FU bestellt Behindertenbeauftragte

Zwei Jahre hat sich die Unileitung mit der Bestellung eines Behindertenbeauftragten Zeit gelassen. Nun wurde eine Professorin eingesetzt. Für Kritiker ist das kein Grund zur Freude. Von Melanie Böff

Gudrun Doll-Tepper wurde vom Präsidium zur Behindertenbeauftragten bestellt Foto: DOSB

Gudrun Doll-Tepper wurde vom Präsidium zur Behindertenbeauftragten bestellt. Foto: DOSB

Vergangenen Montag hat das Präsidium eine Beauftragte für behinderte Studierende an der FU bestellt. Die Wahl fiel auf Professorin Gudrun Doll-Tepper. Die Bestellung eines Beauftragten für behinderte Studierende schreibt das Berliner Hochschulgesetz seit zwei Jahren vor. Diese Bestellung stattet die Behindertenbeauftragte mit wichtigen Rechten aus, wie der Teilnahme an den Gremien der FU. Auf diese Weise soll nun Professorin Doll-Tepper den Bedürfnissen behinderter Studierender in den entscheidenden Ausschüssen der FU Gehör verschaffen.

Doll-Tepper leitet den Bereich Integrationspädagogik, Bewegung und Sport des Fachbereiches Erziehungswissenschaft und Psychologie. Daneben forscht sie im Bereich Leistungssport behinderter Athleten. Eine „ausgewiesene Expertin“ laut Präsidium und damit scheinbar die perfekte Besetzung für die Stelle der Behindertenbeauftragten. Ihre Fachkenntnis ermögliche auch weiterhin die Umsetzung der Ziele in Sachen Diversity an der FU, erklärt der Präsidiumssprecher weiter.

Zweiteilung des Postens

Lange wurde spekuliert, ob nicht Georg Classen zum Behindertenbeauftragten bestellt werde. Classen steht seit über zwanzig Jahren behinderten Studierenden an der FU beratend zur Seite. Zum Bedauern einiger Fürsprecher Classens, die die verzögerte Bestellung im Akademischen Senat mehrmals zur Sprache gebracht haben, ist er nicht auf den Posten gerückt. Nichtsdestotrotz bleibt Classen betroffenen Studierenden mit seiner langjährigen Erfahrung erhalten. Er wird sie weiterhin als Berater unterstützen, während Doll-Tepper nun für die Planung und Strategieentwicklung in diesem Bereich verantwortlich ist. Somit wird die Arbeit des bestellten Beauftragten auf zwei Personen aufgeteilt. Ein Splitting dieses Postens ist im betreffenden Artikel des Hochschulgesetzes nicht explizit geregelt. Da die Berliner Senatsverwaltung über den neusten Stand an der FU vor dem Wochenende noch nicht informiert war, konnte keine Auskunft über die Rechtmäßigkeit dieser Teilung gegeben werden.

Sorge um die Funktionalität

Freuen kann sich Philipp Bahrt vom Sozialreferat des Astas über die Zweiteilung nicht. Er sieht die Berücksichtigung der Anliegen Betroffener in den Gremien der FU in Gefahr. Auf der einen Seite habe man Georg Classen. In seiner Beratung werde er mit den realen Problemen der Studierenden konfrontiert, sei aber nicht befugt, diese in den Entscheidungsrunden anzubringen. Auf der anderen Seite sei eine bestellte Behindertenbeauftragte mit Antragsrechten in Gremien, aber ohne Praxiserfahrung auf diesem Posten. „Wie sollen so die Bedürfnisse und Probleme der Betroffenen ausreichend Gehör finden?“, fragt sich Bahrt.

Die frisch bestellte Behindertenbeauftragte Doll-Tepper ist sich sicher, dass alle Beteiligten daran interessiert seien, Kommunikationslücken zu vermeiden: Ich bin es gewohnt, im Team zu arbeiten und bin deshalb optimistisch, dass es auch bei dieser wichtigen und sehr komplexen Aufgabe an unserer Universität klappen wird.“

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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