Max Krause.

Foto: Cora-Mae Gregrorschewski

Am gestrigen Dienstag kam der Akademische Senat (AS) zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Anlass war die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Sie soll am morgigen Donnerstag im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Die Sitzung wurde auf Antrag von Mathias Bartelt von der studentischen UFSPA-Liste einberufen. Unterstützt wurde er von zwölf weiteren AS-Mitgliedern, davon keines aus den Professorengruppen Vereinte Mitte und Liberale Aktion. Der Akademische Senat muss außer der Reihe zusammentreten, wenn mindestens ein Viertel seiner Mitglieder dies beantragt.

Zu Beginn stellte Rechtsamtsleiter Hellmut-Johannes Lange für das Präsidium klar, dass für den Antrag keine besondere Dringlichkeit gegeben sei. Das Treffen sei somit lediglich eine Versammlung ohne Beschlusskraft. Diese Einschätzung wurde von den Antragstellern zurückgewiesen. Die Mehrheit des AS habe eine Sitzung verlangt, also solle das Treffen als solche behandelt werden, so Raúl Rojas von der Liste Exzellenz und Transparenz.

Trotz der unterschiedlichen Bewertung wurde schließlich eine Resolution zur BerlHG-Novelle verabschiedet. Sie appelliert an das Parlament das Gesetzgebungsverfahren zu unterbrechen und strittige Punkte zu überarbeiten. Abgelehnt werden unter anderem die Einführung des “wissenschaftlichen Mitarbeiters mit Schwerpunkt Lehre”. Dieses Stellenprofil sei eine Sackgasse, da es wissenschaftliche Weiterqualifikation ausschließe. Die Gruppe der Studierendenvertreter enthielt sich bei der Abstimmung geschlossen. Sie hatten zwar die Resolution initiiert, wollten jedoch die in der Endfassung enthaltene Kritik an der Überregulierung der Hochschulen nicht mittragen.

Eine halbe Stunde vor dem regulären Ende brach Präsident Peter-André Alt die Sitzung unvermittelt ab. Ein Mitarbeiter hatte ihm eine, wie er sagte, „dringenden Sache“ zugeleitet. Ein weiterer Antrag von Mathias Bartelt wurde nicht mehr behandelt. Dieser sollte den AS auffordern, zur Teilnahme an der BerlHG-Demo am Donnerstagnachmittag aufzurufen. Die Studierendenvertreter waren empört und fühlten sich übergegangen. Bartelt warf dem Präsidenten vor, die Arbeit des Akademischen Senats bewusst zu behindern.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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3 Responses

  1. Thomas E. sagt:

    Danke, Ronny, für diese sehr informative Ergänzung des Artikels selbst.

  2. Ronny sagt:

    Daß Rechtsamt-Lange den Sitzungscharakter nicht anerkennen wollte, ist die eine Sache. Er sprach von einer “teleologischen Auslegung” der Geschäftsordnung – einer Auslegung, die u.a. Ulrike Müller (WiMis) strikt widersprach, denn die GO des AS ist in dem Punkt “Dringlichkeitssitzung” mehr als eindeutig und bedarf keiner “teleologischen Auslegung”. Sie formulierte schon im Vorhinein an den Leiter der Stabsstelle Gremien, Emanuel Kouloris:

    “Die GO des AS ist, was die Anberaumung von
    Dringlichkeitssitzungen angeht, eindeutig und sieht bei der Beantragung
    durch die erforderliche Anzahl der Senatsmitglieder keinerlei
    Prüfungsrecht des Präsidiums vor, § 1 Abs. 2., 2. Halbsatz. Eine
    potentiell fehlende Dringlichkeit des angekündigten Themas oder
    Unzuständigkeit des AS ist insofern für die Anberaumung der Sitzung völlig
    unerheblich.”

    Wir erinnern uns an die Rechtsauffassung des Präsidiums (und damit auch des Rechtsamts und vice versa): Die Sitzung könne allein deshalb schon keine Dringlichkeitssitzung sein, weil die gestellten dringlichen Anträge keine seien und der AS nicht für sie zuständig wäre. Als Ulrike Müller ihren Jura-Fachkollegen Univ.-Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland (Vereinte Mitte) bat, die Rechtsauffassung zu bestätigen, daß die anberaumte “Versammlung” Sitzungscharakter hätte, mußte selbst dieser verlegen nicken.

    Soviel zu den GO-Spielchen des Präsidiums und seines weisungsgebundenen Rechtsamts. Darauf baute sich dann die Konstruktion auf, keine Beschlüsse fassen zu können – und am Ende diese verwurstete Resolution (http://www.fu-berlin.de/presse/fup/2011/fup_11_132/index.html) zu verabschieden.

