„Es geht nicht darum, dass ich keine Kinder mag”

FU-Studentin Thea* (24) hat letztes Jahr eine ungewollte Schwangerschaft beendet. Sie hat damit eine Straftat begangen, denn die Paragraphen 218 und 219 StGB kriminalisieren seit dem Deutschen Kaiserreich Schwangerschaftsabbrüche – direkt nach den Tatbeständen Mord und Totschlag. Von Dune Korth.

Das Thema Schwangerschaftsabbruch sorgt immer wieder für Diskussionen. Foto: Andreas Domma

Thea plant gerade ihr letztes Bachelorsemester in Politikwissenschaft, als eine enge Freundin in ihrem Beisein bei einem Unfall ums Leben kommt. Die Trauer, der Schock und der Schmerz stellen ihr Leben auf den Kopf. Sie feiert viel, um die Sorgen zu vergessen und das Leben zu spüren. Vier Monate später wird sie im Februar 2020 von einer flüchtigen Bekanntschaft schwanger. Sofort ist ihr klar, dass sie die Schwangerschaft beenden möchte. Doch der Hindernislauf, den das Strafgesetzbuch für Menschen in ihrer Lage vorsieht, steht da erst am Anfang. 

Erst Ende der sechsten Woche bemerkt Thea die Schwangerschaft. Ihre Brüste spannen, sie kann kaum noch in die U-Bahn steigen, weil sie den Geruch nicht mehr erträgt. Eigentlich Vegetarierin, bekommt sie starkes Verlangen nach Salami und kauft sie sich heimlich, damit ihre WG nichts mitbekommt. „Alles war plötzlich anders, ganz komisch”, erinnert sie sich. „Da habe ich angefangen, richtig Panik zu entwickeln.” Sie macht einen Bluttest bei ihrem Frauenarzt – positiv.

„Im selben Moment habe ich gedacht, ich brauche den Abbruch, es gibt keine andere Möglichkeit”, erzählt Thea. „Ich war nicht in der mentalen Lage, ein Kind großzuziehen. Das ist auch dem Kind gegenüber nicht fair. Vaterlos und mit einer instabilen Mutter.” Ihren Frauenarzt kennt sie schon fast zehn Jahre, trotzdem möchte sie sich ihm nicht anvertrauen, zu groß ist die Angst vor Unverständnis. Zusammen mit einer Freundin sucht sie nach Beratungsstellen. Auch dem an der Schwangerschaft beteiligten Mann gibt sie Bescheid. „Ich wollte, dass er weiß, was Sache ist. Er hat genauso viel Verantwortung. Ich habe es so gehasst, dass er weder die körperlichen Veränderungen spüren noch zu Beratungsgesprächen gehen muss.”

Rund 100.000 ungewollt Schwangere brechen jedes Jahr in Deutschland ihre Schwangerschaft ab. Straffrei ist dies nach § 218 StGB nur, wenn sich die schwangere Person von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt, drei Tage verstreichen und der Abbruch bis Ende der 12. Woche nach Empfängnis stattfindet. Das bevorstehende ‚Schwangerschaftskonfliktgespräch’ macht Thea Angst. Laut § 219 StGB soll es „dem Schutz des ungeborenen Lebens” dienen. Im Internet liest Thea besorgt von Berater*innen, die versucht haben, Schwangere im Gespräch umzustimmen.

Bei pro familia wird sie schließlich gefragt, ob sie noch an ihrer Entscheidung zweifele. Als Thea dies verneint, erklärt die Beraterin ihr den weiteren Ablauf. „Dass sie mich nicht gedrängt hat, war eine Erleichterung”, meint die Studentin heute. Aus dem Gespräch geht sie mit vielen Broschüren, dem ‚Beratungsschein’ und einer Liste Berliner Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Nach dem Termin fährt sie auf den Friedhof, sie muss an die verstorbene Freundin denken. „Da war so viel Leben und Tod gleichzeitig.” Erst nach vielen Anrufen gelingt es Thea, einen Termin bei einer Praxis zu bekommen. Verglichen mit anderen Bundesländern hat sie Glück, in Berlin zu leben. Hier gibt es mit einer Meldestelle pro 27.500 Einwohner*innen die beste Versorgungslage. Bundesweit ist die Zahl der Stellen im Vergleich zu 2003 um 43% gesunken. Annika Kreitlow, Aktivistin im Bündnis Medical Students for Choice, sieht dafür mehrere Gründe. Insbesondere die Politik sei in der Pflicht: „Die systemischen Anreize sind sehr gering. So sind Abbrüche bei Einsparungen oft das erste, was gestrichen wird. Auch der generelle Ärzt*innenmangel trägt zu der Problematik bei und viele Kliniken in kirchlicher Hand lehnen Abbrüche aus ideologischen Gründen ab.” Aber vor allem der gesellschaftliche Gegenwind für Ärzt*innen sei ein Grund, meint die Medizinstudentin.

