„Ich lasse mich doch nicht veralbern!“

Der Akademische Senat hat über den neuen Entwurf zur Rahmenstudien- und Prüfungsordnung diskutiert. Trotz einiger Zugeständnisse an die Studierenden entwickelte sich eine raue Debatte. Von Max Krause

Außen still, innen laut: vor der Tür zum Akademischen Senat. Foto: Cora-Mae Gregorschewski

Das Klima im Sitzungssaal war schon vergiftet, bevor der Akademische Senat (AS) überhaupt auf die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) zu sprechen kam: Schon die ersten Abstimmungen verliefen mit altbekannter Regelmäßigkeit entlang der Linie zwischen studentischen Vertretern und dem Rest.

Das Thema RSPO wurde zuerst in einem Antrag des studentischen Mitglieds Mathias Bartelt aufgegriffen. Er forderte, die RSPO solle in der Kommission für Lehrangelegenheiten (KfL) erarbeitet werden, die zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist. Momentan übernimmt diese Aufgabe das Präsidium. Von Professorin Felicitas Thiel und anderen kam der Einwand, dies sei nicht möglich, da die KfL keine Beschlusskompetenz habe. Bartelt entgegnete, der Beschluss bleibe schließlich ohnehin dem AS überlassen. Am Ende stimmten die studentischen Vertreter als einzige für den Antrag. Die RSPO wird also weiterhin vom Präsidium ausgearbeitet.

Ein neuer Entwurf

Die Sitzung war bereits zweieinhalb Stunden im Gang, als Präsident Peter-André Alt mit der eigentlichen Beratung der RSPO beginnen wollte. Das Präsidium hatte Ende September einen neuen Entwurf vorgelegt; als zentrale Änderung dürfen Studierende danach Prüfungen nun generell dreimal statt wie in älteren Entwürfen zweimal wiederholen.

In der Gruppe der Professoren stieß das auf Widerstand. Der Jurist Klaus Hoffmann-Holland etwa setzte sich dafür ein, nur zwei Wiederholungen zuzulassen, um den Arbeitsaufwand zu verringern. Thiel sagte, eine Erhöhung der Wiederholbarkeit sorge dafür, dass viele Studierende unvorbereitet in Klausuren gingen und leere Blätter abgäben. Dies sei „aus ressourcentechnischen Gründen nicht vertretbar“.

Die studentischen Vertreter hingegen kritisierten den Entwurf von der anderen Seite: Sie sähen nicht ein, warum es überhaupt eine Beschränkung der möglichen Wiederholungen geben müsse. Das Berliner Hochschulgesetz verlange nichts Derartiges. Zudem, so echauffierte sich Bartelt, habe das Präsidium bis jetzt keine Statistik vorlegen können, die zeige, dass eine Beschränkung positive Auswirkungen habe. „Wir diskutieren seit fünf Monaten auf keiner Grundlage“, sagte er.

Kommt die Anwesenheitspflicht?

Auch andere Punkte des RSPO-Entwurfs blieben strittig. Etwa enthält er einen Paragrafen zur Anwesenheitspflicht, den die Studierenden am liebsten komplett gestrichen sähen. Der Entwurf sieht vor, dass für jede Veranstaltung individuell geregelt wird, ob die Teilnehmer anwesend sein müssen oder nicht.

Lucas Feicht vom Asta bemängelte, dass hier de facto eine Wiedereinführung einer flächendeckenden Anwesenheitspflicht geschehe, nachdem diese durch einen AS-Beschluss von 2009 ausgesetzt worden war. Als Präsident Alt das leugnete, rief Feicht empört: „Ich lasse mich von Ihnen doch nicht veralbern!“, woraufhin Vizepräsidentin Monika Schäfer-Korting ihm empfahl: „Bitte lesen Sie den Text wirklich gründlich.“

Das Präsidium nahm alle Einwände zur Kenntnis und will basierend darauf einen neuen Entwurf verfassen. Dieser könnte dann schon in der nächsten Sitzung des AS am 14. November verabschiedet werden.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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1 Response

  1. Lukas L. sagt:

    Mathias Bartelt? Ernsthaft? Immer noch? Das Kerlchen ist doch nun schon seit mindestens 2007 dabei – und hat 2009 schon mal angekündigt, faktisch fertig studiert zu haben.

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