Neue §§ braucht das Land

Foto: Julian von Bülow

Das Hochschulgesetz ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Berliner Hochschullandschaft. Jetzt wird es erneuert. Ein Vorgang, der auch Studierende interessieren sollte. Von Kira Welker und Julian Sadeghi

Regelstudienzeiten, Anwesenheitskontrollen und fehlende Wahlfreiheit: Viele Aspekte des Studiums, über die Studierende gerne klagen, regelt in Berlin das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). Auch die Bedingungen für demokratische Teilhabe an der Universität sind darin festgeschrieben. Bis 2021 will die Berliner Regierungskoalition es jetzt neufassen. Neben Studiengestaltung und Hochschulorganisation werden sehr wahrscheinlich auch die Themen Nachhaltigkeit, Diversität und Digitalisierung in der Gesetzesnovelle eine Rolle spielen – sie könnte das Studium in Berlin also weitreichend verändern.

Hauptakteur*innen im Novellierungsprozess: einerseits Interessenvertretungen wie die Landesastenkonferenz (LAK) Berlin, in der sich Studierendenausschüsse vernetzen, andererseits die Berliner Regierungsparteien SPD, Linke und Grüne. Letztere verfolgen dabei vor allem die Umsetzung ihrer Koalitionsziele, zeigten sich aber bemüht, die Stellungnahmen verschiedener Interessenverbände schon früh in die Novellierung einfließen zu lassen.

Wenn man mal nicht weiter weiß…

…gründet der Senat die AG Demokratische Hochschule. Ziel war es, möglichst viele Interessengruppen von Beginn an in den Erneuerungsprozess einzubinden. Die Gruppe konnte sich jedoch nur auf vage Ergebnisse einigen, Teilnehmende kritisierten ihre Arbeitsweise scharf. Einen zweiten Anlauf der Debatte unternahm die rot-rot-grüne Landesregierung mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen. Aus deren Ergebnissen und den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen stellten die Regierungsparteien ein Eckpunktepapier mit hochschulpolitischen Leitlinien zusammen. Daraus entsteht jetzt der konkrete Entwurf für die Gesetzesnovelle. Parallel dazu versuchten im Frühjahr 2020 die Berliner Studierendenvertretungen über eine Social Media-Kampagne, auch unter Studierenden Interesse für den Novellierungsprozess zu schaffen.

Gesetzentwurf kurz vor der Fertigstellung

Dem Vernehmen nach wird der Referent*innenentwurf, also der Gesetzentwurf aus der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung, noch vor den Parlamentsferien, also bis Ende Juni 2020, fertiggestellt. Im Spätherbst soll das Gesetz dann ins parlamentarische Verfahren gehen. Dort können die Fraktionen Änderungen in den Gesetzentwurf einbringen; Interessenvertretungen der beteiligten Gruppen können Stellung nehmen und erneut Änderungswünsche äußern.

Schließlich geht es um zahlreiche große Fragen, die das Leben jeder*s Berliner Studierenden berühren: Welche Veränderungen in der Gestaltung von Lehre und Studium sind nötig und möglich? Wie lässt sich die Hochschuldemokratie stärken? Welche Maßnahmen sind für diverse und diskriminierungsfreie Hochschulen notwendig? Und wie sollen Hochschulen den sich aufdrängenden Herausforderungen Nachhaltigkeit und Digitalisierung begegnen?

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Themen und Forderungen:

Lehre und Studium

Schon im Koalitionsvertrag von 2016 formulierten SPD, Linke und Grüne das Ziel, „die Selbstbestimmung im Studium zu stärken“. Druck und Zwangsmaßnahmen gegen Studierende sollten verbesserten Beratungsangeboten weichen, heißt es dort. Aktuell können Studierende, die ihr Studium deutlich langsamer absolvieren, als es die Regelstudienzeit vorsieht, zur Teilnahme an einer verpflichtenden Studienberatung und sogar zum Verfassen von „Studienverlaufsvereinbarungen“ gezwungen werden. Werden diese nicht eingehalten, ist eine Zwangsexmatrikulation denkbar (§ 15 BerlHG). Auch wenn sie so zurzeit nicht stattfinden, kritisiert die LAK die „Zwangsberatungen“ scharf und fordert ein explizites Verbot; in den hochschulpolitischen Leitlinien der Berliner Regierungsparteien ist zumindest eine Streichung des Absatzes vorgesehen.

