Beauftragt mit Barrieren

Studierende mit Behinderung bekommen an der FU Unterstützung von Georg Classen. Doch mit dem Einsetzen eines offiziellen Beauftragten für sie lässt sich die Universitätsleitung weiterhin Zeit – zu lange? Melanie Böff hat nachgefragt.

Georg Classen ist kein Freund der Hektik. Der Mann mit den kurzen lockigen Haaren und der silbernen Nickelbrille hat sein Büro in der Thielallee 38. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt er von hier aus FU-Studierende mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. Er kämpft für barrierefreie Gebäude und hilft bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder Assistenten. Dinge, die nicht auffallen, wenn sie da sind – wohl aber, wenn sie fehlen. Mit Dozenten diskutiert er über Ersatzleistungen oder verlängerte Schreibzeit in Klausuren, sogenannte Nachteilsausgleiche.

All das tut er ohne eine Bestellung als Beauftragter für Studierende mit Behinderung, offiziell eingesetzt wurde Classen nie. Seit zwei Jahren schreibt das aber der Artikel 28a des Berliner Hochschulgesetzes vor. Die formale Bestellung stärkt die Rechte der Beauftragten. Bisher konnten sie nur beratend zur Seite stehen. Eingesetzte Beauftragte müssen dagegen über alle Entscheidungen, die Studierende mit Behinderung betreffen, informiert werden. Ihnen steht das Recht zu, in allen universitären Gremien mitzuarbeiten.

An der HU und der TU erfolgte die Bestellung der Beauftragten schon wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die FU dagegen zögert – und darf das prinzipiell auch, weil für die Einsetzung keine Frist festgelegt ist.

Welche Hindernisse Classen dadurch entstehen, zeigen die Verhandlungen um die kürzlich erlassene Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO).

„Erst durch die studentischen Proteste habe ich überhaupt von den Plänen zur Erarbeitung einer RSPO erfahren“, erzählt er. Seine Beteiligung habe er nachdrücklich einfordern müssen.

Schließlich habe er mit viel Einsatz erreichen können, dass Nachteilsausgleiche in der neuen Ordnung nicht wie bisher nur auf körperliche Behinderungen begrenzt sind, sondern auch bei psychischen Einschränkungen gewährt werden. Als offizieller Beauftragter hätte Classen die RSPO womöglich stärker zugunsten behinderter Studierender beeinflussen können. Das Präsidium habe im Vorfeld ausführliche Gespräche mit Experten geführt und sich beraten lassen, erklärt Präsidiumssprecher Goran Krstin die Verzögerung. Das Einsetzen eines Behindertenbeauftragten solle noch in diesem Sommersemester erfolgen. Trotz der bisher nicht erfolgten Bestellung nehme die Universität die Belange behinderter Studierender sehr ernst, sagt er und verweist auf das weitreichende Beratungsangebot.

Das Sozialreferat des Astas sieht diese Darstellung kritisch. Auf der Internetseite der FU werde Classen fälschlicherweise bereits als Beauftragter präsentiert. „Es ist eine Schande, dass das Präsidium diesen Posten benutzt, um sich nach außen hin zu profilieren“, kommentiert ein Referent die Verzögerung. „Ein wirkliches Interesse für die Belange behinderter Studierender scheint die Unileitung nicht zu zeigen.“ Mehrere Versuche, den Fall Georg Classen im Akademischen Senat zur Sprache zu bringen, seien ohne Erfolg geblieben.

Doch selbst wenn offiziell ein Behindertenbeauftragter eingesetzt wird, muss Georg Classen nicht zwangsweise auf den Posten rücken. Zwar kennt Classen die Bedürfnisse behinderter Studierender mittlerweile sehr genau, doch es steht dem Präsidium frei, die Stelle neu auszuschreiben.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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