„Wenn alle bei ihren
Maximalforderungen bleiben, wird es schwierig”

Foto: Tim Gassauer

Im Interview erklärt Staatssekretär Steffen Krach die Hochschulgesetz-Pläne des Senats. Dabei dämpft er die Erwartungen – die Viertelparität wird wohl nicht kommen.

Steffen Krach (SPD) war in Göttingen Sozialberater beim Asta und später Vorstandsmitglied des Deutschen Studentenwerks. Seit 2016 ist er Berliner Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung. Im vierten Teil unserer Serie zum BerlHG haben wir ihn zum Gespräch getroffen.


FURIOS: Was werden die wichtigsten Änderungen im neuen BerlHG?

Steffen Krach: Die Berliner Hochschulen sind bei Studierenden unglaublich beliebt, WissenschaftlerInnen aus der ganzen Welt kommen zu uns nach Berlin. Mit unserem Professorinnen-Anteil sind wir bundesweit mit Abstand auf Platz eins. Der Wissenschaftsstandort Berlin steht sehr gut da. Die gesetzlichen Grundlagen können also gar nicht so schlecht sein. Dennoch muss man im Berliner Hochschulgesetz Dinge aktualisieren, etwa bei Fragen zu Studium und Lehre oder den Beschäftigungsbedingungen. Auch bei der Gleichstellung wollen wir noch weiter vorankommen.

Was bedeutet das für Studierende konkret?

Ich höre von vielen Studierenden, dass zum Beispiel die Frage der sogenannten Zwangs-Exmatrikulationen bei der verpflichtenden Studienberatung eine große Rolle spielt. Obwohl die Anzahl in Berlin sehr gering ist, scheinen viele Studierende im Hinterkopf dieses Drohszenario zu haben. Dafür habe ich Verständnis und deswegen ist unser Ziel, dass wir die Studienberatung weg von der Exmatrikulation hin zu Angebotsstrukturen entwickeln.

Corona hat sicherlich einiges verzögert. Wann kommt denn der Gesetzentwurf?

Mein Ziel ist, dass wir in der Sommerpause einen Entwurf erarbeiten können. Wir beschäftigen uns derzeit sehr intensiv mit dem Gesetz.

Viertelparität
Sie bezeichnet die gleichmäßige Stimmenverteilung der vier Statusgruppen (Profs, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende und nichtwissenschaftliches Personal) in Gremien. 1973 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Pro­fesso­r*innen gesetzlich über die abso­lute Mehr­heit der Sitze in Gremien verfügen sollen. Heutzutage gibt es deshalb kaum andere Machtverhältnisse in den höchsten Uni-Gremien.

Die Landesastenkonferenz und auch Ihre Koalitionspartner wünschen sich ein Gremium, das viertelparitätisch besetzt ist und die Gremienzusammensetzung der Hochschulen festlegt. Hat man sich in der Koalition darauf schon einigen können?

In anderen Bundesländern probiert man es immer mal wieder mit der Viertelparität, aber es bestehen immer verfassungsrechtliche Bedenken. Mein Ziel ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist.

Das heißt, die Viertelparität wird nicht kommen?

Ich bin an den Koalitionsvertrag gebunden und an die Richtlinien der Regierungspolitik. Daran wird sich der Entwurf orientieren.

Wie sieht es innerhalb der Koalition aus? Als sie im Juni 2019 ihr Leitlinienpapier vorstellte, schien es durchaus Differenzen zwischen Fraktionen und Parteien zu geben, selbst innerhalb der SPD.

Das liegt in der Natur der Sache, dass in der Koalition nicht von vornherein alle einer Meinung sind. Wir brauchen aber am Ende ein Gesetz, das auch Aussicht auf Erfolg im Abgeordnetenhaus hat. Wenn alle bei ihren Maximalforderungen bleiben, wird es schwierig. Nehmen wir zum Beispiel die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, ein Thema, das in der Debatte vielleicht weniger kontrovers diskutiert wird. Für viele Studierende ist es aber absolut zentral. Ich plädiere dafür, solche Maßnahmen jetzt umzusetzen und die Fragen, bei denen wir keinen Konsens finden, außen vor zu lassen. Die Dinge, die wichtig sind, sollte man in dieser Legislaturperiode regeln.

Können Sie sagen, wo in diesem Gesetzentwurf SPD-Handschrift zu erkennen sein wird?

Zunächst muss ich als zuständiger Staatssekretär die verschiedenen Interessen gleichermaßen im Blick haben. Aber natürlich bin ich auch Sozialdemokrat. Mir liegt das Thema Beschäftigungsbedingungen sehr am Herzen. Da haben die Berliner Hochschulen durchaus Nachholbedarf. Es ist ein bundesweites Problem, dass es eine hohe Anzahl an Befristungen gibt und die Karriereplanung von WissenschaftlerInnen schwierig ist. Da können wir Akzente setzen.

