ABV-Bereich steht vor Reform

Die allgemeine Beurfsvorbereitung soll ans Berliner Hochschulgesetz angepasst werden. Noten sollen wegfallen – Studierende üben Kritik. Von Kathrin Kirste

Kommenden Mittwoch kommt es im Akademischen Senat möglicherweise zu einem Beschluss über eine Neuregelung des ABV-Bereichs (Symbolbild). Foto: Cora-Mae Gregorschewski

Der Akademische Senat (AS) verhandelt momentan den Erlass einer neuen Studien- und Prüfungsordnung des ABV-Bereichs. Grund für den Antrag des Präsidiums auf Neufassung ist eine Anpassung an die rechtlichen Rahmenbedingungen des Berliner Hochschulgesetzes. Die Allgemeine Berufsvorbereitung ist mit 30 Leistungspunkten (LP) ein regulärer Bestandteil aller Bachelorstudiengänge der FU Berlin und dient der Ausbildung berufspraktischer Zusatzqualifikationen.

Bisher schrieb dieser ein obligatorisches Praktikumsmodul im Umfang von fünf, zehn oder 15 LP sowie die Absolvierung von Modulen aus den Themenfeldern Fremdsprachen, Informations- und Medienkompetenz, Gender- und Diversitykompetenz, Organisations- und Managementkompetenz sowie Personale und sozial-kommunikative Kompetenzen vor. Konnten die Fachbereiche bislang vereinzelt verbindliche Module und Kombinationen aus den Kompetenzbereichen vorschreiben, dürfen in der neuen Ordnung noch maximal zehn LP an Modulen festgelegt werden. Alle anderen Module sind frei wählbar.

Am Gesamtumfang von 30 LP finden keine Änderungen statt. Neu ist allerdings auch die Abschaffung der differenzierten Benotung. Bisher wurde – außer im Praktikumsmodul – in allen Modulen eine Note erlangt, die auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen ist, jedoch nicht in die Gesamtnote einfließt. Nun gilt ein Modul als abgeschlossen mit einer bestandenen Prüfung, ohne Note. Das Praktikumsmodul bleibt weiterhin ungeprüft. Ebenso gibt es in keinem Modul mehr eine Anwesenheitspflicht.

Zu unflexibel für viele Studierende

Vor allem die Abschaffung der Noten stößt bei den Studierenden auf Kritik. „Viele Studierende wünschen sich eine flexiblere Lösung für das Einbringen von ABV-Noten“, sagt Christina Bracht, studentische Vertreterin im Akademischen Senat. Diese seien insbesondere bei Masterbewerbungen von Vorteil, so Bracht. Derzeit diskutiert die Kommission für Studium und Lehre (KfL) eine Variante, in der die Studierenden selbst wählen können, ob sie eine ABV-Note erhalten und wie sie diese einbringen oder nicht. Dies sei von rechtlicher Seite allerdings schwer umzusetzen. Schließlich müsste dies bereits am Beginn des Semesters entschieden werden und würde zur ungleichen Verteilung von Noten in den Bachelorstudiengängen führen.

Aufgrund des hohen Diskussionsbedarfs empfahl die KfL in der vergangenen Sitzung des Akademischen Senats, den Beschluss über die Änderungen zu vertagen. Ob und inwieweit das Präsidium nun in der nächsten Sitzung den Forderungen der Studierenden entgegenkommt, bleibt offen. Auf Anfrage ließ das Präsidium verlauten, es könne sich im Vorfeld nicht zu Inhalten des Antrages äußern. Sollte es auf der Sitzung des AS am 15. Mai zu einer Beschlussfassung kommen, tritt die neue Ordnung zum Wintersemester 2013/14 in Kraft.

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FURIOS Redaktion

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