Verwaltungsgericht weist FU-Klage ab

Die FU will einem Personalratsmitglied kündigen und scheitert vor Gericht. Der Sachverhalt wirft ein Schlaglicht auf das Verhältnis der FU zu ihren Personalräten und zeigt: Die verschiedenen FU-Personalräte sprechen mitnichten mit einer Stimme. Von Elias Fischer

Das Berliner Verwaltungsgericht. Foto: Elias Fischer

Das Präsidium der FU hat Mitte Juni mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Nichtzustimmung des Gesamtpersonalrats der FU (GPR) zu einer außerordentlichen Kündigung eines GPR-Mitgliedes keinen Erfolg gehabt. Im August 2019 hatte das Präsidium dem GPR die außerordentliche Kündigung eines Mitglieds mit der Begründung häufiger krankheitsbedingter Ausfälle vorgelegt, der GPR stimmte dieser nicht zu. § 108 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) erfordert jedoch diese Zustimmung, wenn der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung eines Ratsmitgliedes durchsetzen möchte. Verweigert der jeweilige Rat die Zustimmung, „kann das Verwaltungsgericht sie auf Antrag des Dienststellenleiters ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist.”

Genau diesen Schritt unternahm die FU, nachdem der GPR die Zustimmung verweigert hatte: Sie zog mit dem Anliegen vor das Verwaltungsgericht, um die Nichtzustimmung des GPR ersetzen zu lassen. Auf Anfrage von FURIOS, weshalb das Präsidium auf der außerordentlichen Kündigung des GPR-Mitgliedes beharre, teilte die Pressestelle der FU mit, dass man sich zu Personalangelegenheiten nicht äußern könne. Seit vergangenem Dienstag liegt nun der gerichtliche Beschluss der Verhandlung vom 12. Juni, in der die Klage der FU abgewiesen worden ist, schriftlich vor.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts als Entscheidungsgrundlage

Das Verwaltungsgericht beruft sich im Beschluss auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahre 1993. Damals ging es ebenfalls um den Streit „über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung” eines Betriebsratsmitglieds aufgrund häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten. Das BAG prüfte daraufhin, ob es dem Arbeitgeber zuzumuten sei oder nicht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Es beschloss nach der Zumutbarkeitsprüfung, dass die außerordentliche Kündigung in dem Falle gerechtfertigt, aber „die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds grundsätzlich unzulässig und auf Ausnahmefälle beschränkt“ sei.

Claudius Naumann, stellvertretender Vorsitzender des GPR, sagte im Anschluss an die Verhandlung, die Entscheidung, die zu dem Zeitpunkt nur mündlich vorlag, sei „natürlich für den Betroffenen, den Gesamtpersonalrat und für Verdi erfreulich.” Das bestätigte auch Jana Seppelt, die zuständige Gewerkschaftssekretärin von Verdi, und gratulierte dem GPR.

„Aktivitäten des GPR gefallen der FU nicht”

Für Brisanz sorgten im Voraus der Verhandlung besonders zwei Aspekte. Einerseits sei der Grund „Krankheit” ein Spezialfall, sagte Naumann. Es gebe andere Beschäftigte an der Universität, die vergleichbare Fehlzeiten aufzuweisen hätten. Dennoch gab es laut GPR in den vergangenen acht Jahren bei beinahe 6000 Beschäftigten keine Kündigung aufgrund von Krankheit an der FU. Es sei demnach kein Zufall, dass es ein GPR-Mitglied treffe, sagte Naumann kurz vor der Verhandlung.Es gehe hier nicht um den Fall an sich. „Die Aktivitäten des GPR gefallen der FU nicht.” Er verwies dabei auf Konflikte über das Informations- und Mitbestimmungsrecht. Kritisch sah Naumann die Möglichkeit eines Erfolgs der FU, hätte das Verwaltungsgericht die Nichtzustimmung des GPR ersetzt. „Das könnte andere Personen abschrecken, sich künftig im GPR zu engagieren, weil das den Anschein erweckt, dass der besondere Kündigungsschutz von Ratsmitgliedern nicht mehr besteht.”

Der Personalrat Dahlem vertritt alle Hochschulbeschäftigten, die nicht studentisch beschäftigt oder in der Zentraleinrichtung Botanischer Garten beschäftigt sind. Grafik: Julian Sadeghi

Andererseits stimmte der Personalrat Dahlem (PRD) der vom Präsidium vorgelegten außerordentlichen Kündigung zu. Es bedurfte der Zustimmung des PRD, da der Betroffene sowohl im GPR als auch im PRD tätig war. Auf Anfrage, weshalb der Kündigung zugestimmt wurde, teilte der PRD mit, dass man sich nicht dazu äußern werde. Der Betroffene selbst trat auf die Zustimmung hin am Anfang September 2019 von seinem Amt im PRD zurück.

Gewerkschaftssekretärin Seppelt fand im Gespräch mit FURIOS im Anschluss an die Verhandlung zur mündlichen Entscheidung deutliche Worte: „Ebenso entlarvt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Personalrat Dahlem dem eigenen Kollegen in den Rücken gefallen ist, anstatt die eigenen Rechte wahrzunehmen und den Kollegen zu schützen.” So legt die Gerichtsklage nicht nur den Konflikt zwischen FU-Beschäftigten und Universitätsleitung, sondern auch die Spannungen zwischen den beiden Personalräten offen. Ob die FU Berufung einlegen wird, steht noch nicht fest. Die Pressestelle wollte dies nicht kommentieren. Zu Personalangelegenheiten könne man sich, wie „bereits mehrfach mitgeteilt”, nicht äußern.

Autor*in

Elias Fischer

Seine Männlichkeit passt nicht ganz in den Bildausschnitt.

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1 Response

  1. Aljina W. sagt:

    So etwas wie Loyalität und Solidarität gegenüber ihren Angestellten ist der FU seit vielen Jahren leider fremd. Es herrscht eine eiskalte Unternehmenskultur und dieses Verfahren ist sozusagen nur die Spitze des Eisberges.
    Danke dafür, dass Sie diese Entwicklung kritisch begleiten. Schauen Sie sich das gerne auch einmal über den Einzelfall hinaus an und berichten Sie darüber, wie die Universität mit ihren Beschäftigten umgeht.

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