Haushaltsaffäre an der FU

Der Landesrechnungshof wirft der FU vor, rund 40 Millionen Euro an Haushaltsmitteln in Sonderkonten rechtswidrig geparkt und Gelder zweckentfremdet zu haben. Das Präsidium weist die Vorwürfe zurück. Von Matthias Bolsinger

Die FU lagert Millionen auf rechtswidrigen Sonderkonten, anstatt sie direkt dem Haushalt zuzuführen. Foto: Julian Daum (Symbolbild)

In seinem aktuellen Jahresbericht erhebt der Berliner Landesrechnungshof schwere Vorwürfe gegen die FU. Demnach habe sie rund 40 Millionen Euro auf Sonderkonten aufbewahrt, ohne die Mittel ihrer eigentlichen Bestimmung zuzuführen: der Verwendung im Haushalt. Der Rechnungshof wirft der Universität neben zahlreichen organisatorischen Mängeln die „Missachtung von Rechtsvorschriften“ vor.

Die FU verteilte ihre Gelder auf 87 sogenannte „Verwahrfonds“. Zum Ende des Jahres 2011 befanden sich darauf rund 108 Mio. Euro. Die Konten nutzt die FU zur Abrechnung von Entgelten, Spenden, Gebühren sowie Einnahmen und Ausgaben für diverse Projekte. In ihnen parkte die FU circa 40 Mio. Euro – etwa Drittmittel, Erlöse aus Grundstücksverkäufen oder von Studierenden erhobene Gebühren –, die im Haushalt aufzuführen wären. Dies geschah jedoch nicht.

Und genau darin liegt das Problem: Die FU hätte diese Gelder nach Ansicht des Rechnungshofes zeitnah weiterverwenden müssen. Stattdessen lagerte man die Millionen auf Sonderkonten – zinsbringend und ohne konkreten Investitionsplan. Im Fall der Drittmittel sah das folgendermaßen aus: Aus 22,3 Mio. Euro führte die FU im Jahr 2011 zunächst nur 6,8 Mio. Euro dem Haushalt zu; die übrigen 15,5 Mio. Euro legte sie in Verwahrfonds an. Dadurch erzielte die FU aus vorerst nicht verwendeten Drittmitteln etwa 530.000 Euro an Zinserträgen.

Zweckentfremdung für Sektempfänge und Draisinenausflug

Der Allgemeine Studierendenausschuss der FU verurteilt in einer Erklärung vor allem die Zweckentfremdung von Studierendengeldern. Der Bericht des Rechnungshofes legt das detailliert dar.

Zum einen veranschlagte die FU Mittel zur Förderung von Studierenden mit Behinderung nicht im Haushalt, sondern in einem Verwahrfonds, in dem nicht zurückgeforderte Semestergebühren und Beiträge zusammengeführt wurden. Zum anderen speiste die Universität aus diesen Geldern einen Fonds, der auch eingegangene Spenden umfasst. So sammelten sich 45.000 Euro an nicht zurückgeforderten Semesterbeiträgen an. Statt diese Mittel zweckgemäß zu verwenden, finanzierte die FU damit nicht nur Sektempfänge oder Sommerfeste, sondern auch einen „Draisinenausflug“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser Einsatz der Mittel ist nach Ansicht des Rechnungshofes „unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen“.

Die FU geriert sich seit Jahren als vom Sparzwang gegängelte Spitzenuniversität. Vor dem Hintergrund der dem Haushalt entzogenen und profitbringend angelegten Geldern erscheinen diese Klagen nun als fadenscheinig. Diesen Eindruck will das Präsidium jedoch tunlichst vermeiden. Dem „rbb“ gegenüber äußerte sich Universitäts-Präsident Peter-André Alt: “Wir haben nichts dem Haushalt entzogen, wo wir sagen: Wir sind arm wie die Kirchenmäuse – obwohl wir auf der hohen Kante Geld haben.“ FU-Kanzler Peter Lange wies gegenüber der universitätseigenen Publikation „campus.leben“ die erhobenen Vorwürfe ebenfalls zurück. Eine sofortige Verwendung der auf den Verwahrkonten geparkten Mittel – wie vom Landesrechnungshof gefordert – sei „unverantwortlich“. Für längerfristige Vorhaben müsse die Universität diese Gelder nun mal zurücklegen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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