Im Zweifel für die Freiheit!

Die Mitglieder des Rings Christlich-Demokratischer Studenten sprechen sich gegen eine Zivilklausel aus, die militärische Forschung an der Uni verbietet. Florian Schmidt erklärt, warum sie damit recht haben.

Meistens wirken die Ansichten des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) verschroben. Es scheint, die Haltung der Konservativen ist oft künstlich konträr zu allem, was der linke Uni-Mainstream gut findet. Gerade im hipp-alternativen Berlin, speziell an der FU, fällt es deshalb schwer, mit ihnen einer Meinung zu sein. In der jüngsten Diskussion über die Einführung einer Zivilklausel verhält es sich anders. Mit ihrer offenen Ablehnung der Klausel, mit ihrem Nein zum Verbot, Militärforschung zu betreiben, hat die oppositionelle Liste recht.

Der RCDS kritisiert primär die schwierige Trennung von militärischer und ziviler Forschung. Tatsächlich ist diese Abgrenzung ein großes Problem. So können beispielsweise Kunststoff-Techniker nicht vorhersagen, ob ihre Ergebnisse – wie im Falle von Teflon – später in der Produktion von Bratpfannen angewendet werden, oder in der von Atombomben. Problematisch wird es außerdem, wenn der Auftraggeber einer Studie sowohl zivile als auch militärische Produkte herstellt. Unter diesen Gesichtspunkten verkommt die Zivilklausel zur Farce, was sich bereits an einigen Unis gezeigt hat. Wie eine Anfrage der Grünen im Bundestag ergab, erhielten vergangenes Jahr 26 Hochschulen Geld vom Verteidigungsministerium – vier von ihnen, obwohl sie eine Zivilklausel haben.

Zivilklausel ist „verfassungswidrig“

Entscheidend für die Ablehnung der Zivilklausel ist aber nicht ihre komplizierte und bisweilen scheinheilige Handhabung. Weit wichtiger ist ein Einwand, den unlängst der Deutsche Hochschulverband erhoben hat: Ihr Präsident Bernhard Kempen bezeichnete die Zivilklausel als „verfassungswidrig“, weil sie mit Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre nicht vereinbar sei.

Diese ist im Artikel fünf, Absatz drei des Grundgesetzes fixiert. „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“, heißt es dort. Hier liegt der weit wichtigere Grund, weshalb es eine Zivilklausel nicht geben darf: Sie schränkt die Forschung ein. Die Wissenschaft muss sich frei entfalten könne. Die Forscher müssen selbst entscheiden dürfen, mit welchen Gebieten sie sich befassen möchten, für welche Auftraggeber sie arbeiten wollen und für welche nicht. Eine Zivilklausel wirkt in diesem Zusammenhang wie eine Bevormundung, für die es keinen Grund gibt.

Niemand muss für die Bundeswehr forschen

Denn auch ohne Zivilklausel ist kein Wissenschaftler, keine Professorin dazu gezwungen, ihr Wissen der Bundeswehr, dem Pentagon oder der Nato zur Verfügung zu stellen. Sie alle können frei entscheiden, ob sie militärische Forschung betreiben möchten, oder ob sie Aufträge aus pazifistischer Überzeugung ablehnen.

Deshalb sollte es auch an der FU keine Zivilklausel geben. Die Forschung braucht keinen Maulkorb. Anstelle eines Verbotes sollten wir vielmehr an das Verantwortungsbewusstsein der Wissenschaftler appellieren und auf die richtigen freien Entscheidungen der Forscher vertrauen. Auch wenn an der FU Rudolf Augsteins Bonmot „Im Zweifel links“ weit populärer ist, in der Frage der Zivilklausel wiegen die Worte Willy Brandts schwerer: „Im Zweifel für die Freiheit.“

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

Ähnliche Artikel

3 Responses

  1. Kommentar sagt:

    Um mal in der Sprache zu bleiben: Argumentativ ist der Kommentar ein unausgegorenes Elaborat und einer exzellten Universität nicht würdig.

    Weil es im Einzelfall schwer sein kann, zivile von militärischer Forschung abzugrenzen, kann man daraus nicht einfach folgern, dass man es gleich ganz bleiben lassen kann. Am besten die Hände in den Schoß legen und die ganzen Fälle, die eindeutig Militärforschung sind als gottgegeben hinnehmen, weil es Zweifelsfälle gibt? Ganz tolle moralische Maxime! Sollen Körperverletzungen auch so behandelt werden?

