FU-Professorin Heike Krieger wurde vom Bundespräsidenten in den Wissenschaftsrat berufen. Dort wird sie in den nächsten Jahren die Bildungspolitik von Bund und Ländern mitgestalten. Von Francis Laugstien.
In unserer Serie „Kluge Köpfe“ porträtieren wir interessante Wissenschaftler der FU. Teil 2: Heike Krieger, Juristin.
Wenn man sich Heike Kriegers Tätigkeiten anschaut, glaubt man gar nicht, dass sie noch die Zeit findet, uns ein Interview zu geben: Jura-Professorin, Richterin am Berliner Verfassungsgericht und seit diesem Februar auch Mitglied des Wissenschaftsrats. Da fasst man sich besser kurz – dachte ich. Und bin dann doch angenehm überrascht. Denn im Gespräch ist von all diesen Verpflichtungen nicht viel zu spüren. Frau Krieger ist entspannt und nimmt sich Zeit.
Unser Thema Nummer eins ist natürlich ihre Berufung in den Wissenschaftsrat (WR). Vor etwa einem Jahr wurde die Juristin von Unipräsident Alt nominiert und schließlich vom Bundespräsidenten für das Ehrenamt ausgewählt. In den kommenden drei Jahren wird sie gemeinsam mit 24 anderen Wissenschaftlern und acht Vertretern des öffentlichen Lebens den Bund und die Länder in Wissenschaftsfragen beraten. Da bei Beschlüssen des WR auch eine 22-köpfige Verwaltungskommission mit Vertretern aus Bund und Ländern mit im Boot sitzt, sind seine Empfehlungen durchaus richtungsweisend.
In ihrer neuen Funktion möchte sich Krieger besonders für die Achtung unterschiedlicher Fächerkulturen einsetzen. „Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, gemeinsame Regeln für Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften aufzustellen“, sagt sie. Auch die Frage, wie es mit der Exzellenzinitiative weitergehen soll, wird sie beschäftigen. Als einer der Träger des 2017 auslaufenden Projekts sucht der WR derzeit nach möglichen Anschlussregelungen.
Spezialgebiet Völkerrecht
In erster Linie ist Krieger aber nach wie vor FU-Professorin. Seit 2006 forscht sie am Fachbereich Rechtswissenschaft zu den Themen Allgemeines Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht. In diesem Semester kann man sie in vier Lehrveranstaltungen hören, unter anderem zum Öffentlichen Recht – ihr zweites Spezialgebiet. Im Schwerpunktbereich „Internationalisierung der Rechtsordnung“ erlernen angehende Juristen zunächst die Grundlagen des Völkerrechts und können sich später auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren. Oft wird dabei auf aktuelle Themen wie die Krimkrise oder den Syrien-Konflikt Bezug genommen.
Das Völkerrecht betrachtet Krieger als das weltweit wichtigste Instrument für Frieden und Gerechtigkeit. „Letztlich hängt es aber immer vom Willen der einzelnen Staaten ab, inwieweit sie sich daran halten“, gibt sie zu verstehen. Fälle, in denen das Völkerrecht gebrochen wird, hätten oft dramatische Auswirkungen und gerieten dadurch in die Schlagzeilen. Die allermeisten Staaten hielten sich jedoch an die internationalen Spielregeln, so die Wissenschaftlerin.
Seit 2006 ist Heike Krieger ehrenamtliche Richterin am Berliner Verfassungsgericht. Gemeinsam mit acht anderen ehrenamtlichen Richtern urteilt sie dort zu Fällen, in denen Personen ihre Rechte aus der Berliner Verfassung durch das Land Berlin verletzt sehen. Wer sich mit der Berliner Polizei anlegen will, könnte ihr also schon bald gegenübersitzen. Er müsste sich aber sputen, denn im Juni wird sie aus dem Richteramt ausscheiden. Langweilig wird es ihr trotzdem nicht werden: Neben dem WR und der Professur warten zu Hause noch ein Mann und zwei Kinder.