Entlastungen für Berliner Studierende beschlossen

Viele Student*innen konnten durch die Beschränkungen des Lehr- und Bibliotheksbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt lernen. Mit Prüfungsfreiversuchen und verlängerter Regelstudienzeit versucht die Berliner Landespolitik, die Folgen abzumildern. Von Kira Welker und Julian Sadeghi

Das Berliner Abgeordnetenhaus. Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin / Peter Thieme

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat diese Woche eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) beschlossen, um die negativen Folgen der Covid-19-Pandemie für Berliner Studierende abzufedern. Die Parlamentarier*innen verabschiedeten eine Verlängerung der „individuellen Regelstudienzeit” um zunächst ein Semester. Damit verbunden ist die vereinfachte Möglichkeit, je nach Verlauf der Pandemie auch die kommenden Semester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen: Dies kann die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung durch Erlass einer Rechtsverordnung bestimmen.

Mit der ausgeweiteten „individuellen Regelstudienzeit” verlängert sich wohl auch der Bafög-Anspruch für alle Studierenden, die im Sommersemester förderungsberechtigt waren, pauschal um ein Semester, ohne dass dies im Einzelfall begründet werden muss. Die Sozialberatung des Asta der Technischen Universität betont allerdings, dass dies nicht analog für den vom Bafög-Amt ebenfalls verlangten Leistungsnachweis nach dem vierten Bachelorsemester gilt.

Freiversuch für Modulprüfungen

Weiterhin beschloss das Plenum des Berliner Landesparlaments, dass Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten. Das Gesetz schließt rückwirkend auch bereits abgelegte Prüfungen ein. Damit haben Berliner Studierende in diesem und dem kommenden Semester faktisch einen zusätzlichen Prüfungsversuch.

Zudem wird die Möglichkeit zur digitalen Durchführung von Prüfungen im Hochschulgesetz verankert – ihre Gestaltung sollen die Hochschulen in den jeweiligen Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen festhalten. So soll Willkür bei den Rahmenbedingungen digitaler Prüfungsleistungen eingeschränkt werden, indem beispielsweise die Entscheidung, was als Täuschungsversuch gewertet wird, nicht mehr einzelnen Prüfer*innen überlassen ist. 

Der lange Weg zur Gesetzesänderung

Die nun beschlossenen Maßnahmen waren seit Monaten im Gespräch. Eine Aussetzung der Regelstudienzeit hatte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) schon wenige Wochen nach Beginn der Einschränkungen verkündet. Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses wird dieses Versprechen nun Gesetz. 

Studierendenvertreter*innen drängten schon länger auf die Einführung eines Freiversuchs für Prüfungen während der Corona-Pandemie. Krach hatte im Juli „grundsätzlich Sympathie für einen Freiversuch” geäußert, verwies aber auf die Gremien der Hochschulen, die dies beschließen müssten. Die Akademischen Senate (AS) der Humboldt-Universität und der Technischen Universität zögerten jedoch zunächst. Die TU beschloss am 09. September eine entsprechende Regelung. Der AS der FU tagte zuletzt am 08. Juli, also bevor das Thema Freiversuche breit debattiert wurde. Das Studierendenparlament der FU forderte jedoch bereits Anfang Juni eine Freiversuchsregelung.

Die Prüfungsfreiversuche waren auch im ersten Entwurf der Gesetzesänderung noch nicht enthalten. Bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses sprachen sich jedoch unter anderem Prof. Jule Specht (HU) und Gabriel Tiedje (Landesastenkonferenz Berlin) für diese Ergänzung aus. Die Regierungsfraktionen nahmen sie daraufhin in den Gesetzentwurf auf. Ein weitergehender Vorschlag von Tiedje, auch bei bestandenen Prüfungen eine Wiederholung zur Notenverbesserung zu ermöglichen, wurde hingegen nicht aufgegriffen. Die Idee wurde von anwesenden Hochschulleitungen wegen des entstehenden Prüfungsaufwands abgewehrt.

Autor*innen

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.

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