Demokratischeres Experimentieren an Unis

Illustration: Klara Siedenburg

Tierversuchsfreie Forschung, mehr Demokratie und digitale Lehre: Was die Grünen im Berliner Hochschulgesetz verankern wollen und was das für Studierende bedeutet, erklärt Eva Marie Plonske im Interview.

Eva Marie Plonske begann sich 2002/03 als Studierendenvertreterin an der TU zu engagieren, da ihr Studiengang aus Kostengründen abgewickelt werden sollte. Heute ist sie wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. 

FURIOS: Was werden die wichtigsten Veränderungen im neuen BerlHG sein?

Es sind mehrere Felder, das erste ist das Studium. Da geht es um die Verbesserung der Studierbarkeit, um den Zugang zum Studium, Flexibilität und Mobilität. Außerdem möchte die Koalition die Regelstudienzeit so verstanden wissen, dass Hochschulen innerhalb dieser Zeit ein Studienabschluss garantieren müssen, ohne dass Studierende unter Druck stehen, in dieser Zeit unbedingt fertig werden zu müssen. Wir sind gerade in der Klärung, wie wir das in Paragrafen fassen und welche Auswirkungen das hätte.

Viertelparität
Die Viertelparität bezeichnet die gleichmäßige Stimmenverteilung von vier Statusgruppen in Gremien. 1973 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Pro­fesso­r*innen gesetzlich über die abso­lute Mehr­heit der Sitze in Gremien verfügen solle. Heute gibt es deshalb kaum eine Viertelparität an den Universitäten, zumindest nicht in den höchsten Gremien.

Die Studierendenvertreter*innen sprechen viel von Gremien und Viertelparität, wenn es um das BerlHG geht.

Ja, die zweite wichtige Veränderung wird Stärkung der akademischen Selbstverwaltung sein. Mir als Grüne geht es besonders um die Stimmverhältnisse der unterschiedlichen Gruppen in den Hochschulgremien. Wo Mehrheiten einzelner Statusgruppen wahren, wo kann man sie auch paritätisch gestalten? Daran hängt für mich auch sehr stark die Frage der Flexibilisierung. Wir reden da ganz konkret über die Experimentierklausel, ob man sie fortführen kann und wenn, in welchen Bereichen. Die wurde in den vergangenen 15 Jahren von den Hochschulen sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Wobei die Auswertung gezeigt hat, dass sie gerade im Bereich akademische Selbstverwaltung genutzt wurde, um Kompetenzen auf das Präsidium oder Dekanate zu übertragen.

Die Flexibilisierung, also ob eine Hochschule selbst festlegen darf, wie sie sich reguliert, ist für mich davon abhängig, ob so etwas in einem paritätisch besetzten Grundgremium beschlossen wird. Derzeit finden auch größere Diskussionen statt, in welchem Bereich man eine Gremienstruktur freigibt oder auch welchen Rahmen als Gesetzgeber man vorgeben will und muss. Das ist eine der größeren Baustellen, da bin ich sehr auf den Referentenentwurf gespannt. 

Erprobungs-/Experimentierklausel
Die Erprobungsklausel in § 7a BerlHG gibt Berliner Hochschulen die Autonomie, von bestimmten Normen des BerlHG abzuweichen, „um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen“ sollen. An der FU wurde von diesem Recht in Form der Teilgrundordnung Gebrauch gemacht.

Wo sind denn Konfliktlinien, einerseits unter den Interessengruppen und andererseits in der Koalition?

Zwischen den Gruppen an der Universität gibt es vor allen Dingen Unterschiede in den Betrachtungsweisen, welche Form der Selbstverwaltung die richtige wäre: Schlanke, durchhierarchisierte Strukturen gegen breitere demokratischere Entscheidungsprozesse. Beides hat Vor- und Nachteile und wird sehr überzeugend vertreten, wobei ich zur Demokratisierung tendiere. 

In Hochschulgremien wird auch mit harten Bandagen gekämpft, Konsensfindung ist teils sehr schwierig. Glauben Sie, das würde in dem von Ihnen genannten grundordnungsgebenden Gremium besser gehen?

Ich war lange Jahre Studierendenvertreterin an der TU. Ich weiß, wie hart die Auseinandersetzungen in den Gremien sind, insbesondere um die Frage, welche Regeln man sich im wissenschaftlichen und organisatorischen Miteinander gibt. Das ist lösbar. Wo, wenn nicht da? Das ist der einzige Ort, an dem ein sinnvoller Interessenausgleich stattfinden kann. Ich habe da keine großen Bedenken, wenn alle Beteiligten willens sind, anderen zuzuhören. Hier sollten die Hochschulen als unsere höchsten Bildungseinrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen.

Und wie sieht es mit der Streitkultur innerhalb der Koalition aus? 2019 wurde das BerlHG-Leitlinienpapier vorgestellt und da deutete sich zumindest laut Landesastenkonferenz an, dass es Zwist zwischen Parteivertretern und Fraktion bzw. Staatssekretär gebe.

Mh, tatsächlich. Ich kann sagen, auch wir pflegen eine treffliche Streitkultur und haben alle unsere Argumente, warum wir die eine oder andere Regelung bevorzugen oder nicht. Das ist Sinn und Zweck von Politik. Wir haben selbstverständlich eine unterschiedliche Betrachtungsweise, je nachdem, ob man aus der Exekutive als Senatskanzlei auf ein Gesetz guckt, die rechtssichere Paragrafen schaffen muss oder aus einer Fraktion, die politische Ziele verfolgt. So werden Dinge, wie z. B. die Machbarkeit einer Viertelparität unterschiedlich bewertet. Wir werden sehen, was der Referentenentwurf tatsächlich umsetzt, anschließend folgt die Anhörung aller betroffenen Gruppen und dann werden wir nachsteuern, wo es nötig ist.

