Beschwerde gegen Präsidium eingereicht

Studierende der FU haben beim Berliner Senat Beschwerde gegen das Präsidium eingereicht. Sie kritisieren, dass die Universitätsleitung „repressiv“ auf studentische Proteste reagiere. Von Max Krause

Der Arbeitsplatz der Beschuldigten: Das FU-Präsidialamt. Foto: Peter Kuley

Am 4. Juni reichten mehrere studentischen Vertreter beim Berliner Senat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Präsidium der FU ein. Die Beschwerde richtet sich gegen Präsident Peter-André Alt, die Vizepräsidenten und den FU-Kanzler Peter Lange. Ausgenommen ist Klaus Beck, der erst am 29. Mai zum Vizepräsident gewählt wurde.

Die Studierenden führen als Grund für die Beschwerde an, dass ihre Rechte zur Mitbestimmung eingeschränkt würden. Sie nehmen Bezug auf die Vorfälle bei der Sitzung des Akademischen Senats (AS) am 13. Februar, bei der der Sicherheitsdienst der FU gewaltsam versucht haben soll, Protestierende von der Sitzung fernzuhalten. In diesem Zusammenhang hatten Studierende bereits einen Misstrauensantrag gegen Präsident Alt gestellt, der aber aus formalen Gründen abgelehnt wurde.

Die Unterzeichner beschweren sich, dass das Präsidium sie im Vorfeld und auch im Nachhinein nicht über die für Misstrauensanträge geltenden Rechtsgrundlagen informiert habe. Die Tatsache, dass der Misstrauensantrag gegen Alt sowie weitere studentische Anträge mehrfach nicht auf der Tagesordnung landeten, sei Ergebnis einer „kreativen und rechtswidrigen Geschäftsordnungsauslegung“.

Weiterhin erhebt die Beschwerde den Vorwurf, das Präsidium lasse politische Flugblätter und Info-Materialien vom Campus entfernen. Insbesondere gelte das für Aufrufe zur studentischen Vollversammlung, die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auf Anweisung des Präsidiums entfernt hätten.

Unterzeichnet wurde die Beschwerde von den Asta-Referenten Lucas Feicht und Philipp Bahrt sowie dem studentischen AS-Mitglied Mathias Bartelt. Sie geben dem Berliner Senat eine Frist bis zum 28. Juni, um die Beschwerde zu bearbeiten.

Der Senat ist verpflichtet, auf die Dienstaufsichtsbeschwerde zu reagieren. Falls er die Vorwürfe für gerechtfertigt hält, könnte er disziplinarische Maßnahmen gegen die Beschuldigten ergreifen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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