Keine Hilfe?

Ombudsleute an der FU sollen Wissenschaftler*innen und Studierende bei Konflikten mit Vorgesetzten unterstützen und wissenschaftliches Fehlverhalten aufklären. Doch es mangelt an Transparenz und Zugänglichkeit.

Foto: Pixabay.

Andreas Jung* ist erstaunt. Während einer Sitzung im Institut erfährt er von der Bewilligung eines neuen Forschungsprojekts. Das Forschungsthema: exakt sein Spezialgebiet. Doch nun erhält ein Kollege die Fördergelder, und zwar ohne Jung einzubeziehen oder ihn zumindest vorher über die Antragstellung informiert zu haben. Für Jung ist das definitiv unkollegiales Verhalten, vielleicht sogar ein Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis.

Eine Denkschrift der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) benennt, was gute wissenschaftliche Praxis auszeichnet: Verantwortlichkeiten eindeutig vergeben und wahrnehmen; den wissenschaftlichen Nachwuchs intensiv und aufmerksam fördern; Primärdaten eine Dekade lang verwahren; und Autoren nur angeben, wenn ein wesentlicher Beitrag zur Arbeit geleistet worden ist. Klingt eindeutig.

Die ominösen Ombudspersonen

Jung zweifelt trotzdem und sucht Rat. Einst hatte er von sogenannten Ombudspersonen an der FU gehört, die in solchen Fällen Ansprechpartner*innen für Wissenschaftler*innen und Studierende gleichermaßen sein sollen. »Da fängt man erstmal an zu recherchieren: Eine Ombudsperson, was ist das eigentlich?« Er findet heraus: Ombudspersonen beraten bei Verdachtsfällen die betroffenen Personen vertraulich. Oftmals geht es um Autor*innenschaftskonflikte, Plagiate, Ideenklau wie im Falle Jung oder Betreuungsdefizite bei wissenschaftlichen Arbeiten. Doch offensichtlich fehlt die Aufklärung, stellt Joachim Heberle fest: Viele wüssten nicht einmal, dass es Ombudspersonen an der FU gibt.

Der Physiker ist momentan eine der vier Ombudspersonen der DFG, die 1999 eigens das unabhängige Gremium »Ombudsman für die Wissenschaft« ins Leben gerufen hat. Eine zentrale Aufgabe ist die Aufklärung über gute wissenschaftliche Praxis, es sieht sich aber vor allem als Vermittlungsinstanz. Das Gremium sei den lokalen Ombudspersonen nicht übergeordnet, also keine Revisionsinstanz, sagt Heberle.

Somit steht es jedem frei, sich an das DFG-Gremium oder an die lokalen Ombudsleute zu wenden – wenn man sie denn findet. In der Theorie stellt das Gremium auf der Homepage eine Liste mit Kontaktdaten der lokalen Ombudspersonen bereit. In der Praxis endet eine Kontaktanfrage auch mal mit der Ansage: »Kein Anschluss unter dieser Nummer.« Erreicht man dort aufgeführte Personen doch, wissen manche auf Anfrage nicht, ob sie das Amt überhaupt noch bekleiden. Andere antworten erst gar nicht. Eine Mitarbeiterin des DFG-Gremiums erklärt, man pflege die Liste, es obliege jedoch den Universitäten, die aktuellen Daten zu übermitteln. Die Pressestelle der FU entgegnet, man aktualisiere die Angaben auf der Website regelmäßig.

Prof. Dr. Joachim Heberle, Mitglied des Gremiums “Ombudsman für die Wissenschaft”.
Foto: Tim Gassauer.

Ebenso schwierig gestaltet sich die Suche nach den lokalen Ombudspersonen auf der Website der FU. Verborgen hinter dem siebten Reiter, ausgehend von der Startseite, findet man die Vertrauenspersonen, wie die lokalen Ombudsleute hier heißen. Mehr Transparenz wäre wünschenswert, fordert auch Barbara Kellner-Heinkele, Ombudsfrau des FU-Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften: Das Präsidialamt und die einzelnen Fachbereiche sollten die Vertrauenspersonen online sichtbarer positionieren.

Hat man die zuständige Ombudsperson gefunden, kostet es bereits Überwindung, sich überhaupt an diese zu wenden. »Es sollen ähnliche Fälle vorgefallen sein, in denen die Leute sich nicht trauten, etwas zu sagen«, meint Jung. Besonders wenn Vorgesetzte, zum Beispiel Betreuer*innen von Arbeiten, involviert sind, sei es wichtig, über den Ablauf und die Vertraulichkeit des Verfahrens Bescheid zu wissen.