Selbstbestimmtes Studium

Überhaupt erinnern sowohl SPD, Linke und Grüne als auch die LAK an die eigentliche Funktion von Regelstudienzeiten: Sie sind eine Verpflichtung der Hochschulen, ihr Lehrangebot so einzurichten, dass ein Studienabschluss innerhalb des festgesetzten Zeitraums möglich ist. Die Studierendenvertreter*innen kritisieren, dass sich aus der Regelstudienzeit jedoch zunehmend Nachteile und Verpflichtungen für Studierende ergäben. So schlagen sie vor, im neuen BerlHG stattdessen den Begriff der „Studienverlaufsgarantie” zu verwenden. Damit werde deutlich, dass der Anspruch an die Hochschulen und nicht an die individuelle Studienplanung gerichtet ist. 

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Viel Kritik: Studentische Bewertung von Studium und Lehre an der FU im Rahmen eines Aktionstags im Jahr 2017.

Foto: Marius Mestermann

Die LAK will laut Forderungskatalog für einen selbstbestimmten Studienverlauf außerdem Anwesenheitskontrollen abschaffen und die Anrechnung von Leistungspunkten, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erworben wurden, vereinfachen. Letzteres findet sich auch in den Leitlinien der Berliner Regierungsparteien wieder: Unter dem Schlagwort Mobilität soll die Möglichkeit der Nebenhörerschaft an anderen Berliner (und Brandenburger) Hochschulen gestärkt werden, beispielsweise durch die erleichterte Anrechnung der dort besuchten Lehrveranstaltungen.

Die Studierendenvertreter*innen gehen noch einen Schritt weiter: Sie fordern, die Anteile frei wählbarer Studieninhalte auf ein Drittel zu erhöhen. Das würde Studierenden die Chance geben, sich jenseits der eigenen Studienverlaufspläne auch in anderen Fachgebieten zum interdisziplinären und kritischen Denken anregen zu lassen. Auch studentische (Projekt-)Tutorien sollten laut LAK im neuen BerlHG gestärkt und als eigenständige Lehrform festgeschrieben werden.

Ein Drittel vollständige Wahlfreiheit wird auch in den rot-rot-grünen hochschulpolitischen Leitlinien in Erwägung gezogen. Dort wird es aber als ein Weg der Orientierung zum Studienanfang bezeichnet: Freier aus dem Angebot aller Studiengänge wählen zu können, würde eine Phase des nicht fachgebundenen Überblicks ermöglichen. Eine solche Orientierungsphase für Studienanfänger*innen wollen die Berliner Regierungsparteien gesetzlich verankern und erwägen verschiedene weitere Konzepte – darunter auch ein Orientierungsstudium von ein bis zwei Semestern, wie es die FU seit 2017 bereits anbietet.

Entlastung der Studierenden

Studierende müssen entlastet werden, so ein weiteres Anliegen der LAK. Sie fordert, dass nicht mehr in jedem Modul eine Prüfung abgelegt wird, sondern lediglich ein Drittel der Studieninhalte auch formell geprüft wird. Die verbleibenden Prüfungen sollten flexibler gestaltet werden, unter anderem durch mehr Prüfungsversuche, entfristete Wiederholungsmöglichkeiten und flexiblere Prüfungstermine. Ebenfalls zur Entlastung der Studierenden soll der Vorschlag der LAK beitragen, die für den Erwerb eines ECTS-Leistungspunktes notwendigen Arbeitsstunden auf maximal 25 (statt aktuell 30) zu begrenzen.

Die Regierungsparteien wollen zudem das Modell Teilzeitstudium stärken. In den hochschulpolitischen Leitlinien heißt es dazu: „Obwohl viele Studierende ihr Vollzeitstudium faktisch nur in Teilzeit studieren können, nehmen nur relativ wenige die Möglichkeit eines offiziellen Teilzeitstudiums wahr.” Hier sind sich Senat und Studierendenvertretung einig: Auch die LAK fordert das bedingungslose „Teilzeitstudium für alle”. Auch in Studien- und Prüfungsordnungen solle demnach das Studieren in Teilzeit immer mitgedacht werden.