    Thomas, wenn Du Dir die Resolution anschaust, heißt der Satz in Gänze: “Sie [die BerlHG-Novelle] enthält Elemente sowohl der Überregulierung als auch der Unterregulierung, die auch durch die Modifikationen der Regierungskoalition nicht behoben sind.” Schon bei Verabschiedung der letzten BerlHG-Resolution, der dieser Satz fast wortwörtlich entliehen ist, äußerten die Studierenden Kritik an dieser Formulierung. Es wird nämlich deutlich, daß – selbst wenn es so scheint, als würden Profs, WiMis, SoMis und Studis mal einig sein und eine nicht tragbare Gesetzesnovelle ablehnen – die Kritik aus den verschiedenen Statusgruppen in unterschiedliche Richtungen geht. Was meint die professorale Mehrheit damit, wenn sie “Elemente sowohl der Überregulierung als auch der Unterregulierung” kritisiert? Da geht es um gänzlich andere Kategorien als uns Studierenden wichtig sind. Da geht es nicht um die böse böse Überregulierung in Form von verpflichtenden “Studienberatungen”, Zwangsexmatrikulationen, Beschränkungen der Wahlfreiheit, Regelstudienzeit etc.; da geht es unter anderem um Hochschulautonomie, die je nach politischer Einstellung der Profs blassrot bis gelb bis dunkelschwarz gefärbt ist und an der konkreten Situation der Studierenden wenig bis nichts verbessern will. Da geht es darum, den Hochschulen mehr “Freiheiten” zu geben – und nicht zu sehen, daß in dem Korsett, in dem das Hochschulsystem steckt, diese Freiheit eher eine Hasenfreiheit in Zeiten der Jagd ist. (Um’s mal mit Hannah Arendt zu sagen.)

    Deswegen haben sich die Studierenden geschlossen enthalten und nicht für diese halbherzige – tja, noch nicht mal halb-, sondern eher viertelherzige – Resoultion gestimmt. Der Resolutionsentwurf von Mathias Bartelt sah vor, konkrete Kritik an der Novelle zu üben, und nicht nur das eine herausgegriffene Beispiel “Hochschuldozenten” anzugreifen. Mit der fadenscheinigen Begründung, man hätte den Resolutionstext Mathias Bartelts vorher nicht zur Kenntnis nehmen können (obwohl er von ihm an alle AS-Mitglieder persönlich verschickt wurde) und könne nun darüber nicht abstimmen, wurde die weitaus schlagkräftigere Resolution ignoriert und lediglich der Anfangssatz mit Modifikationen übernommen. (Was ein weiteres Skandälchen ist, wurde doch die Formulierung “Der AS appelliert” sinngemäß in “Die Mitglieder des AS appellieren” geändert. Damit soll unterstrichen werden, daß es gerade nicht eine AS-Sitzung war, sondern lediglich eine Versammlung seiner Mitglieder. Humoristische Randnotiz: Diese Änderung wurde von Alt verlangt, von den Antragsteller_innen und -Unterstützer_innen jedoch zurückgewiesen. Als diese dann von Kanzler Lange dafür angegriffen wurden, hier “Formaldebatten” führen zu wollen [“Der Zeitungsleser erkennt den Unterschied zwischen ‘Der AS’ und ‘Die Mitglieder des AS’ doch gar nicht!”], wirkte das unfreiwillig komisch, war es doch der Präsident selbst, der diese Formaldebatte mit seinem Vorpreschen eröffnet hat.)

    Und so soll das nach Willen Alts & Co. jetzt über Monate weitergehen. Die ehemalige Liberale Aktion/Vereinte Mitte-Koalition sieht ihre Felle davonschwimmen und versucht den Laden nicht ganz zusammenkrachen zu lassen. Das schafft sie gerade einigermaßen durch die – um dem Vorwurf der Unterstellung der Rechtsbeugung durch die Sitzungsleitung zu entgehen, sage ich jetzt mal: – akrobatische Auslegung der Geschäftsordnung und eine Verschleppungstaktik, die ihresgleichen sucht. Etwas anderes war auch nicht zu erwarten.

  3. Thomas E. sagt:

    Irgendwie bleibt im Bericht selbst von “Eklat” und “Wortgefecht” am Ende nicht vie übrig. Und ich will auch nicht ganz verstehen, warum Studierende, die sonst so aktiv für die absolute Freiheit des Studiums kämpfen, Kritk an Überregulierung nicht mittragen wollen.

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