Das bisschen Haushalt

Der Rechnungshof bemängelt die Kontoführung der FU. Obwohl einige Missstände beseitigt wurden, wirft die sogenannte Geheimkonten-Affäre weiter Fragen auf. Von Francis Laugstien

Illustration: Snoa Fuchs

Illustration: Snoa Fuchs

Der Aufruhr war groß, als der Landesrechnungshof (LRH) der FU in seinem Jahresbericht 2014 „gravierende Rechtsverstöße“ vorwarf. Besonders brisant: Von 108 Millionen Euro, die Ende 2011 auf sogenannten Verwahrkonten lagerten, hätte die Uni 40 Millionen eigentlich dem Haushalt zuführen müssen. Die Summe setzte sich größtenteils aus Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Drittmitteln und Gebühren von Studierenden zusammen.

Der Rechnungshof monierte außerdem, dass das Geld in einigen Fällen gewinnbringend angelegt wurde. Inzwischen hat die Uni die Erwartungen des LRH teilweise erfüllt. Viele der beanstandeten Rücklagenkonten seien dem Haushalt zugeführt oder gelöscht worden, erklärte ein FU-Sprecher. Der LRH bestätigte dies. Ausgestanden ist die Angelegenheit damit aber noch nicht. Zwar wiesen beide Seiten die in den Medien verwendete Bezeichnung „Geheimkonten“ zurück. In wichtigen Fragen besteht aber weiterhin Uneinigkeit.

Der LRH bezieht sich in seinem Bericht auf die Berliner Landeshaushaltsordnung. Demnach darf die Uni Gelder nur dann auf Verwahrkonten lagern, wenn sie diese nicht endgültig als Einnahmen im Haushalt verbuchen kann. Außerdem darf sie diese Rücklagen nicht zweckentfremden. Das Problem: Die FU hat aus einem Topf, der nicht zurückgeforderte Semestergebühren und Mittel für beeinträchtigte Studierende enthielt, auch Veranstaltungen und eine Draisinenfahrt für Mitarbeiter finanziert.

Die Uni ist mit der Darstellung des Jahresberichts in vielen Punkten nicht einverstanden. Sie könne etwa Erlöse aus Grundstücksverkäufen nicht sofort dem Haushalt zuführen, weil sie diese für mittelfristige Investitionen benötige. Auch den Vorwurf, durch die Finanzierung von Veranstaltungen gegen das Haushaltsrecht verstoßen zu haben, weist sie zurück. Ausgaben für Repräsentationstermine könnten jederzeit auch aus dem Grundhaushalt getätigt werden.

Rückendeckung bekam die FU von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. In einer Stellungnahme verwies auch sie auf die Notwendigkeit, Erlöse aus Grundstücksverkäufen für anstehende Investitionen zurückzulegen. In der Verwahrung von Drittmitteln erkannte der Senat sogar „ein vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Haushaltsgebaren.“

Studentische Vertreter zeigten weniger Verständnis. In einer Resolution des Studierendenparlaments verurteilten sie die Vorgänge und forderten FU-Kanzler Peter Lange zum Rücktritt auf. Die Affäre sei ein Beleg für die Intransparenz der Hochschulpolitik. Keines der Mitglieder des Akademischen Senats sei jemals über die Verwahrfonds informiert worden. „Die Verwaltung agiert im Schatten der gewählten Gremien“, kritisiert Juso-Sprecher Marten Brehmer. „Wir fordern eine neue Struktur. Die Uni braucht endlich eine Grundordnung.“ Er selbst habe als Abgeordneter des Stupas und des erweiterten Akademischen Senats erst aus der Zeitung von den Vorwürfen erfahren.

Wie genau es im Haushaltsstreit weitergeht, werden die nächsten Monate zeigen. Der Bericht des Rechnungshofs wird im ersten Halbjahr 2015 im Haushaltsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses diskutiert.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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