Arbeitsbedingungen in der Lehre verbessern

Auch die Lehrenden setzen auf das neue Hochschulgesetz: Die Gewerkschaften und die Landesvertretung Akademischer Mittelbau fordern etwa, darin eine neue, selbstständigere Stellenkategorie im Mittelbau, also für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ohne Professur, sowie entfristete Stellen auch für Drittmittelforschung festzuschreiben. Diese Vorschläge schafften es auch in die Leitlinien der Berliner Regierungsparteien. Damit sollen die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden. Gerade im akademischen Mittelbau, der einen Großteil der Lehre trägt, sind ständige Befristungen, starke Abhängigkeit und unzureichende Bezahlung weitverbreitet.

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Illustration: Antonia Böker
Hochschuldemokratie

Hochschuldemokratie – über Jahrzehnte hinweg der Kristallisationspunkt universitätsinterner Konflikte, auch an der FU. In den Hauptrollen: meist das Präsidium auf der einen und studentische Vertreter*innen auf der anderen Seite. Die Einführung der Erprobungsklausel im Jahr 1997, die den Universitäten die Möglichkeit gibt, in vielen Bereichen von den Vorgaben des Hochschulgesetzes zugunsten eigener Regelungen abzuweichen, führte zur Machtkonzentration bei den Unipräsidien. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes verknüpft sich nun viel Hoffnung auf ein Erstarken der Hochschuldemokratie.

Erprobungsklausel und Machtbalance zwischen den Gremien

Die LAK fordert, die Erprobungsklausel abzuschaffen. Die Arbeitsgruppe Demokratische Hochschule, in der Vertreter*innen verschiedener Gruppen zu Beginn des Novellierungsprozesses Vorschläge erarbeiten sollten, spricht sich in ihrem Abschlussbericht hingegen für die Aufrechterhaltung einer Erprobungsklausel aus. Jedoch regt die Gruppe an, demokratische Mindeststandards aufzustellen, die durch die Hochschulen nicht unterwandert werden dürften.

Das entspricht in etwa der Stoßrichtung des Eckpunktepapiers der rot-rot-grünen Koalitionsparteien, auch sie wollen die Erprobungsklausel, so wie sie in ihrer konkreten Form in § 7a BerlHG ausgestaltet ist, abschaffen. Einer der Kernsätze des Papiers ist:

Die Hochschulen sollen jedoch weiterhin viel Freiheit bei ihrer Organisation bekommen, aber unter der Beachtung von gesetzlich konkret ausformulierten Mindeststandards. Welche Gremienkonstruktion die Hochschulen wählen, sollen sie dem Vorschlag zufolge selbst festlegen – immerhin unter Mitbestimmung aller Statusgruppen. Hier dürfte Streit vorprogrammiert sein. 

Die Landesastenkonferenz hat sich so positioniert, dass Studierende bei „allen studienrelevanten Fragen” ein „maßgebliches Mitbestimmungsrecht” eingeräumt werden müsse. So müssten Beschlüsse der Kommission für Studium und Lehre (KfL), in der Studierende an der FU die Hälfte der Sitze und Stimmen haben, für den Akademischen Senat (das höchste Gremium der Uni) bindend sein. Damit wäre die KfL nicht länger nur ein Beratungsgremium für den Akademischen Senat.

Viertelparität

Das Thema Viertelparität war zwar Gegenstand der Diskussion in der AG Demokratische Hochschule, hat seinen Weg aber nicht in den Abschlussbericht gefunden. Die Studierendenvertreter*innen befürworten eine paritätische Sitzverteilung in allen Hochschulgremien, nur in der Kommission für Studium und Lehre wollen sie mit der Hälfte der Sitze tonangebend sein.

In der Konsequenz hätten die Professor*innen in den meisten Gremien nicht mehr länger die Stimmenmehrheit inne, die anderen drei Statusgruppen wären nicht mehr länger auf professorale Stimmen angewiesen, um Mehrheiten zu erreichen. Dem steht unter Umständen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 im Weg. Die genauen Auswirkungen dieses Urteils auf die personelle Besetzung der Unigremien sind jedoch umstritten. Die LAK hat in einer Stellungnahme ihre Rechtsauffassung dargelegt, nach der eine Viertelparität trotz des Urteils größtenteils möglich sei.

Antidiskriminierung und Diversity

Während die Themen Antidiskriminierung und Diversität bei der AG Demokratische Hochschule und den Regierungsparteien nur in unscharfen Absichtsbekundungen auftauchen, hat die LAK sie zu einem notwendigen Schwerpunkt der Gesetznovelle erklärt.

