Wie die BVG Studierende zur Kasse bittet

Die BVG zeigt sich von ihrer harten Seite: Kaum gilt das neue Semesterticket zwei Tage, rücken die Kontrolleure am U-Bahnhof Dahlem-Dorf mit der Polizei an. Melanie Böff findet das berechnend.

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Eine „mit Polizeikräften abgesicherte Hetzjagd“ sei das gewesen. Eine „Kriminalisierung“ der Studierenden. Die Erklärung des Astas zu den Vorkommnissen am 2. April liest sich wie ein Schauermärchen über ein Komplott zwischen BVG und Staatsmacht. Hintergrund der Empörung ist eine großangelegte Fahrkartenkontrolle am U-Bahnhof Dahlem-Dorf. Bei allen Aussteigenden wurde überprüft, ob sie das gültige Semesterticket eingesteckt hatten. Bei den Kontrollen war auch die Polizei dabei, um bei den Ausweisüberprüfungen zu helfen.

Was der Asta als Razzia verurteilt, ist bei der BVG ein übliches Prozedere. Selbstverständlich darf sie ihre Fahrgäste auf mögliche Leistungserschleichungen – das Fahren ohne Fahrschein – hin überprüfen. Schwarzfahrer bei sogenannten Schwerpunktkontrollen mit Hilfe der Polizei aus dem Verkehr zu ziehen, ist nicht so ungewöhnlich wie es der Asta darstellt.

Den Ausweis darf nur die Polizei verlangen

Denn die BVG ist als Verkehrsbetrieb keine Ordnungsmacht. Konkret heißt das bei Kontrollen: Das Semesterticket muss der BVG vorgezeigt werden, der für die Gültigkeit wichtige Personalausweis allerdings nicht. An dieser Stelle kommt die Polizei ins Spiel. Die darf im Gegensatz zur BVG sehr wohl den Ausweis verlangen. Daher holt sich die BVG für ihre Schwerpunktkontrollen oft die Polizei zur Seite, laut Pressesprecherin Petra Reetz rund neun mal im Monat – an stets wechselnden Stationen. Am 2. April war Dahlem-Dorf an der Reihe, zum ersten Mal.

Alles halb so wild also? Nicht ganz! Denn, was das Datum der Kontrolle betrifft, kann man nicht umhin, bei der BVG eiskalte Berechnung zu vermuten. Zwar dementiert die BVG, die Kontrolle absichtlich auf diesen Tag gelegt zu haben. Die Daten würden bereits mit langer Vorlaufzeit unabhängig von dem Semesterstart festgelegt. Teilweise wüssten die entscheidenden Personen gar nicht über den Beginn des Semesters Bescheid. Laut Reetz sei das Datum einfach unglücklich gewählt worden.

Eine derartige Überprüfung an einer der zentralen U-Bahn-Stationen auf dem FU-Campus, pünktlich zum Wechsel des Semestertickets und vollkommen zufällig? Wer’s glaubt, wird selig.

Der Diskriminierungsvorwurf ist haltlos

Nichtsdestotrotz verrennt sich der Asta mit seinen Vorwürfen gegen die BVG. Die Behauptung, die BVG diskriminiere Studierende durch gezielte Kontrolle an Dahlem-Dorf und „verschärfte Nachzeigeregelungen“, ist haltlos. Wer seine Fahrkarte zu Hause vergisst und erwischt wird, darf sein Ticket nur einmal pro Jahr gegen eine Verwaltungsgebühr von sieben Euro nachzeigen. Vergisst man die Fahrkarte ein weiteres Mal im laufenden Jahr, ist man für die BVG ein normaler Schwarzfahrer und muss 40 Euro abtreten. Der Asta bringt diese Regel aber in Zusammenhang mit den jüngsten Kontrollen und erweckt so den Eindruck, es handele sich um eine neue Praxis. Mitnichten: Diese Regelung gilt schon immer und vor allem gilt sie für alle Inhaber eines Fahrkartenabos.

Was bleibt also übrig von den Vorwürfen gegen die BVG? Verurteilen kann man sie im Grunde nur für die überaus fragliche Wahl des Datums ihrer Kontrolle. Das Gefühl, dass die BVG sich hier berechnend und gnadenlos gezeigt hat, wird man nicht los. Die Studierenden sind einer der größten Abnehmer des Verkehrsverbunds. Will die BVG nicht als unerbittliche Abzockerin dastehen, sollten die Verantwortlichen mehr Kulanz walten lassen.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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2 Responses

  1. Django sagt:

    Ich verstehe das Problem nicht. Neues Semester: Neues Semesterticket. Wer eine Abiturprüfung besteht, sollte diesen Zusammenhang auch durchschauen.

  2. blub sagt:

    Die Regelung mit dem “nur einmal vergessen, dann 40€+” gibvt es tatsächlich nicht schon immer, sondern erst seit der Veränderung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen 2011 – das ganze hatte damals einen ziemlichen aufschrei in der Zivilbevölkerung nach sich gezogen.

    Es ist davon auszugehen, dass sich der AStA auf diese weder backfrische noch uralte Veränderung der zuvor Jahrzehntelangen anderslautenden Regelung bezieht.

    Wenn mensch aber schon von BVG und diskriminierung Redet, dann sollte doch neben der frage ob die (gerade auch durch das Semesterticket) priviligierte Gruppe der studierenden hier betroffen ist die Überlegung angestellt werden, wie die BVG mit Obdachlosen, Geflüchteten und Straßenmusiker*innen umgeht. Der BVG Alltag ist geprägt von Racial Profiling, Diskriminierungsverstärkungen, schickanen und Hausverboten; hier passiert tatsächlich viel Diskriminierung – nur studierende sind die Betroffenen eher selten.

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