Was die RSPO wirklich bedeutet

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das gilt auch für die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung. Ihre Auswirkungen werden den meisten gar nicht auffallen, erklärt Florian Schmidt.


344 Tage nach Bekanntwerden des ersten Entwurfs im April 2012 ist es nun beschlossene Sache: Ab dem kommenden Wintersemester treten für alle Fachbereiche und Institute der FU die Paragraphen 1 bis 24 der „Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität“ in Kraft. Für alle Studiengänge gelten dann dieselben allgemeinen Regeln.

Glaubt man den Aktivisten des Bildungsprotestes, wird das Studium an der FU damit zur Tortur. Eingeengt, um ihre Freiheit beraubt und noch stärker dem Leistungsprinzip unterworfen fühlen sich diejenigen, die fast ein Jahr immer wieder gegen den Beschluss der RSPO protestiert haben.

Doch welche Änderungen bringt die Ordnung tatsächlich mit sich? Kommt es wirklich so dramatisch, wie manch ein Student befürchtet? Riskiert man einen genaueren Blick auf den jüngst verabschiedeten Entwurf, erscheinen die meisten der kritisierten Punkte nur halb so schlimm.

Die RSPO schließt die Anwesenheitspflicht aus

Die oft diskutierte Anwesenheitspflicht schließt die RSPO prinzipiell aus: „In Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin gibt es keine generelle Anwesenheitspflicht“, heißt es in Paragraph 9 der Ordnung. Vielmehr sieht die RSPO vor, dass die Fachbereiche über diesen Punkt selbst entscheiden können – wie schon bisher. Da viele Dozenten bislang aber keine Anwesenheit gefordert haben, ist davon auszugehen, dass das auch so bleibt. Dass ein Fachbereich seine Studenten ab Oktober grundsätzlich zur Anwesenheit zwingt, ist höchst unwahrscheinlich.

Ähnlich wenig Auswirkung wird die RSPO auf den Arbeitsaufwand haben, der für einen Leistungspunkt erbracht werden muss. Die Ordnung schreibt fest, dass für einen Punkt 30 Arbeitsstunden erbracht werden müssen – so viele sind es bereits seit der Umstellung auf Bachelor und Master, also seit rund zehn Jahren. Die RSPO verlangt den Studenten damit nicht mehr ab als bisher.

Lediglich die Neuregelung der Prüfungswiederholungen könnte sich für manche spürbar auf das Studium auswirken – wenngleich auch nicht sofort, denn dieser Punkt der Ordnung tritt erst ab dem Wintersemester 2015/16 in Kraft. Laut RSPO dürfen Prüfungen dann „im Falle des Nichtbestehens mindestens zweimal, höchstens dreimal wiederholt werden“.

Zwar schränkt die RSPO den Ermessensspielraum der Fachbereiche für ihre spezifischen Prüfungsordnungen ein. Tatsächlich aber zementiert sie nur, was bislang auch dort, wo es keine Beschränkung der Wiederholungsversuche gab, selbstverständlich ist: Wer einen Universitätsabschluss haben möchte, muss zeigen, dass er in seinem Studium etwas gelernt hat. Erfüllt er die Anforderungen nicht, muss er die Uni verlassen. Einziger Unterschied: Künftig regelt die RSPO zentral, wann das der Fall sein wird.

Massen-Exmatrikulationen sind unwahrscheinlich

Dass ab Oktober deshalb Scharen von Studenten exmatrikuliert werden, scheint dennoch abwegig. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Studenten ihre Prüfungen nach spätestens zwei Wiederholungsanläufen bestehen. Für Studiengänge, in denen das nicht reicht, räumt die RSPO einen dritten Versuch ein.

Lediglich in den naturwissenschaftlichen Fächern mit hohen Durchfallquoten könnte sich die RSPO bemerkbar machen: Dort könnte sie bedeuten, dass sich weniger Studenten auf gut Glück zur Prüfung anmelden und sich dafür lieber länger vorbereiten. Signifikant höhere Abbruchsquoten aber wird die RSPO auch in diesen Fächern wohl kaum nach sich ziehen.

Welche Konsequenzen die RSPO für jeden Einzelnen realiter haben wird, bleibt abzuwarten. Sicher scheint jedoch schon jetzt: Der große Sturm, der sich im vergangenen Jahr um die Ordnung entfacht hat, wird beim Gros der FU-Studenten höchstens als laues Lüftchen ankommen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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2 Responses

  1. mixer sagt:

    … warum erkenne ich keine wertschätzung für diejenigen, die durch ihr engagement dafür gesorgt haben, dass die rspo “erträglich” ist?

  2. Der empörte Student sagt:

    “Dass ein Fach­be­reich seine Stu­den­ten ab Okto­ber grund­sätz­lich zur Anwe­sen­heit zwingt, ist höchst unwahrscheinlich.” Liebe Furios, guckt doch mal die gegenwärtigen Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche durch und überlegt dann noch mal, ob ihr das wirklich schreiben wollt. Oder sogar mal _vorher_ gucken und _dann erst_ schreiben.

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