Sie schlägt in ihrem Forderungskatalog eine explizite Regelung vor, die Diskriminierung nicht nur verbietet, sondern auch eindeutig definiert. So erhielten Betroffene an allen Berliner Hochschulen eine Begriffs- und Rechtsgrundlage, um gegen diskriminierende Behandlung vorzugehen. Dem lässt sich entgegensetzen, dass in Berlin der Schutz vor Diskriminierung seit kurzem durch das Landesantidiskriminierungsgesetz geregelt wird, das auch an Hochschulen gilt. Die minimalistischen rot-rot-grünen Vorschläge könnten also darauf abzielen, das Hochschulgesetz nicht in Bereichen zu überfrachten, die bereits durch andere Gesetze abgedeckt sind.

Zudem solle die Neuauflage des BerlHG laut LAK alle Hochschulen dazu verpflichten, ein Diversitätskonzept zu formulieren und umzusetzen – beispielsweise in der Personalentwicklung, im Studienzugang oder den Lehr- und Forschungsinhalten. An der FU wurde dazu bisher ein sogenanntes Mission Statement Diversity formuliert, das allerdings nur unverbindliche Leitlinien aufstellt.

Für die Entwicklung und Durchsetzung solcher Diversitätskonzepte braucht es an den Unis extra für den Kampf gegen Diskriminierung beauftragte Mitarbeiter*innen. Allerdings sind im aktuell gültigen BerlHG nur zwei verbindliche Stellen zur Förderung spezifischer Gruppen festgeschrieben: Eine hauptberufliche Frauenbeauftragte ist eingesetzt, um die Gleichberechtigung von Frauen in allen Bereichen der Hochschulen zu fördern, ein*e Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung,  um die Bedingungen für ein barrierefreies Studium zu verbessern.

In den hochschulpolitischen Leitlinien der Berliner Regierungsparteien wird die Schaffung zusätzlicher Strukturen gegen Diskriminierung zwar als notwendig bezeichnet. Wie diese konkret aussehen könnten, bleibt aber offen. Deutlichere Vorschläge formuliert auch hier die LAK: Das neue BerlHG solle weitere Stellen für Antidiskriminierung gesetzlich verankern. Vorgeschlagen werden Beauftragte für Antirassismus und Antiklassismus, für trans*, inter* und nicht-binäre Geschlechteridentitäten sowie für queere Studierende. 

Außerdem fordert die LAK, die Hochschulen zur Veröffentlichung verbindlicher Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zu verpflichten. Es müsse klar ausformulierte Konsequenzen für Fälle sexualisierter Gewalt geben, auf die Betroffene sich berufen können. Zudem seien mehr Beratungsangebote nötig. 

Nachhaltigkeit

Spätestens seit die Fridays for Future-Bewegung im Herbst 2019 ihren Weg an die deutschen Hochschulen gefunden hat, stehen gerade die Unipräsidien unter Handlungsdruck. In Berlin lenkte man schnell ein: Die FU etwa rief das Ziel der klimaneutralen Hochschule bis zum Jahr 2025 aus. Die TU zog nach, hier will man das Ziel bis 2030 erreichen, die HU hat sich bislang nicht geäußert. Auf Bundesebene hat die Hochschulrektorenkonferenz im November 2018 eine Empfehlung an ihre Mitglieder ausgesprochen, Nachhaltigkeitszielen eine besondere Rolle zukommen zu lassen.

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Bienensterben im FU-Foyer: Klimaaktivist*innen demonstrieren bei der Klimastreikwoche 2019 für klimaneutrales Mensaessen.

Foto: Julian Sadeghi

Freiwillige Absichtsbekundungen finden sich also allerorten, gesetzliche Verpflichtungen jedoch nicht. Die aktuell geltende Version des BerlHG aus dem Jahr 2011 enthält nur eine Vorschrift zu dem Thema:

In ihren hochschulpolitischen Leitlinien aus dem Juni 2019 stellen SPD, Grüne und Linke eine „Verstärkung“ der Bedeutung von Nachhaltigkeit in Aussicht. In der Resolution einer Klausurtagung der Berliner SPD-Fraktion im Januar 2020 ist die Ankündigung zu finden, Nachhaltigkeit als Aufgabe der Hochschulen im Gesetz zu verankern. Eine gemeinsame Zielsetzung der drei Koalitionspartner ist bislang allerdings noch nicht ersichtlich.

