Stupa: Gender-Regel bleibt vorerst

Trotz Anweisungen durch die FU-Verwaltung hält das Studierendenparlament zunächst am umstrittenen Gender-Paragraphen fest. Die ebenfalls kritisierte Anwesenheitspflicht für Abgeordnete wird aufgehoben. Anselm Denfeld berichtet.

Symbol einer rauen Debatte: das Gender-Sternchen.

Auch nach der ersten Sitzung des Studierendenparlaments der FU (Stupa) seit dem Lautwerden scharfer Kritik aus der Berliner Politik sowie der Universitätsverwaltung, müssen Anträge weiterhin „in einer Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen abbildet“ verfasst sein (§6 Abs. 3 der Geschäftsordnung). Erfüllen sie dieses Kriterium nicht, werden sie von der Sitzungsleitung nicht anerkannt. Was den zweiten Gegenstand der Kritik angeht, lenkte das Stupa ein: ab sofort können Abgeordnete nicht mehr wie bisher ihres Amtes enthoben werden, wenn sie öfter als zweimal fehlen.

Zwischen “Studentenparlament” und Studierenden*vertretung

Das Rechtsamt der FU hatte auf Anordnung der Berliner Senatskanzlei den Asta zwar zunächst aufgefordert die Geschäftsordnung in den beiden kontroversen Punkten zu ändern. Da sich die Umsetzung jedoch hinzog, beantragte die Initiative Campusbar beim Berliner Verwaltungsgericht ein sofortiges Eingreifen. Als das Gericht direkte Maßnahmen ablehnte, nahm der Asta dies zum Anlass, die Gender-Regelung bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten. Man habe sich mit der Frage, wie nun weiter zu verfahren sei, an das FU-Rechtsamt gewandt, hieß es in der Plenardebatte aus Asta-nahen Kreisen.

Nach der Sitzung kündigte die Initiative Campusbar eine weitere Klage an. Auch in dieser letzten Sitzung des Jahres wurden die beiden Anträge der Initiative Campusbar aufgrund der Formverstöße nach geltender Geschäftsordnung nicht zur Tagesordnung zugelassen: Sie waren nicht nur ohne Gender-Sternchen formuliert, auch die maskuline Fassung „Studentenparlament“ sorgte für Aufsehen.

“Totalitäre Regelungen”

Nachdem immer wieder Anträge vom „Ring Christlich Demokratischer Studenten“ (RCDS) und der „Liberalen Hochschulgruppe“ (LHG) nicht zugelassen wurden, meldete sich im Juli 2017 das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Marcel Luthe (FDP) zu Wort. Er beschwerte sich über „totalitäre Regelungen“ im Stupa und reichte diesbezüglich eine Anfrage bei der Senatskanzlei ein. Daraufhin äußerte sich auch der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD), im Gespräch mit FURIOS kritisch gegenüber dem Gender-Paragraphen und sprach sich auch gegen die Möglichkeit der Amtsenthebung bei mehrmaligem Fehlen von Abgeordneten aus. Die Streichung des dafür verantwortlichen Paragraphen (§5 Abs. 7) wurde jetzt nach einem Antrag der Liste „Mathe/Info“mit großer Mehrheit beschlossen. Die Gender-Regelung hingegen wird nun aller Voraussicht nach auch noch bei der Konstitution des neuen Stupas 2018 in Kraft sein.

Turbulente Aussichten

Fernab der Debatten des vergangenen Sommers zeigte sich derweil ein anderes Thema am hochschulpolitischen Horizont: Auf den Antrag der Liste „Gegen Rassismus, Sexismus und Prekarisierung“ hin wurde die Einberufung einer studentischen Vollversammlung am 24. Januar 2018 beschlossen. Thema: der mögliche Streik der studentischen Beschäftigten ab Neujahr. Die Gewerkschaften hatten zuvor deren veralteten Tarifvertrag (TV Stud II) zum Ende des Jahres gekündigt.

In seiner 36. Zusammensetzung tagte das Studierendenparlament zum letzten Mal. Die nächsten Wahlen wurden für den 16. bis 18. Januar angekündigt.

Autor*in

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

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