Ordnung muss sein

Die FU braucht eine Grundordnung, eine Art Verfassung. So will es das Gesetz. Veronika Völlinger über einen Findungsprozess im Schneckentempo.

Illustration: Clara Straessle

Es ist einer der ersten heißen Maitage. Im Sitzungssaal des Akademischen Senats (AS) ist es stickig. Seit mehr als einem halben Jahr steht ein ums andere Mal der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Grundordnung auf der Tagesordnung des AS – und wird nie behandelt. Diesmal wäre es fast so weit gewesen, doch nach vier Stunden endete die Sitzung – einen Tagesordnungspunkt vor der Grundordnung. „Ich bin maßlos enttäuscht“, sagt Klaus Hoffmann-Holland, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe. „Die Studierenden sind ernüchtert“, sagt Mathias Bartelt, studentisches Mitglied der AG.

Der Streit um die Verabschiedung einer Grundordnung an der FU ist ein leiser, aber ein zäher und langwieriger. Die Ordnung soll, ähnlich einer Verfassung, die inneruniversitären Strukturen regeln. Seit den 1980er-Jahren schreibt das Berliner Hochschulgesetz das vor. 1998 verabschiedete die FU eine Teilgrundordnung. Diese besteht bis heute – als Erprobungsmodell.

Seitdem ruhte die Erarbeitung einer Grundordnung vorerst. Erst 2007 habe sich wieder verstärkt etwas getan, berichtet Bartelt. Die Studierenden seien es gewesen, die sich unermüdlich dafür eingesetzt hätten. Im Juli 2011 setzte der AS schließlich eine Arbeitsgruppe zur Grundordnung ein, die zunächst die Teilgrundordnung auswerten sollte. Um dann – laut AS-Beschluss „gegebenenfalls“ – eine neue Grundordnung für die FU zu erarbeiten.

Studierende erhoffen sich von der Grundordnung mehr Demokratie – und eine Beschneidung der Rechte des Präsidiums. Doch davon ist die AG weit entfernt. „Das Präsidium wird alles in seiner Macht Stehende tun, um eine Änderung des Status quo zu verhindern“, glaubt Bartelt. Das fange schon bei den Rahmenbedingungen an: Die AG tagt nicht öffentlich.

Informationen sind deshalb schwer zu bekommen. Hoffmann-Holland schweigt. Bis sich der AS mit dem Zwischenbericht beschäftigt habe, wolle er keine Stellungnahme abgeben. Das Gremium solle sich unvoreingenommen eine Meinung bilden. Dennoch betont er, wie wichtig ihm der Prozess sei.

Der AS wird nicht nur den Zwischenbericht diskutieren. Mit der neuen Legislaturperiode des Gremiums muss auch der Fortbestand der AG geregelt werden. Bis dahin habe Hoffmann-Holland alle AG-Sitzungen abgesagt, berichtet Bartelt. Auf der nächsten Sitzung sollten erstmals Anhörungen stattfinden, um die Teilgrundordnung zu evaluieren.

Die Studierenden gehen hart mit den Abläufen ins Gericht. Der Kampf um die Einsetzung der AG, die Nichtbeachtung des Zwischenberichts über mehrere Monate hinweg – „es war durchweg ein Spiel der Verzögerung“, sagt Bartelt. „Die Studierenden haben das lange genug mitgemacht.“ Womöglich werden sie einen eigenen Grundordnungsentwurf einbringen.

Es ist eine Ironie des Schicksals, dass just am Abend der unvollendeten AS-Sitzung die TU Berlin eine neue Grundordnung beschloss, die eine Viertelparität im Erweiterten Akademischen Senat vorsieht. Das heißt, die TU-Studierenden haben genauso viele Stimmen wie Professoren und andere Statusgruppen – eine kleine Sensation.

Die FU jedoch diskutiert weiter – über den Fortbestand der AG Grundordnung und über Evaluierungskriterien für die Teilgrundordnung, damit die Auswertung stattfinden kann. Damit in ferner Zukunft womöglich eine Grundordnung erarbeitet wird.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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