Der Akademische Senat diskutierte in seiner letzten Sitzung des Wintersemesters unter anderem heftig über den Nachtragshaushalt 2021. Die Debatte über das neue Berliner Hochschulgesetz wurde hingegen verschoben. Von Lena Rückerl.
Corona, Giffey und mehr Geld für Professor*innen: Die zweite Onlinesitzung des Akademischen Senats (AS) begann mit vielen altbekannten Themen. Neben einer kurzen Information zum Stand der Dinge im Prüfverfahren der Dissertation von Franziska Giffey wurde erneut über die besonderen Leistungsbezüge für Professor*innen diskutiert. Große Kritik gab es am Nachtragshaushalt für dieses Jahr.
Zu Beginn berichtete Präsident Günter Ziegler zu den aktuellen Ereignissen im Prüfverfahren der Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Nach einem Befangenheitsvorwurf gegen ein Mitglied des vorgeschlagenen Prüfgremiums wurde dieses nun ersetzt. Ein weiteres Mitglied wurde zur „Fachexpertise” hinzugefügt. Die tatsächliche Besetzung soll bis zum Abschluss der Prüfung geheim gehalten werden. Wann diese abgeschlossen sein wird, ist weiter offen.
Leistungsbezüge nach Veto doch durchgewunken
In der letzten Sitzung hatten die Studierendenvertreter*innen in der Abstimmung über eine Satzung zur Gewährung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen ein suspensives Statusgruppenveto eingelegt, weshalb in dieser Sitzung erneut darüber diskutiert und abgestimmt werden musste. Durch die Satzung sollen Professor*innen, die nach Besoldungsordnung W bezahlt werden, zusätzlich zu ihrem Grundgehalt Zuschüsse für bestimmte besondere Leistungen erhalten. Die Diskussion erschöpfte sich zu großen Teilen in einer Wiederholung der Argumente und Forderungen der letzten Sitzung. Ein Änderungsantrag auf Aufschiebung der ersten Zahlungen bis 2023 wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag der Studierendenvertreter*innen auf Beteiligung von Studierenden beim Auswahlprozess der bezuschussten Professor*innen. Die Satzung wurde schließlich mithilfe der professoralen Mehrheit unverändert angenommen.
Kein Coronahaushalt, sondern Profilstärkung
Ein weiterer großer Streitpunkt in der Sitzung war der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021. Unter anderem durch unbesetzte Stellen war Geld übrig geblieben. Es handele sich nicht um einen „Coronahaushalt”, sondern es gehe um eine Struktur- und Profilstärkung der Universität, betonte Kanzlerin Andrea Bör bei der Vorstellung der Pläne. Man wolle in „Wissenschaft, Innovation und Nachhaltigkeit” investieren. Vor allem für Personal will die FU mehr Geld ausgeben. So sollen unter anderem neue Professuren sowie zusätzliche Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende eingerichtet werden. Außerdem sollen Nachbesetzungen vorgezogen werden und befristete Stellen vermehrt in unbefristete umgewandelt werden.
Der Nachtragshaushalt wurde von Vertreter*innen aller Statusgruppen stark kritisiert. Warum ausgerechnet mittels eines Nachtragshaushalts das Universitätsprofil gestärkt werden solle, war vielen unklar. Da dem Haushalt nur das Kuratorium und nicht der Akademische Senat zustimmen muss, werde mit der Einrichtung von Professuren über einen Nachtragshaushalt der AS bei einer akademisch-wissenschaftlichen Frage umgangen, merkte Reinhard Bernbeck von der professoralen Liste Dienstagskreis kritisch an. Zu Beginn der Coronapandemie hätte Geld für Hilfen gefehlt. Er sei irritiert, warum das Geld nun zum Beispiel für neue Professuren verwendet werde, fügte Bernbeck hinzu. Ähnlich äußerte sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Peter Witte im Chat des Online-Meetings: „Aus meiner Sicht ist ein Nachtragshaushalt zuerst mal dazu da, bestehende Probleme, die hier zahlreich aufgezählt sind, zu lösen”, kommentierte er. Eine Stärkung und Unterstützung des vorhandenen Personals sei besonders angesichts der aktuellen Situation wesentlich wichtiger als neue „Leuchtturmprofessuren”, so der Tenor vieler Redebeiträge.
Doch das Präsidium erhielt auch Zustimmung für seine Pläne aus den Reihen der Professor*innen. Jörg Aschenbach von der Vereinten Mitte hob die „Breitenwirkung” von „Leuchtturmprofessuren”, insbesondere im Bereich der Drittmitteleinwerbung, heraus.
Unipräsidien unzufrieden mit Hochschulgesetzentwurf
Auf der Tagesordnung stand auf Antrag des Asta auch eine Diskussion über den Entwurf des neuen Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Der Berliner Senat hatte den Referent*innenentwurf Anfang Februar einigen betroffenen Interessenvertretungen mit einer Anhörungsfrist von drei Wochen vorgelegt. Die FU will nun eine Fristverlängerung für ihre Stellungnahme beantragen. Dies hat auch die Humboldt-Universität bereits getan. Da die Zeit für eine inhaltliche Diskussion über das Gesetz fehlte, wurde beschlossen, in einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit ausführlicher über das BerlHG zu debattieren und eine Stellungnahme des AS vorzubereiten.
Das Präsidium machte bereits klar, dass es sich der Stellungnahme der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) anschließt. Diese sieht in dem Gesetz eine „massive Beschneidung” der Autonomie der Hochschulen und fürchtet neu entstehende Kosten. Präsident Ziegler taxierte diese für die FU auf fünf bis sechs Millionen Euro.
Besonderer Kritikpunkt der Hochschulleitungen am Berliner Hochschulgesetz ist der Umgang mit der sogenannten Erprobungsklausel (§ 7a BerlHG), die im neuen Gesetz scheinbar stark angepasst werden soll. Diese gewährt den Hochschulen bisher viel Gestaltungsfreiheit und erlaubt ihnen, von vielen Vorgaben des Hochschulgesetzes abzuweichen. Vielfach wurde kritisiert, dass die Klausel an der FU zu einer Schwächung gewählter Gremien wie dem AS führte. Dass der Gesetzentwurf dies teilweise rückgängig machen will, scheint dem Präsidium nicht zu passen.