Können Sie auch ohne den Referentenentwurf sagen, wo das Gesetz eine grüne Handschrift tragen wird?

Abschließend sagen kann ich das erst, wenn es beschlossen ist. Nach allen bisherigen Verhandlungen gehe ich aber davon aus, dass im Referentenentwurf das Studium erheblich flexibilisiert wird, tierversuchsfreie Lehre und Forschung festgeschrieben ist und Diversität als Teil des gesellschaftlichen Auftrags der Hochschulen gestärkt wird, sozial-ökologische Forschung Aufgabe der Hochschulen ist und die wissenschaftlichen Personalstrukturen dauerhafter ausgerichtet und mit einem Personal- und Entwicklungskonzept unterlegt sind.

Schauen wir auf das Thema Nachhaltigkeit. Die FU und die TU haben konkrete Ziele für eine klimaneutrale Hochschule bis zum Jahr 2025 bzw. 2030 angekündigt, die HU bislang nicht. Hat die Koalition darüber nachgedacht, den Hochschulen so etwas ggf. vorzuschreiben?

Nein, nicht im Berliner Hochschulgesetz. Das ist eine Frage für die Hochschulverträge oder ein Klimagesetz.

Nachhaltigkeit kann ja auch eine soziale Dimension umfassen. In den letzten Jahren gab es die TVStud- und Frist ist Frust-Kampagne, inwiefern wird mit dem Hochschulgesetz darauf eingegangen, sprich: Werden mit dem BerlHG die Arbeitsbedingungen an der Uni verbessert?

Das wird vor allem über die Hochschulverträge geregelt. Jedoch legen wir im BerlHG fest, nach welchen Regeln und wofür Personen eingestellt werden können. Wir Grünen wollen möglichst wenig Outsourcing von Verträgen und Aufgaben und dass der Bereich studentische Beschäftigte ein klar umrissenes Aufgabenfeld hat und nach Tarifvertrag bezahlt wird.

Es geht außerdem um die Planbarkeit von Karrieren, mehr Dauerbeschäftigte und Karrierewege neben der Professur. Daueraufgaben muss mit Dauerstellen begegnet und die Lehre aufgewertet werden. Das ist nicht nur eine Frage der Personalkategorie und -struktur, sondern auch davon, wofür man Geld und Reputation im Wissenschaftsbetrieb bekommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es, die Koalition möchte die Universitäten demokratischer gestalten. Bei den letzten Wahlen zu den Akademischen Senaten der FU und HU wählte nicht mal ein Drittel der Hochschullehrer*innen, deren Wahlbeteiligung stets über denen der anderen Gruppen liegt. Wie kann man über das Hochschulgesetz Wahlen und die Demokratie stärken?

Das ist eine Frage, die mich seit 20 Jahren umtreibt.

Haben Sie eine Antwort gefunden?

Für mich besteht die Aufgabe darin, die Hochschulpolitik und die akademische Selbstverwaltung attraktiver zu gestalten, so dass die Leute den Eindruck haben, dass sie dort etwas bewegen können. Ein Punkt dafür ist eine größere Transparenz bei Finanzen: Wofür bekommt man Geld? Wofür wird es ausgegeben? Wie laufen die Prozesse ab? Wenn man das wieder klarer macht und Hochschulverträge keine Blackbox sind, bin ich zuversichtlich, dass sich wieder mehr Leute an den Hochschulen dafür interessieren, engagieren und mitbestimmen wollen.

In Thüringen hat man versucht, die Viertelparität in vielen Gremien umzusetzen. Wie konkret wird sie denn in Berliner Gremien einziehen?

Da bin ich mir nicht sicher. Das hängt sehr stark von den Verhandlungen mit unseren Koalitionspartnern ab. Wir Grünen wünschen uns ganz klar ein paritätisch besetztes Grundordnungsgremium, das alle weiteren Gremienstrukturen ausgestaltet. Wir wollen lediglich bestimmte Gremien vorgeben, etwa eine Kommission für Lehre und Studium und einen Akademischen Senat. Wie die Gremien besetzt sind, wie oft sie tagen, welche Aufgaben wo liegen, das würden wir als Beispiel vorgeben und wenn das paritätisch besetzte Grundordnungsgremium im begründeten Fall davon abweichen möchte, kann es das beschließen. Das ist aber nicht Konsens in der Koalition.

Seit der Corona-Pandemie ist klar: Lehre ist online durchaus machbar. Plant man, die Digitalisierung der Hochschulen im BerlHG zu regeln?

Die digitale Lehre zu stärken ist eines unserer Ziele, das aktuell auch die Senatskanzlei prüft. Es geht da vor allem um Rechtssicherheit und Datenschutz. Kann ich jemanden verpflichten, an Onlinelehre teilzunehmen? Prüfungsfragen, Authentifizierung, in welcher Art und Weise kann ich eine digitale Prüfung durchführen? Das sind Umsetzungsfragen, die derzeit nicht nur bei uns geklärt werden. Was sind rechtlich sichere Wege, sodass sich die zu prüfende Person nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt fühlt? Denn nicht jeder möchte dabei beobachtet werden, wie man mit dem Laptop auf dem Schoß auf dem Bett eine Prüfung absolvieren muss. Das ist nicht zumutbar. Im Übrigen hat auch nicht jeder einen Laptop. Daneben treiben mich auch Fragen zur Digitalisierung der Hochschulverwaltung und digitalen Abstimmungsprozessen in Gremien um.


Autor*innen

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.

Julian von Bülow

interessiert sich für Politik, Geschichte und Technik. Freier Journalist für Text, Audio und Video. Auf Mastodon und Bluesky erreichbar.


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