Wie dramatisch dieses Unwissen für ungewollt Schwangere sein kann, zeigt auch Theas Fall. Bei ihrem medikamentösen Abbruch kommt es zu Komplikationen, die in ca. zwei bis vier Prozent der Fälle auftreten. Eine erste Pille beendet die Schwangerschaft hormonell, die zweite Pille löst 36 Stunden später Krämpfe aus, ähnlich einer Fehlgeburt, um Zellreste und Schleimhaut aus der Gebärmutter zu spülen. Zehn Tage lang blutet sie, bis sich ihre Befürchtung bei einem Check-Up bestätigt: Es sind noch Überreste da. Die behandelnde Gynäkologin sieht ein Entzündungsrisiko. Thea nimmt die Pille erneut, erbricht sie jedoch vor Schmerzen wenig später. „Ab dem Zeitpunkt war ich so verzweifelt, dass ich mir eine zweite Meinung holen wollte”, berichtet sie. Sie sucht ihren bekannten Gynäkologen auf. Helfen kann der Arzt nur nach Konsultation mit Kolleg*innen – Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen hat er nicht. Erst über vier Wochen nach dem ersten positiven Test ist der medizinische Teil beendet.

Was bleibt, ist das gesellschaftliche Stigma und die psychologische Belastung. Thea beschreibt, wie nervenaufreibend die Prozedur für sie war: „Eine Anlaufstelle für Informationen ist hilfreich. Aber die Beratung zur Pflicht zu machen, ist ein unnötiges Hindernis, das den ohnehin schwierigen Prozess erschwert.” Das Schlimmste sei gewesen, noch am Vortag des Eingriffs erneut in den Aufklärungsdokumenten zu lesen, dass sie eine Straftat begehe: „Das zu unterschreiben, war wirklich schwer.”

Die Ausstellung Maria und der Paragraph im Willi-Münzenberg-Forum. Foto: Andreas Domma

Diese Meinung teilt auch HU-Studentin Ella Jenkins: „Wir brauchen ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche nicht von vornherein kriminalisiert”. Die 24-Jährige hat neben ihrem Studium in Kunstgeschichte die Ausstellung Maria und der Paragraph im Willi-Münzenberg-Forum konzeptioniert. Die Ausstellung führt durch die 150-jährige Geschichte des Paragraphen 218 StGB. „Wir wollen zeigen, dass die Welt, aus der der Paragraph kommt, eine ganz andere war.” Die Besucher*innen erfahren so, dass Schwangerschaftsabbrüche in der DDR legal waren, bevor die aktuelle Regelung zu Zeiten der Wiedervereinigung entstand. Sie entdecken auch, wie rassistische Motivationen Abtreibungsverbote und Zwangssterilisationen in der NS-Zeit prägten, und wie sich schon im Deutschen Kaiserreich der bis heute andauernde Widerstand gegen das Gesetz formierte.

Thea schildert, wie schwierig es ist, über ihre Erlebnisse zu sprechen: „Wenn ich davon erzähle, sind die anderen meist schockiert und haben Angst nachzufragen. Dabei möchte ich gerne verstanden werden.” Sie fürchtet sich davor, als nicht kinderlieb gesehen zu werden: „Es geht nicht darum, dass ich keine Kinder mag. Ich möchte auch später gerne welche. Es geht um etwas ganz anderes: den gesamten Kontext, die ganze Arbeit, das Gefühl, schwanger zu sein.” Als ein Freund neun Monate nach Beginn ihrer Schwangerschaft ein Kind bekommt, muss sie wieder an das Geschehene denken: „Das hätte mein Kind sein können. Aber da ist keine Reue, sondern ein Gefühl von Trauer und Verlust.” Thea versucht mittlerweile, mehr über das Thema zu sprechen, um Menschen mit ihren und ähnlichen Erlebnissen sichtbar zu machen und auch selber die Scham zu verlieren: „Es muss offener mit dem Thema umgegangen werden.” 

*Name geändert. Theas richtiger Name ist der Redaktion bekannt.

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