Zwangspause

Kirchliche Feiertage sind immer noch im Gesetz verankert. Doch Elias Fischer findet, dass sie auch abseits von Religion ein großes Potenzial bergen.

„An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen.“ Diesen Satz liest man auf jeder Internetseite der einzelnen Bibliotheken der Freien Universität. Vorlesungen, Tutorien sowie Seminare fallen ebenfalls flach und die Essensausgaben in den Mensen suggerieren Nahrungsmittelengpässe, denn auch diese sind de facto geschlossen. Gesetzliche Feiertage – der rechtliche Zwang zur Langeweile oder, wie der Paragraph 139 des Grundgesetzes postuliert, landesweite „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung“?

Ostern jährt sich zum circa 1985. Mal. Drei Tage Trauer ob der Kreuzigung Jesu gefolgt von überschwänglicher Freude aufgrund der Wiederauferstehung des Königs der Juden – so das religiöse Credo. Ostern ist das höchste Fest der Christen und als Relikt einer mächtigen Staatskirche weiterhin ein kirchlicher und gesetzlicher Feiertag. Doch da beginnt die Verwirrung. Die Legislative schreibt – zumindest grundsätzlich – jedem*r vor, Spitzhacke, Schaufel oder Stift aus der Hand zu legen, weil der christlichen Überlieferung nach ein redegewandter Zimmermann die Existenz Gottes durch die Auferstehung am dritten Tage bewies. Das mag für den einen oder die andere stimmen und ein schöner Fixpunkt des Glaubens sein, doch widerspricht das nicht in einem gewissen Maße der Trennung zwischen Staat und Kirche? Schließlich verdonnert die Verankerung eines eindeutig christlichen Festes auch Menschen anderer Religionen bzw. atheistischer Auffassung zur Schaffenspause an der Uni.

Austauschportal Universität

Das Selbstverständnis der Freien Universität als „internationale Netzwerkuniversität“ wankt an dieser Stelle. Unter den Dächern der Institute tummeln sich etliche Religionen, bei denen Ostern keine religiöse Bedeutung hat. Selbiges gilt für die Unmengen an Atheisten*innen und Agnostikern*innen in Berlin. Trotzdem ermöglicht es die Universität diesen Leuten nicht, ihrem akademischen Alltag nachzugehen, und fordert – besonders in Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht – an Feiertagen ohne christlichen Traditionen die Betroffenen auf, die akademische Pflicht über ihre Bedürfnisse zu stellen. Es gibt bestimmt Studenten*innen, die zumindest die Angebote der Bibliotheken oder Mensen nutzen, und bestimmt einige, die sich als Beschäftigte gerne den Feiertagszuschlag sichern möchten. Dürfen sie jedoch nicht.

Denkbar im Sinne der Vernetzung und der Internationalität könnte die Universität die christlichen Feiertage als Gelegenheit nutzen, die dazugehörigen Traditionen als eine Art Erfahrung anzubieten. Alle feiern die kirchlichen und der Gesellschaft entsprungenen Bräuche des Osterfestes zusammen. Vom Abendmahl über die Ostermesse zur Auferstehung bis hin zum Eierfärben und Osterfeuer. Für Feste anderer Religionen böte sich das gleichermaßen an. Natürlich nur als Angebot – ohne Zwang, mit Austausch. Potentiell motiviert das Studierende.

Primitive Predigt

Freie Tage schaden allerdings nicht. Besonders derart traditionsschwere Feiertage führen häufig zu Zusammenkünften im Familienkreis und in der Tanzverbot-Enklave Berlin auch in den Clubs, die ohne den gesetzlichen Zwang in einer derart hektischen und leistungsorientierten Zeit in der Form möglicherweise nicht stattfänden. Schließzeiten sind somit nichts Anderes als Wegweiser zu unverhofft fantastischen Tagen. Und denjenigen, denen das Tohuwabohu bei der Eiersuche zu wild erscheint, empfehle ich die ganztägige Missionierung am Ostermontag auf der Couch durch Bud Spencer und Terence Hill. In diesem Sinne: Vier Fäuste für den Schokohasen.

Autor*in

Elias Fischer

Seine Männlichkeit passt nicht ganz in den Bildausschnitt.

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