Heberle kennt das Problem: »Viele wissen offenbar gar nicht, was sie im Verfahren erwartet«, gesteht er ein. Es gebe viel Gesprächsbedarf sowie die Notwendigkeit, für das Thema zu sensibilisieren. »Ich stelle oft fest, dass selbst meine professoralen Kollegen sich häufig mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis nicht gut auskennen.«

Korrigierbar oder nicht?

In einer vertraulichen und unparteiischen Vorprüfung entscheiden die Ombudsleute, ob tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt und ob dieses »korrigierbar« oder »nicht korrigierbar« ist. Da sowohl die Ombudspersonen der DFG als auch die lokalen Vertrauenspersonen keine Sanktionen verhängen können, müssen sie »nicht korrigierbares Fehlverhalten« wie Datenmanipulation oder Plagiate an die zuständige Fehlverhaltenskommission melden. 

Im Falle eines korrigierbaren Fehlverhaltens versuchen die Ombudspersonen, den Konflikt zu schlichten. So auch in der Causa Jung. Zunächst trifft er sich mit der zuständigen Ombudsfrau Kellner-Heinkele, in einem zweiten Gespräch kommt noch deren Stellvertreter Werner Busch hinzu. Die beiden Ombudsleute bestärken Jung in seiner Einschätzung: Kriminell seien die Handlungen seines Kollegen zwar nicht, wohl aber wissenschaftliches Fehlverhalten. Sie organisieren ein klärendes Treffen mit dem Beschuldigten – auch ihm dienen die Vertrauenspersonen als Beratungsinstanz. »Dort versuchen wir gemeinsam zu einer vernünftigen Einigung zu gelangen«, erklärt Kellner-Heinkele. Der Beschuldigte allerdings zeigt wenig Einsicht, es kommt zu keiner Einigung. Scheitern die Gespräche, endet der Handlungsspielraum der Ombudspersonen. 

Bei all den Unklarheiten ist es kaum verwunderlich, dass die Ombudspersonen selten beansprucht werden. »Wir haben hier schon seit Jahren keine Fälle«, meint Lutz Prechelt, Ombudsmann des Fachbereich Mathematik und Informatik an der FU. Allerdings liege das an seinem Fach, so der Professor. Informatiker*innen böten sich außerhalb der Wissenschaft viele Möglichkeiten, sodass die fachinterne Konkurrenz und das damit einhergehende Konfliktpotenzial sehr gering seien. Ähnliches erklärt Jürgen Bosse, der für die theoretische Physik zuständig ist. Er habe nur einen Fall gehabt, von dem er aber bis heute nicht wisse, wie er ausgegangen ist: »Es erstaunt mich auch ein wenig, dass man mich nicht offiziell benachrichtigt hat. Aber vielleicht ist der noch gar nicht abgeschlossen.«

Es bleibt diffus

Die Recherche zeigt den Verbesserungsbedarf seitens Uni und DFG in puncto Aufklärung und Transparenz. Die DFG bietet immerhin gelegentlich Workshops zur guten wissenschaftlichen Praxis an. Kellner-Heinkele und Heberle stimmen überein: Solche Workshops sollten an der FU durchgeführt werden, angepasst an die akademische Karrierestufe. »Und auch Studierende sollen sich hier Rat holen, wenn sie ihn brauchen«, ergänzt Kellner-Heinkele.

Auffällig ist, dass alle Ombudspersonen im Gespräch von Verstößen wissen und auf mehr Initiative der Uni zu deren Bekämpfung plädieren, doch keine Vorgänge am eigenen Fachbereich nennen oder kritisieren. Nicht nur an der FU tendiert die Fallzahl gen Null. 2017 zählte der Jahresbericht der DFG, den das Gremium regelmäßig verfassen und veröffentlichen muss, bundesweit lediglich 106 Anfragen. Der Bericht erwähnt nur Fälle, die explizit an das Gremium herangetragen wurden, die Zahlen scheinen hinsichtlich der aktuellen Schlagzeilen über prominente Fehltritte dennoch sehr gering. Denn die öffentlichen Skandale spiegeln bloß die Spitze des Eisberges wider. Wer sich den Bericht für 2018 anschauen möchte, muss sich bei Redaktionsschluss noch gedulden. Er ist noch nicht veröffentlicht.

*Name geändert und Fall verfremdet

Autor*innen

Elias Fischer

Seine Männlichkeit passt nicht ganz in den Bildausschnitt.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.