Selbstbestimmt trotz Anwesenheitspflicht

Alle regen sich über Anwesenheitslisten auf – alle außer Tycho Schildbach. Er glaubt, dass ein selbstbestimmtes Studium auch unter Anwesenheitspflicht möglich ist.

Mittwoch, 14. November, Henry-Ford-Bau: Erleichterung macht sich breit unter den anwesenden Studenten und Studentinnen. Die neue Rahmenstudien– und Prüfungsordnung (RSPO) konnte vorerst verhindert werden. Erneut stand die drohende Anwesenheitspflicht am Pranger der Studentenschaft. „Undemokratisch“ und „autoritär“ sind die bevorzugten Attribute, mit denen sie bekleidet wird. Eine derartige Kontrollmaßnahme sei unvereinbar mit dem Ideal eines selbstbestimmten Studiums, so lautet campusweit der einhellige Tenor.

Aber verbirgt sich hinter den verpönten Anwesenheitslisten wirklich nur ein bürokratisches Monster, das mit jeder weiteren Unterschrift ein weiteres Stück unserer studentischen Freiheit in sich aufsaugt? Was bedeutet eigentlich selbstbestimmtes Lernen? Im Duden wird die Bedeutung des Wortes „selbstbestimmt“ mit den Stichpunkten „eigenständig, eigenverantwortlich, nach eigenem Willen“ erklärt.

Aus der Perspektive eines Politikstudenten behaupte ich, dass die Gestaltung des Studiums nach persönlichen Vorlieben – dem eigenen Willen – fraglos möglich ist. Es stehen verschiedene Wahlpflicht-, Spezialisierungs- und Aufbaumodule zur Wahl, mit denen individuell thematische Schwerpunkte gesetzt werden können. Insofern ist das Argument, keiner habe Lust auf Veranstaltungen, die durch ein überwiegend desinteressiertes Publikum erlahmen, ein wenig zu kurz gedacht. Das Publikum hat sich seine Betätigung immerhin selbst ausgesucht.

Grenzen der Selbstbestimmung

Ein Blick auf die Realität der Hörsäle legt jedoch vielmehr die Vermutung nahe, dass das Fehlen einer Anwesenheitspflicht die Fenster der heimischen Lernstuben für eine gewisse Bequemlichkeit öffnet. Wie sonst lässt sich der Publikumsschwund in zahlreichen Vorlesungen und Seminaren deuten? Hier setzt das durchaus plausible Argument der Selbstbestimmung im Studium an.

Es kann nicht verleugnet werden, dass unsere Zeit an der FU darauf hinausläuft, letztendlich einen Zettel mit einem schönen Emblem in die Hand gedrückt zu bekommen. Das ist Teil unserer Uni-Realität. Doch genau dort stößt die uneingeschränkte Selbstbestimmung des Studiums an ihre systemimmanenten Grenzen.

Eigenverantwortlich kann ich nämlich nur sein, wenn ich als Person für mein Handeln und dessen Resultat auch wirklich alleine die Verantwortung trage. Eben dies ist an einer Hochschule nur zur Hälfte der Fall. Denn auch die Universität trägt Verantwortung für die Korrektheit eines Ergebnisses; ganz pragmatisch und unromantisch: für das Bachelor-Zeugnis. Auch aus Gründen der Fairness sollte verständlich sein, dass die Vergabe von Leistungspunkten bei weitgehender Abwesenheit nicht als wünschenswert gilt.

Von dieser Warte aus erscheint es legitim, zumindest die Anwesenheit in Veranstaltungen einzufordern und gegebenenfalls zu überprüfen. Ein Widerspruch zu einem nach eigenen Vorstellungen gestalteten Studium ergibt daraus nicht. Daher stellt sich die Frage, ob Anwesenheitspflicht wirklich mit dem Ende der Selbstbestimmung gleichzusetzen ist.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

Ähnliche Artikel

2 Responses

  1. L.T. sagt:

    “Auch aus Grün­den der Fair­ness sollte ver­ständ­lich sein, dass die Ver­gabe von Leis­tungs­punk­ten bei weit­ge­hen­der Abwe­sen­heit nicht als wün­schens­wert gilt.”

    Fairness bedeutet demnach, dass Leute fürs Herumsitzen belohnt und andere für weniger Herumsitzen bestraft werden? Ist das das einzige “Argument” für eine Anwesenheitspflicht?

    Dann kann ich ja weiter beruhigt dagegen sein. Weil durch Anwesenheitspflicht Menschen benachteiligt werden, die de facto nur in Teilzeit studieren können, denen aber ein Teilzeitstudium an der FU verwehrt wird. Weil sie anstatt vielfältiger Lernformen eine konkrete vorschreibt. Weil so Räume mit gelangweilten Menschen an Laptops aufgefüllt werden. Weil das Abstimmen mit den Füßen (in schlecht gemachten Veranstaltungen sitzen dann halt weniger Studierende rum) für die Qualität der Lehre einen gesunden Effekt haben könnte. Und weil ich nicht möchte, dass mir grundsätzliche Unmündigkeit unterstellt wird.

  2. giantweta sagt:

    Ein Schurke, der sich dabei böses denkt oder wieviel Pluralität der Auffassungen verträgt ein heißes Thema? Muss eine andere Meinung, wie es der traditionelle Ketzertopos gebietet, verfolgt werden? Wenn ja. geschieht dies leider zu selten mit der Überzeugungskraft des Arguments, als viel mehr mit denunziatorischer Sprache.
    Vielen Dank für diesen Beitrag, der mehr Meinungen widerspiegelt als nur die des Autors Tycho Schildbach.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.