Exzellent undemokratisch

Eine neue Kooperationsplattform soll in Berlin die Zusammenarbeit in der Forschung vereinfachen. Kritik an fehlender Mitbestimmung fand in der Gesetzgebung kaum Gehör. Eine kritische Einordnung von Kira Welker

In der Berlin University Alliance ist man zufrieden mit der beschlossenen Kooperationsplattform. Foto: Matthias Heyde

Ein gutes Jahr nach der Sektparty zum genehmigten Exzellenzantrag feiert man in den Präsidien der Berliner Universitäten den nächsten „Meilenstein”: Freie Universität (FU), Humboldt-Universität (HU), Technische Universität (TU) und Charité, die sich für den gemeinsamen Exzellenzstatus zur Berlin University Alliance (BUA) zusammengeschlossen haben, erhalten nun eine gemeinsame Verwaltung. Am 1. Oktober hat das Berliner Abgeordnetenhaus dem Gesetz zur Einrichtung dieser sogenannten Kooperationsplattform als Körperschaft öffentlichen Rechts zugestimmt.

Diese Struktur soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Universitäten und anderen Berliner Wissenschaftseinrichtungen vereinfachen. Viele der als „Exzellenzprojekte” geförderten Forschungsvorhaben sind interdisziplinär ausgerichtet und verbinden verschiedene Institutionen miteinander. Über die Kooperationsplattform sollen die in diesen Projekten beschäftigten Wissenschaftler*innen nun einen „Angehörigenstatus” erhalten, und damit Ressourcen wie Archive, Sammlungen oder Großgeräte in anderen Einrichtungen unkomplizierter nutzen können.

Irgendwas mit Verwaltung

Darüber hinaus stellt die Kooperationsplattform die Geschäftsstelle der BUA dar; alle weiteren Verwaltungsaufgaben, die durch die Zusammenarbeit im Universitätsverbund anfallen, sollen in Zukunft dort bearbeitet werden. Worum es sich dabei handelt, bleibt allerdings sehr vage: Die Plattform soll laut Gesetz kooperative Forschung fördern und die Hochschulen in „Querschnittsaufgaben” wie Diversität und Gleichstellung zusammenbringen.

Wie weit die Kompetenzen der Kooperationsplattform reichen, hat die Politik also offen gelassen; Details werden erst in ihrer Satzung festgelegt. Diese Satzung wird vom Vorstand der Kooperationsplattform erlassen, absegnen muss sie nur die Berliner Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung, aber kein Universitätsgremium. Der Vorstand, der aus den Präsident*innen von TU, HU und FU sowie der*dem Vorstandsvorsitzenden der Charité besteht, kann sich damit selbst die Grenzen des eigenen Handelns setzen, ohne von der Zustimmung der akademischen Selbstverwaltung abhängig zu sein. Er entscheidet zudem alleine über Haushaltspläne und die Vergabe des „Angehörigenstatus”. Die Statusgruppen der Universitäten sind nur im sogenannten Beirat vertreten, der lediglich eine beratende Funktion hat.

Machtkonzentration für „schlanke Strukturen”

Diese wenig demokratische Struktur wird als Vermeidung von Bürokratie und langen Abstimmungsprozessen beschönigt. So betont etwa der CDU-Abgeordnete Adrian Grasse im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses, „dass gerade die Einbindung akademischer Gremien so aufgestellt sein soll, dass das schlanke Strukturen sind und keine endlosen Prozesse angestoßen werden”. Gabriele Metzler, Dekanin der Philosophischen Fakultät an der HU, erklärte im dortigen Akademischen Senat, sie verstehe nicht, „warum wir jetzt schon wieder über Mitbestimmung reden”.

Von einem ähnlichen Überdruss an demokratischen Aushandlungsprozessen zeugt auch die konkrete Ausgestaltung der „schlanken Strukturen”. Die Präsident*innen der beteiligten Hochschulen vereinen zukünftig gleich drei Vorstandspositionen in sich: Sie leiten den Universitätsverbund BUA, seine Geschäftsstelle (die Kooperationsplattform) und ihre jeweilige Hochschule. Währenddessen haben weder der Beirat noch die akademischen Senate in Bezug auf die Kooperationsplattform Eingriffsmöglichkeiten, die über Beratung und Stellungnahme hinausgehen.

Warum das problematisch ist, legt ein von der Gewerkschaft GEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten dar. Es sieht in der Verlagerung von Kompetenzen der akademischen Selbstverwaltung an eine von den Hochschulleitungen bestimmte „Parallelstruktur” eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Es würden personelle Abhängigkeiten entstehen, die kritische Wissenschaft beim Zugang zu Forschungsmitteln und -ressourcen benachteiligen könnten.

Wirkungslose Zugeständnisse

Fehlende Beteiligungsmöglichkeiten wurden schon zum ersten Gesetzentwurf im April kritisch angemerkt. Tatsächlich nahmen die Berliner Regierungsparteien daraufhin einige Änderungen im Gesetzentwurf vor. Nachdem etwa die Berliner Landesastenkonferenz die fehlende Einbindung der Studierenden kritisierte, wurde dem Beirat ein studentisches Mitglied hinzugefügt. Zudem wurden, wie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund angeregt, die Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen in den Beirat integriert.

Am grundsätzlichen Verhältnis von satzungsautonomem Vorstand und rein beratendem Beirat veränderte sich bei diesen Anpassungen aber nichts. In den internen Strukturen der Kooperationsplattform und ihrem unklaren Zuständigkeitsbereich bleibt so weiterhin eine mögliche Kompetenzverschiebung in Richtung der Unileitungen angelegt. Dort beruft man sich vor allem auf unbürokratische Strukturen – eine verbindliche Einbindung der akademischen Selbstverwaltung ist da schnell mal wegrationalisiert.

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