Außerdem sind uns die Fragen der Gleichstellung enorm wichtig. Auch wenn wir in Berlin einen Professorinnen-Anteil von knapp 33 Prozent haben, sind wir noch weit von 50 Prozent entfernt. Die werden wir nur dann erreichen, wenn wir deutlich mehr Frauen berufen. Aktuell haben wir bei den Neuberufungen eine Professorinnen-Quote von rund 46 Prozent. Das ist schon sehr gut, auch im Bundesvergleich. Um 50 Prozent bei allen vorhandenen Professuren zu erreichen, brauchen wir im kommenden Jahrzehnt jedoch einen Frauenanteil von deutlich mehr als 50 Prozent bei Neuberufungen.

Anderes Thema: Kann man der niedrigen Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen mit dem BerlHG entgegensteuern?

Ich habe ein großes Interesse daran, die Wahlbeteiligung etwa bei den Wahlen zum Akademischen Senat und Studierendenparlament zu erhöhen. Die Wahlbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab. Ich habe mich in meiner Studienzeit in Göttingen auch hochschulpolitisch engagiert. Es war schon ein Unterschied, dass wir in Göttingen ein Studierendenparlament hatten, in dem wir Koalitionen schmieden konnten, mit drei oder vier verschiedenen Gruppen. Hier sitzen im Studierendenparlament 35 oder 40 verschiedene Gruppen. Es ist hier weitaus schwieriger, Akzente zu setzen. Hochschulpolitik insgesamt wird dadurch weniger attraktiv und undurchschaubarer für Außenstehende, sodass das Interesse daran, in die Hochschulpolitik einzusteigen, geringer ist.

Wenn Ideen entwickelt werden, wie man die Studierendenparlamente oder Asten stärken kann, würde ich das sehr begrüßen. Bei fast 200.000 Studierenden in Berlin könnte Hochschulpolitik einen viel größeren Stellenwert in der Stadt haben. Das wird aus meiner Sicht noch nicht ausreichend genutzt, auch nicht von den Studierendenvertretungen.

Erprobungs-/Experimentierklausel
Die Erprobungsklausel in § 7a BerlHG gibt Berliner Hochschulen die Autonomie, von bestimmten Normen des BerlHG abzuweichen, „um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen“ sollen. An der FU wurde von diesem Recht in Form der Teilgrundordnung Gebrauch gemacht.

Was wird mit der bisherigen Erprobungsklausel geschehen?

Dass wir eine Weiterentwicklung vereinbaren werden, ist klar. Die Hochschulen sollten jedoch nicht über vier oder fünf Jahre Grundordnungsdebatten führen müssen, weil alles neu ausgehandelt werden muss. Erfolgreiche Modelle müssen auch für die Zukunft Bestand haben.

Werden dann Mindeststandards vorgegeben oder behalten die Hochschulen ihre Autonomie?

Ich möchte nicht, dass es in allen Bereichen weiterhin völlig unterschiedliche Regelungen gibt, daher ist der gesetzliche Rahmen wichtig. In bestimmten Fragen wollen wir als Land sagen, was wir von unseren Hochschulen erwarten, sei es in der Lehrkräftebildung, bei Fragen zu Studium und Lehre oder bei den Beschäftigungsbedingungen. Aber Autonomie und Vielfalt sind ja auch nichts Schlechtes. Es ist sinnvoll, dass die Hochschulen in bestimmten Bereichen autonom und ihrem Profil entsprechend entscheiden.

Studierende kritisierten, dass es, zumindest an der FU, sehr weitgehend zu einer Machtkonzentration beim Präsidium kam und der Akademische Senat weniger zu sagen hat, als eigentlich im Berliner Hochschulgesetz vorgesehen ist.

Der Akademische Senat ist der zentrale Ort, an dem über akademische Angelegenheiten entschieden wird. Ich habe nicht den Eindruck, dass der Akademische Senat kein Mitspracherecht hat. Dem einen oder anderen mag das nicht ausreichen, aber ich sehe die häufig angedeutete Wirkungslosigkeit der Gremien so nicht. Dennoch diskutieren wir im Zuge der Gesetzesanpassung natürlich, wo eine neue Aufgabenverteilung – auch hin zum Akademischen Senat – sinnvoll sein könnte.

Im Juni wäre regulär das Studierendenparlament der TU gewählt worden, aber die Studierenden waren nicht an der Uni. Kann man perspektivisch digital wählen lassen?

Ich wäre sehr dafür, dass man auch digital wählen kann, etwa durch eine Wahl-App, und bin zu gesetzlichen Anpassungen bereit. Dennoch bietet eine Wahl-App keine Garantie, dass wir auf einmal 50 Prozent Wahlbeteiligung haben, aber es erhöht aus meiner Sicht zumindest die Chancen.

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Überblick: Neue Paragrafen braucht das Land
Matthias Trenczek (SPD) – „Die Gremien müssen tatsächlich eine Rolle spielen“
Eva Marie Plonske (Grüne) – „Demokratischeres Experimentieren an Berliner Unis“


Autor*innen

Julian von Bülow

interessiert sich für Politik, Geschichte und Technik. Freier Journalist für Text, Audio und Video. Auf Mastodon und Bluesky erreichbar.

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.

Tim Gassauer

http://www.timgassauer.com/


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