Gericht weist Genderklage ab

Nach langem Streit hatten zwei FU-Studenten gegen die Genderklausel im Stupa geklagt. Nun hat das Gericht die Klage für unzulässig erklärt. Damit findet die Debatte auch juristisch vorerst ein Ende, berichtet Jette Wiese.

Genderpflicht als Verletzung der Rechte von Stupa-Parlamentarier*innen? Symbolbild: Björn Brinkmann

In den Anträgen im Studierendenparlament (Stupa) der FU muss weiterhin gegendert werden. Eine Klage gegen die sogenannte Genderklausel vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde abgewiesen. Zwei Mitglieder der Stupa-Liste „Initiative Campusbar“ hatten 2018 gegen den Paragrafen in der Stupa-Geschäftsordnung geklagt, demzufolge Anträge „in einer Sprache einzureichen (sind), die alle Geschlechter gleichermaßen abbildet“. Nach gut zwei Jahren verkündete das Gericht im März, dass die Klage unzulässig sei, da die beiden Kläger nicht mehr Mitglieder des Stupas sind. Der FURIOS liegt nun die Begründung des Gerichts vor.

Streit um Gender-Regel reichte bis in die Politik 

Der Streit um das Gendern entsponn sich im Parlamentsjahr 2017, als Anträge der Listen „Initiative Campusbar“ und der Liberalen Hochschulgruppe (LHG) wegen formaler Fehler nicht behandelt wurden – in ihnen wurde lediglich das generische Maskulinum verwendet. Die Debatte um die 2013 von den Jusos eingebrachte Genderklausel ging damals weit über die FU hinaus: Der Berliner FDP-Politiker und Mitglied des Abgeordnetenhauses Marcel Luthe solidarisierte sich in einem Interview mit den Studierenden der LHG. Der umstrittene Paragraf erinnere ihn an „totalitäre sozialistische Systeme”. Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD), schloss sich der Kritik an, woraufhin das Rechtsamt der FU die Sitzungsleitung des Stupas aufforderte, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

Im Februar 2018 ging der Streit schließlich vor Gericht. Jonas Saggerer und Maarten van der Werf von der „Initiative Campusbar“ reichten beim Verwaltungsgericht Klage ein. Die Genderregel verstoße gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit und sei somit verfassungswidrig, hieß es in der Klageschrift. Die „Initiative Campusbar“ war 2017 stärkste Kraft im Stupa. Unter anderem wegen des Engagements zweier Mitglieder bei der Jungen Union galt die Initiative als Tarnliste für den CDU-Nachwuchs.   

Zwei Jahre später ist die Klage nun abgewiesen

Nach langer Wartezeit kam es erst jetzt zu einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die Genderklage gilt dort als eine sogenannte Intraorganstreitigkeit, da zwei Parlamentarier (Organ-Mitglieder) gegen das Organ Stupa klagten. Weil Saggerer und van der Werf mittlerweile aber nicht mehr Mitglieder des Stupas sind, ist die Klage unzulässig. In der Begründung heißt es dazu: „Grundsätzlich entfällt das Rechtsschutzbedürfnis und damit auch das Feststellungsinteresse […], wenn der um seine organschaftlichen Rechte streitende Kläger den Status als Organteil verloren hat.“ Über die Frage, ob die Geschäftsordnung die Religions- und Meinungsfreiheit einschränkt, hat das Gericht nicht entschieden. Die Richter*innen deuten jedoch an, dass ein Eingriff in die Grundrechte der Kläger kaum ersichtlich ist. 

Der Genderstreit findet mit der Gerichtsentscheidung nun auch formal vorerst ein Ende. Die Kläger planten derzeit noch keine weiteren juristischen Schritte, erklärte van der Werf auf FURIOS-Anfrage. Zwei Jahre nach dem großen Tumult – in hochschulpolitischer Zeit eine Ewigkeit – ist die Debatte längst eingeschlafen. Ein Wiederaufblühen im Stupa ist unwahrscheinlich, die Initiative Campusbar ist seit 2018 nicht mehr in der Universitätsöffentlichkeit aufgetreten. Das Gendern ist im Stupa Alltag geworden, die Klage dagegen eher Relikt einer alten Prinzipfrage.

In einer früheren Version dieses Artikels stand, das Rechtsamt habe den Asta aufgefordert, die Klausel zu streichen. Dies haben wir korrigiert, das Rechtsamt richtete seine Forderung an die Stupa-Sitzungsleitung.

Autor*in

Jette Wiese

Lieber lange Wörter als Langeweile.

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