Lange Rede, fast kein Sinn

Obwohl ihre Abschaffung bereits beschlossene Sache ist, diskutierten die Stupa-Abgeordneten lange über die Fachschaftsräte. Die Haushaltsdebatte kam dafür zu kurz. Von Johanna Blees und Sonja Ebel

Stupa-Sitzung

Die Stupa-Agebordneten diskutierten lange über die FSR und nur kurz über den Haushalt. Foto: Cora-Mae Gregorschewski (Archivbild)

Von der Einigkeit, die während der Sitzung im Juli zu herrschen schien, war beim letzten Zusammentreffen des Studierendenparlaments (Stupa) in diesem Jahr nur wenig zu spüren. Insbesondere die attac-Hochschulgruppe um Mathias Bartelt zog die Abstimmungen durch häufige Einwände und Vorwürfe an den Vorsitz in die Länge. Was erhitzte die Gemüter so sehr?

Es war die längst erfolgte Abschaffung der Fachschaftsräte (FSR), die besonders die Opposition aufregte. Das Rechtsamt hatte auf einige Lücken in der neuen Satzung verwiesen: So bestehe etwa die alte Ordnung für die Wahl der Fachschaftsräte fort. Wann die neue in Kraft tritt, bleibe offen.

Der lange Schatten der FSR-Diskussion

Die Opposition nutzte diese Gelegenheit, um die Rechtsgrundlage des Beschlusses im Allgemeinen anzuzweifeln. Sie brachte einen Änderungsantrag ein, der im Prinzip eine Wiedereinführung der FSR durch die Hintertür vorsieht. Nach langer Diskussion wurde dieser mit großer Mehrheit abgelehnt – stattdessen beschloss das Stupa die Abschaffung der alten FSR-Wahlordnung sowie eine Übergangsregelung: Bis zum Ende der einjährigen Amtszeit bleiben die FSR noch bestehen.

Für manch einen hat das positive Konsequenzen: Jura-Studierende etwa können sich länger für den „Freiversuch“ beim juristischen Staatsexamen anmelden, wenn sie mindestens ein Jahr als gewähltes Mitglied eines Gremiums — wie etwa dem FSR — waren.

Neben der FSR-Debatte beschäftigten sich die Abgeordneten mit einem Antrag zur Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Sitzungsleitung. Sie werden zukünftig pro Sitzung pauschal 250 Euro erhalten, die sie unter sich aufteilen können. Auf eigenen Antrag erhält das „Referat für AusländerInnen“ nun den neuen Namen „Referat für internationale Studierende“. Weiterhin unterstützte das Stupa eine Resolution für eine Zivilklausel gegen Forschung zu militärischen Zwecken am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften.

Kaum Zeit für die Haushaltsdebatte

Für die anschließende Diskussion über den Haushalt 2013 blieb nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Anträge der Opposition nur wenig Zeit. Als wichtigste Neuerung sieht der Haushaltsentwurf die Umverteilung der Gelder vor, die früher an die FSR flossen. Sie sollen künftig den Fachschaftsinitiativen (FSI) zugutekommen.

Auf Nachfrage stellte sich außerdem heraus, dass der Asta im nächsten Jahr neue Computer anschaffen will. Im Eilverfahren nickten die Parlamentarier den Entwurf ab. Nach vier Sitzungsstunden drängte die Zeit, das Nutzungsrecht für den Tagungsraum war bereits überzogen. Nach einer langen und in vielerlei Hinsicht anstrengenden Sitzung wurden die Parlamentarier schließlich vom Wachpersonal hinauskomplimentiert.

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FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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2 Responses

  1. Franziska sagt:

    es wurde viel zu lange über die anträge zum fsr gesprchen. das interessiert doch niemanden. über den haushalt fast gar nicht. immerhin gab es einige kritische nachfragen. trotzdem war dafür zu wenig zeit.

  2. Liebe “Furios”-Redaktion,

    auf Grund eines offenbaren Zeichen-Fehlers hier erneut:

    Wie so oft hilft ein Blick in Allen vorliegenden Dokumente:

    http://fuwatch.de/?p=1016

    Der oben von der “Furios” gemeinte Antrag für niedrigere Hürden bei FU-Urabstimmungen und FU-Vollversammlungen und die Einführung verbindlicher Fachschaftsurabstimmungen und -vollversammlungen:

    http://fuwatch.de/wp-content/uploads/2012/10/Studierendensatzung-und-Fachschaften-FU-Antrag-attac-FU-06.06.12.pdf

    I. Auf Seite 1 und 2 des Antrags:

    – zur Beibehaltung der basisdemokratischen Rechte der Fachschaften (nicht zu verwechseln mit “Fachschaftsräten”):

    “Die Fachschaftsräte der Studierendenschaft gemäß § 12 alt entfallen als solche und als fest
    stehende Einrichtungen. Die ihnen zugewiesenen Einberufungsrechte[!] bleiben bestehen. Die Änderung der Studierendensatzung in der Sitzung des Studierendenparlaments vom 24.04.12 wird
    in so weit zurück genommen:

    § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 zum Einberufungsrecht zum Studierendenparlament,

    § 13 Abs. 2 Nr. 4 zum Einberufungsrecht zur zentralen Studierendenschaftsurabstimmung

    und

    § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 zum Einberufungsrecht zur zentralen Studierendenschaftsvollversammlung
    werden in so weit wieder in die Studierendensatzung aufgenommen.