Konkrete Vorschläge liefert dagegen der Verein Netzwerk n, der sich sich für nachhaltige Hochschulen engagiert. Eine Berliner Arbeitsgruppe des Vereins hat im Mai 2019 ein Papier veröffentlicht, in dem konkrete Vorschläge gemacht werden, wie das Hochschulgesetz Nachhaltigkeitsthemen Rechnung tragen könnte.

Die Autor*innen fordern eine Ergänzung des Gesetzes um Formulierungen, die die Nachhaltigkeitsverantwortung der Hochschulen nach außen und innen betonen. Auch sollen die allgemeinen Ziele des Studiums künftig auch die „Befähigung zu sozialem und ökologischem Handeln“ beinhalten.

Gleiches gilt für die Forschung: Sie soll „den Auswirkungen gesellschaftlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen“ dienen und sich „explizit an der […] Überwindung aktueller soziokultureller wie ökologischer Herausforderungen“ beteiligen.

Tierversuche und Zivilklausel

In den hochschulpolitischen Leitlinien der Koalitionspartner findet sich die vage Formulierung, dass die Bedeutung tierversuchsfreier Forschung verstärkt werden sollte. Im kürzlich erneuerten Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird immerhin die Anforderung an die Hochschulen gestellt, in der Lehre die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren zu verringern oder ganz zu ersetzen.

Mäusebunker
Das Gebäude mit dem Spitznamen Mäusebunker diente lange als Tierversuchslabor der FU.

Foto: wikimedia.org

Ein weiterer Aspekt, den die Koalitionsparteien in ihrem Arbeitspapier ansprechen, ist die Einführung einer Friedensbindung bei den hochschulischen Aufgaben. Eine solche Friedensbindung bedeutet in der Praxis vor allem, dass sich die Universitäten nicht an Forschung mit militärischem Nutzen beteiligen dürfen. Die Einführung einer derartigen Zivilklausel fordert auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). An der FU war eine Zivilklausel zuletzt 2013 am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften im Gespräch. Auch wird auf sie verwiesen, wenn es etwa um die Kritik an universitären Investitionen in Rüstungs- oder Kohleunternehmen wie RWE geht.

Digitalisierung

Als die Coronavirus-Pandemie Deutschland erreichte, war die Universität Osnabrück vorbereitet. Nicht-kommerzielle Open Source-Software war dort bereits vor dem bundesweiten Digitalsemester Standard. Die Berliner Universitäten waren nicht so gut vorbereitet und griffen insbesondere bei der Videokonferenzsoftware auf amerikanische Unternehmen zurück. Diese Entscheidung war wohl in erster Linie dem Druck geschuldet, die Lehre innerhalb weniger Wochen zu digitalisieren. Kommerzielle Software, deren Quellcode meist nicht öffentlich einzusehen ist, ist jedoch überwiegend recht teuer. Hinzu kommen Datenschutzbedenken, weil deren Server häufig nicht in Deutschland stehen. 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, Tobias Schulze, sieht in der Strategie der Uni Osnabrück offenbar ein Vorbild für Berlin:

Anreizstrukturen zur Verwendung nicht-kommerzieller Software lassen sich jedoch wohl besser im Rahmen der Hochschulverträge zwischen den Hochschulen und dem Land Berlin schaffen, als im BerlHG zu verankern.

Es ist wahrscheinlich, dass auch andere Digitalisierungsthemen durch die Coronakrise noch in den Fokus der BerlHG-Reform geraten werden. Denkbar wären etwa Regelungen zur Ausgestaltung der Lehre. Im Gespräch sind dem Vernehmen nach etwa Mindeststandards, um die Teilhabe aller Studierender an Online-Veranstaltungen, aber auch -prüfungen, sicherzustellen.

Das aktuelle BerlHG hält zum Thema Digitales noch keine einzige Norm bereit.


Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, beginnt die inhaltliche Abstimmung in den Koalitionsparteien, gefolgt vom parlamentarischen Verfahren ab Herbst 2020. Es liegt nun weiterhin auch an den Berliner Studierenden, sich dafür einzusetzen, dass das Gesetz ihren Vorstellungen vom Studium der Zukunft entspricht.


Autor*innen

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.


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