Blackboard-Inhalte wieder auf der Kippe

Das neue Urheberrechtsgesetz bedeutet für die VG Wort eine schwere Niederlage. Doch bevor es in Kraft tritt, sind digitale Semesterapparate wieder in Gefahr. Von Marius Mestermann

Blackboard beherbergt an der FU große Mengen an Kursmaterial. (Foto: Marius Mestermann)

Blackboard beherbergt an der FU große Mengen an Kursmaterial. (Foto: Marius Mestermann)

Groß war die Erleichterung, als kurz vor Weihnachten ein Moratorium für die digitalen Semesterapparate an deutschen Unis verkündet wurde. Wochenlang war das Gespenst der “Einzelerfassung” durch Hörsäle und eMail-Verteiler gespukt, seinen Ursprung hatte es im sogenannten Unirahmenvertrag. VG Wort, Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) legten darin die Bedingungen für die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte fest, die beispielsweise als Kursliteratur auf Blackboard und Co. verfügbar gemacht werden.

Widerstand gegen bürokratischen Aufwand

Dozierende sollten die Inhalte demnach einzeln erfassen und melden, was nicht nur einen großen bürokratischen Aufwand bedeutet hätte, sondern für die Unis wohl auch deutlich teurer geworden wäre. Diese zahlten bis dahin nämlich pauschale Beträge an die VG Wort. Nach massivem Widerstand von Universitäten und Studierenden wurde schließlich eine Übergangslösung vereinbart, die die Fortsetzung der Pauschalvergütung bis September 2017 vorsah. In der Zwischenzeit sollte ein längerfristiger Kompromiss ausgehandelt werden. Doch davon ist jetzt, wenige Monate vor Beginn des Wintersemesters, noch nichts zu sehen.

Renaissance der Pauschalvergütung

Seit dem Kompromiss vom letzten Winter hat sich allerdings auch die Ausgangslage für die Verhandlungen grundlegend geändert. Denn am 1. März 2018 tritt das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ in Kraft, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hat. Darin heißt es unter anderem: „Eine pauschale Vergütung (…) für die nutzungsabhängige Berechnung der angemessenen Vergütung genügt.“ Die von der VG Wort geforderten Einzelerfassungen sind damit vom Tisch – vorerst, denn die neuen gesetzlichen Regelungen sind bis 2023 befristet.

HRK und KMK hoffen auf einfache Lösung

Doch damit ist noch nicht geklärt, wie es im kommenden Wintersemester weitergehen soll. Auf Anfrage von FURIOS erklärte der stellvertretende Pressesprecher der HRK, Ralf Kellershohn: „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes muss dringend eine Lösung gefunden werden, die es den Hochschulen ermöglicht, ohne Übergangsschwierigkeiten den Studierenden im Wintersemester 2017/18 den digitalen Zugang zu Lehr- und Lernmaterialien zu gewähren.“

Neue Verhandlungen mit der VG Wort

Dies bestätigte der Pressesprecher der KMK, Torsten Heil. Noch in der letzten Woche der Vorlesungszeit sollten entsprechende Verhandlungen mit der VG Wort aufgenommen werden. Die Verwertungsgesellschaft hatte sich bis zuletzt dafür ausgesprochen, die Regelung zur Pauschalvergütung aus dem neuen Gesetz zu streichen. Dennoch zeigte sie sich in einer Pressemitteilung offen für eine Verlängerung der aktuellen Übergangslösung. Auf eine Anfrage von FURIOS zum aktuellen Stand reagierte die VG Wort jedoch nicht.

Unabhängig davon müssen sich KMK und VG Wort bereits jetzt Gedanken machen, wie sie die Gesetzesnovelle ab dem nächsten Jahr umsetzen wollen. „Wie die vertragliche Ausgestaltung künftig konkret aussehen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden“, erklärte KMK-Sprecher Heil.

Autor*in

FURIOS Redaktion

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