Studentischen Beschäftigte müssen ungleiche Bezahlung nicht länger bedingungslos hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht am Dienstag. Von Victor Osterloh und Felix Lorber.
Es ist ein Urteil mit Grundsatzcharakter, welches das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) am vergangenen Dienstag gefällt hat. Eine Studentin hatte gegen ihren befristeten Vertrag als studentische Beschäftigte geklagt und eine Gleichstellung mit den regulär Angestellten verlangt und nun Recht bekommen. Das Gericht sah es als erwiesen, dass sich ihre Tätigkeit als Programmiererin in der IT-Abteilung der Humboldt Universität nicht von der ihrer regulär angestellten Kolleg*innen unterscheidet. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung sei nicht rechtmäßig, urteilte das Gericht. Angestellte nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) verdienen in dieser Gehaltsgruppe 16,61 Euro pro Stunde, eine studentische Hilfskraft lediglich 10,98 Euro.
Gericht bestätigt vorheriges Urteil
Nach einem gleichlautenden Urteil in vorheriger Instanz hatte die Humboldt Universität Berufung eingelegt. Bei der Urteilsverkündung der höheren Instanz am Mittwoch bestätigten die Richter jedoch das vorangegangene Urteil. Die Arbeit studentischer Beschäftigter habe sich größtenteils auf wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten und Tutorienarbeit zu beschränken. Darüber hinausgehende Tätigkeiten fielen in den Lohnsektor hauptberuflich Beschäftigter – und müssten dementsprechend bezahlt werden.
Laut Senat werden an den Berliner Universitäten mehr als 1.800 der über 8000 studentischen Beschäftigten außerhalb der Lehre und Forschung, etwa in der Verwaltung oder Bibliothek, eingesetzt. Diese könnten nun ein Anrecht auf eine Eingliederung in den TV-L haben. Die Gewerkschaften ver.di und GEW begrüßen das Urteil: „Eine deutliche Erhöhung des Stundenlohns der studentischen Beschäftigten und die Anbindung an die Lohnentwicklung des hauptberuflichen Personals sind überfällig”, so ver.di-Sprecher Matthias Neis.
FU stellt Streichungen in den Raum
Das FU-Präsidium wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Urteil äußern, da noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Jedoch kommentierte der ständige Vertreter der FU-Kanzlerin Matthias Dannenberg das Urteil im Gespräch mit Demonstrant*innen, die am Mittwoch vor das Präsidium gezogen waren. Man beschäftige sich innerhalb der Universitätsleitung mit der Entscheidung und warte die schriftliche Begründung ab, sagte der Finanzdirektor der FU. „Es ist jedoch nicht sicher, ob studentische Hilfskräfte in dieser Größenordnung weiterhin beschäftigt werden können, sollte das Urteil in der jetzigen Form bestehen bleiben.”
Die studentischen Beschäftigten an den Berliner Universitäten befinden sich seit Montag in einem zweiwöchigen Warnstreik, nachdem die jüngsten Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag der Studierenden (TV-Stud) ohne Ergebnis geblieben waren. Ob sich das Gerichtsurteil auch auf den laufenden Tarifkonflikt auswirken könnte, wird sich erst noch zeigen.