Rückmeldegebühren verfassungswidrig

Das Land Berlin hat zwischen 1996 und 2004 illegal Rückmeldegebühren erhoben. Studenten, die damals an Berliner Hochschulen immatrikuliert waren, haben Anspruch auf Rückerstattung. Von Julian Daum

Illustration: Luise Schricker

Über acht Jahre hinweg erhob das Land Berlin höhere Rückmeldegebühren als nötig. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete dies 2012 auf die Klage zweier ehemaliger Studenten hin als verfassungswidrig. Laut Urteil standen die damals veranschlagten 100 D-Mark (später 51 Euro) nicht im Verhältnis zu den Kosten, die bei der Rückmeldung tatsächlich anfielen. Diese beliefen sich damals lediglich auf rund 22 D-Mark.

Die Höhe der Rückmeldegebühr ist im Berliner Hochschulgesetz geregelt und soll laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die tatsächlichen Kosten für die Rückmeldung decken. Der Gesetzgeber ging damals jedoch davon aus, dass mit den Gebühren auch Kosten gedeckt werden könnten, die über den eigentlichen Zweck der Erhebung hinausgehen. Eine Formulierung im Gesetzestext ließ an dieser Stelle Raum zur Interpretation offen. Anstatt „für die Rückmeldung“ hieß es nun „bei der Rückmeldung“. So war es möglich, die Einnahmen für andere Posten zu verwenden – etwa für anfallende Kosten bei Prüfungen. Für das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsverstoß.

77.000 Ehemalige forderten Geld zurück

Betroffen sind nur Studenten, die vor 2004 in Berlin studiert haben, denn seitdem werden die Gebühren gesetzeskonform erhoben. Diese können sich die Gebühren rückerstatten lassen. Bis jetzt haben 77.000 Ehemalige diese Möglichkeit genutzt. Würden dies alle Betroffenen tun, so beliefe sich die Summe nach Schätzungen auf 90 Millionen Euro. Keine Peanuts also für das chronisch klamme Berlin. Denn für die Summe aufkommen muss das Land, auf dessen Beschluss hin die Gebühren an den Hochschulen erhoben wurden.

Bald könnte es noch teurer für Berlin werden. Anfang dieses Jahres forderte ein Anwalt die Zahlung von Verzugszinsen auf die ungerechtfertigt erhobenen Beiträge. Bekäme er Recht, müsste Berlin einen weiteren Betrag im zweistelligen Millionenbereich zahlen.

Uneinigkeit über Fristen

Einen offiziellen Antragsweg zur Rückerstattung gibt es nicht. Zwar werden die Beträge vom Land Berlin zurückerstattet, doch ein entsprechender Antrag muss bei der Uni gestellt werden. Was die Fristen dafür betrifft, herrscht Uneinigkeit: So hat die FU den Antrag zum Jahreswechsel ohne Begründung wieder von der Website genommen. Der Asta der FU hingegen ist der Meinung, die von der Senatsverwaltung bestimmte Frist sei von Anfang an zu kurz angesetzt. Denn die Universitäten hätten keine großen Mühen unternommen, die betreffenden Studenten aktiv über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Daher kann der Antrag auf der Website des Asta nach wie vor aufgerufen werden. Im Falle einer Ablehnung wegen Fristende werden dort auch juristische Beratung und die Prüfung rechtlicher Schritte angeboten.

Die Bundesverfassungsrichter erklärten 50 Euro für die Rückmeldung an der Uni für ungerechtfertigt. Warum die Studenten heute immer noch den gleichen Betrag pro Semester zahlen, ist schnell erklärt: Das Gesetz wurde geändert, die Rückmelde- in Verwaltungsgebühr umbenannt und die Verwendung der Einnahmen seither offengelegt. Somit ist die Gebühr gesetzeskonform und der Betrag gerechtfertigt.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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