    Als nächstes kommt der Deutsche Rechtsstaat: Weil es so im Gesetz steht. Und das ist richtig, weil …? Und der Präsident des Deutschen Hochschulverbands hat Recht, weil er Präsident des Deutschen Hochschulverbands ist? Autorität ersetzt keine Argumente.
    Aber ist schon klar, so kann man sich einer moralischen und politischen Diskussion über die Anwendung von Gesetzen entziehen: “Gesetz ist Gesetz und ich tu hier nur meinen Job”.
    Gesetze werden von Menschen gemacht und angewendet. Das Grundgesetz ist keine heilige Schrift und das Bundesverfassungsgericht kein Prophetenkonzil.

    Das Anführen von Kalenderweisheiten und die Darstellung des RCDS als Opfer eines konstruierten linken Mainstreams sind argumentativ auch nicht überzeugend. Die Position des RCDS wird nicht abgelehnt, weil die Mitglieder keine schwarzen Kapuzenpullover oder skinny Jeans tragen, sondern weil sie inhaltlich nicht überzeugend ist. Siehe die Pressemitteilungen dazu.

  2. ... sagt:

    Mit dem Grundgesetz zu Argumentieren ist schön und gut, aber mensch soltle es auch lesen!

    So steht in der Präambel etwa, dass sich dieses Gesetz gegeben wird “um dem Frieden der Welt zu dienen”.
    Ferner steht noch vor der Wissenschaftsfreiheit – und hier spielt die Reinfolge durchaus eine Rolle – die unantastbare würde des Menschen festgeschrieben. Und hier darf, nein muss mensch sich die Frage stellen: Was greift die würde des menschen mehr an, als das wssenschaftliche entwickeln von Möglichkeiten, die dem ultimativen Zweck dienen Menschen möglichst effektiv zu vernichten.
    Im übrigen umfasst der Zitierte Artikel des Grundgesetzes ebenfalls eine Relativierung, die besagt, dass die Freiheit der Wissenschaft nicht missbraucht werden darf um gegen den Geist der Verfassugn zu handeln.

    Eine besondere Dreistigkeit ist es, eine solche Glosse mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat von Willy Brandt zu schließen, prägte dieser doch den Satz “Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen.” Im Jahre 2014 jedoch hetzt der Bundespräsident zu mehr kriegerischer Beteiligung und Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur der Welt.

    Zum Deutschen Hochschulverband sei lediglich zu sagen: Es stellt sich die Frage ob eine solche Äußerung von einem Verband, desen erster Präsident (Wilhelm Felgentraeger) Mitglied in der NSDAP war, derart unreflektiert in einen Artikel übernommen werden sollte.
    Aber einmal mehr verwundert ein derartiges Fehlen jeglichen Fingerspitzgefühls nicht, von einem Hobbyschreiberling des Boulevard wie Florian Schmidt, der offenbar nur zu gerne in den Kriegstreiberischen Pathos eines Joachim Gauck mit einstimmt.

  3. Steffen sagt:

    Ah ja, weil die Forschung und Lehre frei ist, darf sie auf keinen Fall eingeschränkt werden – egal wie moralisch falsch und unethisch sie ist. Konsequent zu Ende gedacht, führt eine solche Argumentation dann zu Experimenten mit Menschen, die wir ansonsten ablehnen würden und in die gezielte Erforschung von Massenvernichtungswaffen, da braucht man mit Mengele nicht mal anfangen.
    Am OSI steht der Satz, dass Wissenschaftler*innen die Folgen ihrer Forschung zu verantworten haben, eben aus der Erfahrung, wohin grenzenlose Forschung führen kann – ich bezweifele stark, dass das den Gegner*innen einer Zivilklausel präsent ist.

    Besonders absurd wird das ganze, wenn vom RCDS argumentiert wird, dass die Stammzellenforschung moralisch bedenklich ist, jedoch nicht die Militärforschung. Wie man so was sagen kann, ohne von den eigenen inneren Widersprüchen erschlagen zu werden, entzieht sich meinem Verständnis.

    Und der arme Willy Brandt rotiert im Grabe…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.