Studierende machen sich mit der „guten wissenschaftlichen Praxis“ viel zu viel Stress. Franziska Giffey und die FU zeigen uns: Solange unsere Hausarbeit Weisheit verströmt, ist die Quelle nebensächlich. Ein Lehrstück von Julian von Bülow.
Das Damoklesschwert über Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist gefallen: Seit Februar 2019 prüfte die FU Giffeys Doktorarbeit wegen Plagiatsverdacht, nachdem die Plattform VroniPlag auf seitenweise mutmaßliche Plagiatsstellen hinwies. Am vergangenen Mittwoch teilte die Universität in einer Pressemitteilung mit, dass Giffey ihren Doktortitel behalten kann und lediglich gerügt wird.
Giffey dürfte erleichtert sein, sie muss sich nicht in die Riege von Karl-Theodor zu Guttenberg (CDU), Silvana Koch-Mehrin (FDP), Annette Schavan (CDU) und Frank Steffel (CDU) einreihen, die fremde Textabschnitte als ihre eigenen ausgaben. Giffey stahl zwar auch geistiges Eigentum, aber der Rest ihrer Arbeit war dann doch originell.
Schlechtes Vorbild? Na und, wer sagt was Schlechtes?
Aber auch Studierende und Doktorand*innen dürften nun aufatmen. Bisher wurden Studis hart rangenommen, wie man in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) lesen kann: „Versucht eine Studentin oder ein Student, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, insbesondere durch Plagiat […] zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet.“
Das dürfte sich nun ändern. Wer sowieso keine wissenschaftliche Karriere anstrebt, muss es mit der guten wissenschaftlichen Praxis also auch nicht soooo genau nehmen wie die Ministerin. Die Lehre aus dem Fall Giffey ist folgende: Sich mit fremden Gedanken schmücken ist in Ordnung, solange das Gesamtwerk mehrheitlich doch irgendwie nach eigener Forschung aussieht. Vroniplag gibt an, dass 37,1% aller Seiten von Giffeys Dissertation nicht gekennzeichnete Zitate enthalten. Damit haben wir also einen Richtwert, bis zu dem die FU noch ein Auge zudrückt.
Kein Schwindel, kein Imageschaden
Es wäre für die FU, das Otto-Suhr-Institut und insbesondere Giffeys Doktormutter Tanja Börzel sehr peinlich, sich eingestehen zu müssen, Doktortitel an Leute zu verleihen, die diese gar nicht verdienen. Im Berliner Hochschulgesetz heißt es zwar „Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.“ Aber der Entzug des Doktortitels ist laut Hochschulgesetz eben Ermessenssache. Wenn mehr als die Hälfte der Doktorarbeit nicht zu beanstanden ist, wo ist dann das Problem?!
Und die Rüge ist ja jetzt auch kein Drama. Auf der Webseite des Familienministeriums kann schließlich immer noch „Dr. Franziska Giffey“ stehen und wenn das übernächste Mal der SPD-Vorsitz gewählt wird, wird sich sowieso niemand mehr an den Papierkram in Dahlem erinnern.
Fehlen vor der Abgabe der nächsten Hausarbeit noch ein paar Literaturangaben, dann spart euch den Stress, dafür extra noch einmal in die Bibliothek zu gehen. Schaut euch bei Vroniplag an, womit man so davonkommt und entspannt bei einem Kaffee. Nur der Asta will es wieder ganz genau wissen und fordert von der FU den kompletten Bericht der Giffey-Prüfungskommission. Mir reichen da schon Zitate.
In einer vorigen Version des Artikels war im zweiten Absatz von “Johann zu Guttenberg” die Rede. Es muss aber “Karl-Theodor zu Guttenberg” heißen. Wir haben den Artikel entsprechen aktualisiert.