    Das unter diesen Nummern zum Verlangen der Einberufung berechtigte dezentrale Fachschafts-
    Gremium und seine Bezeichnung sind durch Beschluss einer Fachschaftsurabstimmung[!] oder
    Fachschaftsvollversammlung[!] der jeweils zuständigen Fachschaft zu bestimmen, so fern[!] die Fachschaft ein solches Gremium bestimmt. Das Verlangen der Einberufung der oben genannten
    zentralen Studierendenschaftsorgane und einer Studierendenschaftsurabstimmung kann auch[!]
    unmittelbar durch die jeweilige Fachschaftsvollversammlung und des Weiteren durch die einfache Mehrheit einer Fachschaftenversammlung beschlossen werden.”

    – zur Senkung der Hürden zur Einberufung von Urabstimmungen, Vollversammlungen und StuPa-Sitzungen:

    “§ 4 Abs. 1 Satz 3 wird in Nr. 3 entsprechend so geändert und um eine Nr. 5 ergänzt:

    “3. auf Verlangen von drei Fachschaften”
    “5. auf Verlangen der einfachen Mehrheit einer Fachschaftenversammlung”

    § 13 Abs. 2 wird in den Nummern 3 und 4 entsprechend so geändert, hinsichtlich der
    Anforderungen des Verlangens gesenkt und um die Nummern 5 und 6 ergänzt:

    “3. Verlangen von zwei Prozent der Studierendenschaft,
    4. Verlangen von drei Fachschaften,
    5. Verlangen der Studierendenschaftsvollversammlung,
    6. Verlangen der einfachen Mehrheit einer Fachschaftenversammlung”

    § 14 Abs. 1 Satz 2 wird in Nr. 3 und 4 entsprechend so geändert, hinsichtlich der
    Anforderungen gesenkt und um eine Nr. 5 ergänzt:
    “3. Verlangen von drei Fachschaften,
    4. Verlangen von einem Prozent der Studierendenschaft,
    5. Verlangen der einfachen Mehrheit einer Fachschaftenversammlung””

    II. Seite 3 oben zu den Fachschaften:

    “(2) Organe der Fachschaft sind die Fachschaftsurabstimmung[!] und die
    Fachschaftsvollversammlung[!]. Sie dienen der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der
    Fachschaft. Sie sind dazu verpflichtet, die Unabhängigkeit der Fachschaft zu gewährleisten.

    (3) Beschlüsse der Fachschaft sind unmittelbar verbindlich für diese Fachschaft und für von ihr
    bestimmte Beauftragte.

    (4) Beschlüsse erfolgen im Wege der Fachschaftsurabstimmung[!] oder der
    Fachschaftsvollversammlung[!]. Höchstes[!] Organ der Fachschaft ist die Fachschaftsurabstimmung[!].

    (5) Das Recht der Fachschaft zur unabhängigen Meinungsbildung und dazu, im Rahmen ihrer
    Aufgaben Beschlüsse zu treffen, ist garantiert.

    (6) Die Fachschaft kann sich im Rahmen der hier geregelten Bestimmungen eine eigene[!] Satzung
    geben.”

    Ich frage mich durchaus, womit die obige Aussage, die wie oft in der “Furios” selbstreferentiell durch nichts belegt wird, begründet wird:

    “Sie [nach Euren Kategorien: “die” “Opposition”, M.B.] brachte einen Ände­rungs­an­trag ein, der im Prin­zip eine Wie­der­ein­füh­rung der FSR durch die Hin­ter­tür vor­sieht.”

    Ich möchte im Übrigen nochmals daran erinnern, daß ich mir noch nie die einfache Kategorie “Koalition – Opposition” zu eigen gemacht habe, wie sie in der “Furios” und auch hier wieder bemüht wird. Wer den Antrag liest und der StuPa-Debatte zugehört hat, weiß, daß es ein Antrag in der Sache ist. Mensch konnte und kann unterschiedlicher Meinung dazu sein – auch darin, ob die Fachschaftsräte-Abschaffung an sich “gut” oder “schlecht” sei.

    Aber mit der Kategorie “Koalition – Opposition” macht mensch es sich wie immer zu einfach.

    Mit besten Grüßen

    Mathias Bartelt

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