Stupa-Wahl: Was ihr wissen müsst

Die diesjährige Wahl zum Studierendenparlament steht kurz bevor. Antonia Böker hat die wichtigsten Infos im Vorfeld für euch zusammengefasst.

Vom 15. bis zum 17. Januar dürfen die Studierenden der Freien Universität in diesem Jahr über die Zusammensetzung des Studierendenparlaments entscheiden. Foto: Marius Mestermann/bearbeitet

Was wird gewählt?

Das Studierendenparlament (Stupa) ist ein zentrales studentisches Organ der Hochschulpolitik. Es kann Resolutionen verabschieden, die Satzung der Studierendenschaft ändern und verfügt über den studentischen Haushalt. Darüber hinaus wählen die Studierendenvertrer*innen im Stupa den Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) – quasi eine Art Regierung der Studierendenschaft. Der Asta gliedert sich noch einmal in eine Reihe von Referaten, die, um die Analogie beizubehalten, ähnlich wie Ministerien mit bestimmten „Geschäftsbereichen“ unterschiedliche studentische Interessen abbilden. Er verwaltet unter anderem die Gelder der Studierendenschaft.

Trotzdem fällt die Wahlbeteiligung bei den Stupa-Wahlen traditionell gering aus – die rund neun Prozent bei der letzten gehören noch zu den besseren Werten der vergangenen Jahre.

Insgesamt sind es 60 Stupa-Sitze, für die nun Vertreter*innen gewählt werden. Um diese konkurrieren mehrere Listen. Diesmal sind es mit 46 etwas weniger als im Jahr zuvor.

Eine umfassende „Liste der Listen“ mit kurzen Darstellungen der inhaltlichen Positionen hat FURIOS auch in diesem Jahr zusammengestellt.

Wie wird gewählt?

Die Stupa-Wahl funktioniert als personalisierte Verhältniswahl. Am Wahltag kann demnach jede*r Studierende*r für genau eine der Listen stimmen. Diese setzen sich aus mindestens fünf Personen zusammen, die für ihre entsprechende Liste einen Stupa-Sitz bekleiden können. Ihre Stimme geben die Studierenden also nicht nur der Liste, sondern einer*m dieser Kandidat*innen. Die vollständigen Listen mit allen Kandidat*innen sind aus Datenschutzgründen nicht online verfügbar, hängen aber beim Zentralen Studentischen Wahlvorstand aus.

Den Listen stehen dann Stupa-Sitze entsprechend ihres Anteils der gesamt abgegebenen Stimmen zu. In welcher Reihenfolge die erhaltenen Sitze an Kandidat*innen der Listen vergeben werden, entscheidet dann auch die Stimmenmehrheit innerhalb der Liste.

Das genaue Prozedere haben wir hier erklärt.

Es kandidieren nicht nur vergleichsweise viele Listen für die relativ überschaubare Zahl an Sitzen – in der Regel schaffen es auch die meisten von ihnen mit mindestens einem Sitz ins Parlament. Das ist dem Wahlmodus geschuldet. Listen mit vergleichsweise wenigen Stimmen werden begünstigt – es ist einfacher, mit zwei Listen jeweils einen Sitz zu erhalten, als zwei Sitze mit einer. Das soll auch kleinen Fachschaften die Chance auf eine Stupa-Beteiligung ermöglichen.

Was müssen Wähler*innen beachten?

Wahlberechtigt – aktiv, wie passiv – sind alle an der Freien Universität immatrikulierten Studierenden. Wo jeweils abgestimmt werden darf, ist vom Fachbereich bestimmt, in dem die Studierenden immatrikuliert sind: Hier findet ihr eine Auflistung aller Wahllokale. Diese haben vom 15.-17. Januar jeweils von 9:45 Uhr bis 16:15 Uhr geöffnet. Im Zweifelsfall, etwa bei Kombibachelor-Studierenden, deren Fächer verschiedenen Fachbereichen zugehörig sind, bestimmt das Fach auf dem Studierendenausweis das Wahllokal. Der ist, sowie ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein notwendig, um eine Stimme abgeben zu können.

Autor*in

Antonia Böker

Antonia Böker ist pathologische Klugscheißerin. Deswegen probiert sie es jetzt mal mit Journalismus.

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