Zentraler Wahlvorstand

Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen:

  • zum Akademischen Senat (AS) und den Akademischen Senat in seiner erweiterten Zusammensetzung
  • zum Präsidium (Präsident und Vizepräsident)
  • der universitären Mitglieder des Kuratoriums
  • zum Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
  • der hauptberuflichen Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen als solche
  • zum Rat der Beschäftigten der Universitätsbibliothek.

Er besteht aus je zwei Angehörigen der vier Statusgruppen und bis zu vier Stellvertretern. Der AS bestellt auf Vorschlag des Präsidiums oder der Mitglieder des AS die Mitglieder des ZWV für zwei Jahre.

Der ZWV bestimmt Wahltermin und Wahlort, legt die Wählerverzeichnisse aus und deren Berichtigungen, bei Einsprüchen, prüft und genehmigt die Wahlvorschläge (Kandidaten und Listen), verkündet das Wahlergebnis und berät Gremien und Wahlorgane bei Wahlanfechtungen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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