Bachelor of Laws: Die Entlastung

Am 15. Mai dieses Jahres verlieh die FU berlinweit erstmalig den Bachelor of Laws. Welche Vorteile der neue Abschluss mit sich bringt, hat Laura Kübler in Erfahrung gebracht.

Die Göttin der Gerechtigkeit. Quelle: Pixabay

Die Zukunft vieler Jurastudent*innen hängt von den Ergebnissen des ersten Staatsexamens ab.  Fast 15 Prozent der Studierenden scheitern und stehen nach vier bis fünf anstrengenden Jahren des Studiums ohne Abschluss dar. Um die Studenten*innen besser abzusichern, revidierte die FU 2015 die Studien- und Prüfungsordnung und führte den Bachelor of Laws, kurz LL.B., ein. Nun verlieh die Uni am 15. Mai dieses Jahres erstmalig den Bachelor an Inga Schuhmacher.

Nahtlos eingebunden

Der Bachelor ist komplett integriert in den traditionellen Aufbau des Jurastudiums, das auf das erste Staatsexamen abzielt. Jede*r Jurastudent*in, der*die das Studium im Wintersemester 2015/16 aufgenommen, oder den Wechsel in die Studienordnung 2015 vollzogen hat, kann sich entscheiden, ob er*sie den Abschluss beantragt oder nicht. Vorausgesetzt wird einzig, dass die Studierenden die ersten sechs Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben.

Neben einem Pflichtpraktikum und der Berufsvorbereitung gehört hierzu vor allem die Studienabschlussarbeit. Diese zählt samt Verteidigung nun einfach als Bachelorarbeit. Lediglich die juratypische Notenskala haben die Verantwortlichen für den LL.B. in den Schlüssel des Bachelor-/Mastersystems umrechnen müssen.

Die Einführung des Bachelors stand an der FU erstmals 2004 zur Debatte. In Kooperation mit der Humboldt-Universität sollte ein einheitliches Modell dieses Abschlusses entwickelt und umgesetzt werden. „Am Ende der Verhandlungen entfernte sich die HU von dem Vorhaben, weil es schwierig sei, die Masterstudiengänge entsprechend anzupassen”, erklärt Dr. Andreas Fijal, Prodekan für Lehre am Fachbereich der Rechtswissenschaft.

Ein sicheres Auffangnetz

Dass der Bachelor of Laws an der FU trotzdem eingeführt worden ist, lag auch an seinem Engagement.  Das erste Staatsexamen besteht aus sechs Fachsemestern, einem einjährigen Repetitorium und sieben abschließenden Klausuren. Für ihn sei es nach dieser stressigen Zeit unzumutbar gewesen, die erfolglosen Studierenden mit “nichts als dem Führerschein” aus dem Unileben zu entlassen.

Auch Marina B. schätzt den neuen Bachelor. Sie studiert Rechtswissenschaften im sechsten Semester und wird nach ihrer letzten Prüfung im Sommer ihren Antrag einreichen. „Es ist einfach ein sicherer Abschluss“, sagt die Studentin, „es geht darum, sich Optionen offenzuhalten”. Denn vorteilhaft an dem Bachelor sind vor allem die Möglichkeiten, die sich mit dem Erhalt des akademischen Grad bieten.

Viele Vorteile

Erstens können Absolventen*innen in zahlreiche Berufsfelder einsteigen. Besonders gefragt sind ihre Kernkompetenzen wie Gesprächsführung und Schlichtung im Straf- und öffentlichen Recht sowie in Versicherungs- und Wirtschaftsunternehmen. Zweitens qualifiziert der Studienabschluss für weiterführende Masterstudiengänge weltweit. Und drittens, so plant Marina, können die Studierenden das erste Staatsexamen anschließen. Unentschlossenen steht sogar die Möglichkeit offen, den Bachelor rückwirkend zu beantragen, sollten sie das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert haben.

So scheint es, als bringe der berlinweit erstmals verliehene akademische Grad keinerlei Nachteile mit sich. Fijal deutet auf einen Stuhl. Viele Tränen habe er dort fließen sehen, weil Studierende durch das erste Examen fielen. Das sei jetzt vorbei. „Der LL.B. ist weitaus mehr als nur ein Bachelor – er ist eine psychologische Entlastung”.

Autor*innen

FURIOS Redaktion

Unabhängiges studentisches Campusmagazin an der FU seit 2008

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.