Jetzt geht es um die ganz großen Fragen: Anlässlich der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes hat das FU-Präsidium mit Studivertreter*innen diskutiert – über Partizipation, Macht und Scheindemokratie. Antonia Böker hat zugehört.
Die Berliner Landesregierung möchte das Hochschulgesetz (BerlHG) erneuern. Für Studis ist das in vielerlei Hinsicht interessant: Das Gesetz regelt berlinweit Grundfragen, an denen sich immer wieder Konflikte entfachen. Es bildet beispielsweise die Basis für die 2013 eingeführte umstrittene Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) an der FU.
Vergangenen Mittwoch diskutierten FU-Präsidium, Asta-, sowie AS-Vertreter*innen darüber, mit welchen Forderungen die FU den Politiker*innen entgegentreten soll. Ein Konsens darüber scheint ausgeschlossen, denn die Vorstellungen gehen weit auseinander. Vertreter*innen der Studierenden erhoffen sich vor allem eines: die rechtlich abgesicherte Beteiligung bei universitären Entscheidungen.
Ziehen Senat und Studis an einem Strang?
Partizipation scheint dem Senat ebenfalls ein Anliegen zu sein. Eigens hatte er eine Arbeitsgruppe „Demokratische Hochschule“ eingesetzt, die Potenziale für mehr Beteiligung identifizieren sollte. Auch die Landesastenkonferenz, der Zusammenschluss der Berliner Asten, war an ihr beteiligt. Staatssekretär Steffen Krach hatte kürzlich angekündigt, alle Vertreter*innen weiterhin in die Beratungen zum Gesetz einbinden zu wollen.
Partizipation sei wichtig, so FU-Präsident Ziegler. Das Präsidium und weite Teile der Professor*innen und sonstigen Mitarbeiter*innen sprachen sich aber klar gegen eine Verankerung im Gesetz aus. Eine sonstige Mitarbeiterin fasste diese Position so zusammen: Es brauche sinnvolle, nicht formalisierte Partizipation. Demokratie könne man nur leben, nicht in einem Gesetz festschreiben.
Studierende wollen Konkretes
Damit wollten sich die Studierenden allerdings nicht abspeisen lassen. Sie forderten Greifbares, alles andere münde letztlich nur in „Scheindemokratie“, so Robert Jung, Asta-Referent für Hochschulpolitik. Es ginge immer nur ums Reden, verbindlich sei davon aber nichts. Dabei verwies er auf die Arbeit der AG. Auch die Landesastenkonferenz hatte diese kürzlich scharf kritisiert und gefordert, deren Abschlussbericht nicht für das BerlHG heranzuziehen.
Greifbares, das ist für die Asta-Vertreter*innen vor allem: Ein Streichen der Erprobungsklausel aus dem Gesetz und eine Viertelparität in allen Hochschulgremien – also eine gleichmäßige Sitzverteilung aller vier Statusgruppen. Die Erprobungsklausel, so Jung, solle durch eine „Autonomieklausel“ ersetzt werden, die eine Machtkonzentration auf das Präsidium einschränke. Denn momentan können die Hochschulen „probeweise“ vom BerlHG abzuweichen, wenn dadurch Entscheidungsprozesse vereinfacht werden. Ursprünglich sollten diese Abweichungen befristet sein. Das änderte sich 2007, Kompetenzverschiebungen auf unbestimmte Zeit wurden möglich. An der FU übernimmt das Präsidium Kompetenzen, die laut BerlHG dem Akademischen Senat zustünden, in dem alle Statusgruppen vertreten sind.
Keine Einigung in Sicht
Das Präsidium sträubt sich wie gehabt gegen die studentischen Forderungen. Vizepräsident Hoffmann-Holland fürchtet eher eine „Antiautonomieklausel“. Die Implikation, die Strukturen an der FU seien undemokratisch, stellte er in Frage: Ob andere denn ein Mehr an Demokratie bedeuten würden? Voraussetzung für Partizipation sei immer auch ein Ziel, dem diese dient. Und höchstes Ziel an FU sei die „Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft“. Aus diesem Grund sei schließlich auch die Statusgruppenparität 1973 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
Die hitzige Debatte führte zu keiner Einigung, die Studierendenvertreter*innen zeigten sich frustriert. Wie es mit dem Hochschulgesetz weitergeht, welche Punkte es aufgreifen wird und wann es in Kraft tritt, ist noch unklar. Mit einem ersten Entwurf aus dem Abgeordnetenhaus rechnet die FU-Leitung im Herbst.