Langzeitstudierende unerwünscht

Verschärfte Prüfungs- und Studienbedingungen für alle: Die FU will eine Rahmenprüfungsordnung einführen. Das bedeutet Anwesenheitspflicht, Zwangsstudienberatung und begrenzte Prüfungswiederholungen in allen Fächern. Auf studentischer Seite regt sich Widerstand. Von Rani Nguyen

Die Leistung von Studierenden soll künftig nach drei Semestern überprüft werden. Foto: FU Berlin

Verglichen mit anderen deutschen Unis war das Studium an der FU bisher selbstbestimmt. In den meisten Fächern dürfen Prüfungen beliebig oft wiederholt werden, man kann auch mal zu Hause bleiben und problemlos acht oder mehr Semester im Bachelor studieren, ohne dafür gerügt zu werden. Damit soll bald Schluss sein – das zumindest geht aus dem Entwurf zur neuen Rahmenprüfungsordnung hervor, die der FURIOS vorliegt.

Künftig soll jede Prüfung nur noch zweimal wiederholt werden dürfen. Wer eine Prüfung beim dritten Versuch nicht schafft, fällt durch die Bachelorprüfung und wird exmatrikuliert. Das Fach darf dann deutschlandweit nicht mehr studiert werden. Studierende, die bereits mehrfach durchgefallen sind, sollen angeblich nach Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnung (RPO) nur noch einen einzigen Versuch haben.

Auch die Anwesenheitspflicht soll neu geregelt werden. Seit dem Bildungsstreik vor zwei Jahren war sie außer Kraft gesetzt und Ermessungsentscheidung der Dozenten. Nun sollen Studierende mindestens 85 Prozent der Lehrveranstaltungszeit anwesend sein; den Dozenten steht es zudem frei, eine höhere Präsenz zu verlangen.

Derzeit kann in den meisten BA-Studiengängen lange studiert werden, erst im achten Semester wird eine Beratung verpflichtend. Die neue Rahmenprüfungsordnung sieht vor, dass nach der Hälfte des Studiums, also mit dem Abschluss des dritten Semesters, in einer obligatorischen Beratung der Studienfortschritt überprüft wird. Sollten zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens ein Drittel der Leistungspunkte erreicht sein, kann das Studium nur mit Auflagen fortgesetzt werden.

An vielen deutschen Unis existiert bereits eine Rahmenprüfungsordnung. Dass sich nun auch die FU ein solches Regelwerk geben will, folgt aus dem Entschluss, eine Systemakkreditierung zu erreichen und damit ein Qualitätssiegel für die FU-Studiengänge zu erhalten. Bisher haben die meisten Studiengänge an der FU kein solches Qualitätssiegel. Im September hatte der Akademische Senat sich für die Einleitung einer Systemakkreditierung entschlossen.

Die Bildungsprotestler und die linken Mitglieder des Akademischen Senats sprachen sich gegen eine Rahmenprüfungsordnung aus. Bei einem Treffen wurden Protestaktionen geplant. Die Aktivisten wollen an die Öffentlichkeit gehen und die Studierenden informieren. Die Uni-Gruppe der „Kritischen Juristen“ prüft derzeit, ob es in der Vergangenheit relevante Gerichtsbeschlüsse gegeben hat. In einer Sitzung kommenden Dienstag soll das Studierendenparlament (StuPa) eine Resolution gegen die geplante Rahmenprüfungsordnung verabschieden.

Um das Regelwerk im kommenden Wintersemester anlaufen zu lassen, muss der Akademische Senat eine endgültige Fassung in den nächsten Sitzungen am 23. Mai und 13. Juni beschließen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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3 Responses

  1. Karl sagt:

    Der Titel des Artikels ist ziemlich verharmlosend. Die Regelung wird nicht nur sogenannte Langzeitstudierende – wer auch immer die sind – treffen, sondern erheblichen Druck auf alle Studierenden ausüben. Wem bereits im ersten Semester angekündigt wird, dass ihr oder ihm im dritten eine Zwangsberatung erhalten, die für sie oder ihn verbindliche Ziel feststeckt, die bei Strafe der Exmatrikulation eingehalten werden müssen, wird es so oder so mit der Angst zu tun bekommen.
    Außerdem finde ich es bezeichnend, dass hier von “Bildungsprotestlern und linken Mitgliedern”. Nicht nur das Protestler ein unzulässiger Deminutiv ist, es wird auch impliziert, dass nur Linke – wer auch immer das sein soll – gegen den katastrophalen Entwurf sein könnten, weil die wieder Weltverbesserer spielen wollen. Z.B. ist im sächsischen Hochschulgesetz festgelegt, dass es keine Anwesenheitspflicht geben darf. Sachsen ist bekanntlich CDU-regiert.
    Außerdem kann sich schlechterdings nicht prinzipiell gegen eine Rahmenprüfungsordnung gewendet werden, weil eine solche im BerlHG gefordert wird, und das wissen auch alle Kritiker_innen des Vorschlags des Präsidiums.

  2. Max sagt:

    “Wer eine Prü­fung beim drit­ten Ver­such nicht schafft, fällt durch die Bache­l­or­prü­fung und wird exma­tri­ku­liert.”

    Ich möchte die geplanten Regelungen in der Rahmenprüfungsordnung nicht verharmlosen, aber die angesprochene Regelung im Zitat gilt nur dann, wenn es sich um ein Pflichtfach handelt.

    Bei Wahlpflichtfächern könnte auf ein anderes Modul ausgwichen und die Gesamtprüfung immmer noch bestanden werden.

  3. Hauke sagt:

    Toller Artikel! Ich werde da noch mal genauer recherchieren!

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