RSPO noch keine beschlossene Sache

Die neue Rahmenstudien- und Prüfungsordnung schien bereit zum Beschluss – ein Irrtum? Die Kommission für Lehrangelegenheiten spricht sich dafür aus, die Diskussion fortzuführen. Von Josta van Bockxmeer

Wieder liegt ein neuer RSPO-Entwurf auf den Tischen. Illustration: Cora-Mae Gregorschewski

Die Mitglieder der Kommission für Lehrangelegenheiten (KfL) sprachen in der Sitzung am 9. November wieder über die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO), zu der das Präsidium kurz zuvor einen neuen Entwurf vorgelegt hatte. Eine gewisse Zermürbung scheint sich in die Diskussion eingeschlichen zu haben. Die wichtigsten Argumente waren schon ausgetauscht, und in den verbleibenden Fragen waren die Vertreter sich einigermaßen einig. Doch das heißt keineswegs, dass der jetzt vorliegende Entwurf schon beschlossene Sache ist.

Der wichtigste Diskussionspunkt beim Thema RSPO war, wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen. Der neue Entwurf lässt die Frage teils offen. „Prüfungsleistungen … dürfen im Falle des Nichtbestehens zweimal, höchstens dreimal wiederholt werden“, heißt es dort. Die Fachbereiche könnten pro Modul die Wiederholungsversuche auf zwei beschränken, so Vizepräsident Michael Bongardt, Vorsitzender der KfL.

In einer Fußnote nennen die Verfasser eine neue Alternative: Die Einführung von Bonuspunkten, die von Studierenden gegen weitere Prüfungswiederholungen getauscht werden können. Jeder, der an die FU kommt, soll einen Bonuspunkt pro Semester erhalten. So könnten die Studierende selbst bestimmen, in welchen Modulen sie mehr Prüfungswiederholungen brauchen.

Die Kommission nahm den Vorschlag nicht gerade begeistert auf. Ein solches System sei zu intransparent und schwer zu verwalten, hieß es. Marko Eidens, Leiter des Bereichs Studium und Lehre in den Geschichts- und Kulturwissenschaften, fasste die Probleme wie folgt zusammen: „Daraus ergibt sich eine Regelungslage, die wahnsinnig wird.“ Eine Mehrheit in der Kommission sprach sich dafür aus, bei der älteren Regelung – drei Wiederholungen für jede Prüfung – zu bleiben.

Kurz vor Ende der Sitzung waren noch lange nicht alle Punkte besprochen. Vor allem aber hatte die Kommission noch nicht über eine endgültige Empfehlung an das Präsidium in Sachen RSPO abgestimmt. Bongardt fragte: „Was machen wir jetzt?“ In aller Eile sprach die Mehrheit der Teilnehmer die Empfehlung aus, noch nicht abschließend über die RSPO abzustimmen, da die KfL ihre Beratungspflicht noch nicht vollständig wahrnehmen konnte.

Die KfL ist zur Hälfte mit Studierenden und zur Hälfte mit Mitgliedern der anderen Statusgruppen besetzt. Sie berät den Akademischen Senat und hat selbst keine Beschlusskompetenz. Ob der Senat am 14. November die RSPO beschließt, wird sich also erst dann zeigen.

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FURIOS Redaktion

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