Viele Studierende haben in den letzten drei Semestern mehr Zeit denn je in ihren WG-Zimmern verbracht – aus Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Studierendenwohnheime können sich aber schnell zu Infektionsherden entwickeln. Ein Erfahrungsbericht von Sophie Vondung und Mandana Eslamizad.
„Ich war richtig wütend, als ich ihn in der Küche gesehen habe“, erzählt Mandana. Sie lebt in einem Studierendenwohnheim in Berlin, wo sie sich die Küche mit zehn Mitbewohner*innen teilt. Im Dezember 2020 war sie die erste auf ihrer Etage, die an Corona erkrankte. Während dieser Zeit lag ihr Vater im Krankenhaus, den sie zu Beginn des neuen Jahres aufgrund der schwerwiegenden Folgen von Corona verlor.
Im März 2021 folgten weitere Corona-Fälle auf ihrer Etage. Einer von ihnen war Peter. Obwohl das Gesundheitsamt ihm Quarantäne in seinem Zimmer auferlegt hatte, betrat er die Gemeinschaftsküche. „Damit gefährdet er das Wohlbefinden aller“, ärgert sich Mandana. Wie das Studierendenwerk bei Infektionen im Wohnheim vorgeht, erklärt Verwaltungsleiterin Neukrantz: „Die infizierte Person erhält einen Kühlschrank, einen Wasserkocher und Herdplatten, damit sie sich im Zimmer versorgen kann.“ Darüber hinaus müsse die erkrankte Person sich und ihre Kontaktpersonen beim Gesundheitsamt melden. Die Küchennutzung solle mit den anderen Bewohner*innen abgesprochen werden, und alle sollen in den Gemeinschaftsbereichen Masken tragen.
Das sehen aber nicht alle ein. „Die Regeln machen für mich keinen Sinn”, meint Mieterin Lora. Die Bewohner*innen einer Etage bilden ihrer Meinung nach einen gemeinsamen Haushalt. „Mit wie vielen man sich trifft, ist für mich eine persönliche Entscheidung”, sagt sie. “Wenn du die ganze Zeit zuhause bleibst, geht deine Gesundheit den Bach runter.” Ihr Mitbewohner Daniel fügt hinzu, dass man ja zuhause auch keine Maske trage und das Wohnheim ihr Zuhause sei. An einem Samstag veranstalteten sie eine spontane Küchenparty, was auch während der Pandemie keine Seltenheit im Wohnheim ist. Von den E-Mails, in denen das Studierendenwerk darauf hinwies, nicht in der Küche zu essen, habe Daniel überhaupt nichts gewusst. Er fühle sich demnach von den Regelungen auch nicht eingeschränkt.
Datenschutz versus Infektionsschutz
Wer sich in einer Flurgemeinschaft infiziert hat, ist für die Bewohner*innen oft gar nicht leicht herauszufinden. Denn auf das Datenschutzgesetz legt das Studierendenwerk großen Wert. Erst auf Nachfrage beim Gesundheitsamt erfuhren die Mitbewohner*innen die Namen derjenigen in der Flurgemeinschaft, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten. Laut Gesundheitsamt stehe im Falle einer Pandemie das Infektionsschutzgesetz über dem Datenschutzgesetz. Daher werde eine Liste mit den Namen der Infizierten an das Studierendenwerk weitergeleitet. Der Sinn dahinter sei, dass alle im Studierendenwohnheim über die Namen der Infizierten in Kenntnis gesetzt werden. „Ohne eine Identifizierung der Index-Person können keine Infektionsketten unterbrochen werden”, begründet die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Müller.
Allerdings meint Neukrantz vom Studierendenwerk, dass keine pflichtmäßige Informationsübermittlung an sie bestehe. Damit widerspricht sie Müllers Aussagen. „Mir persönlich wäre es wichtig gewesen, die Namen der an Corona Erkrankten zu erfahren, um diese Personen für eine gewisse Zeit zu meiden, da sich leider nicht immer alle an die Quarantäne-Regeln halten”, sagt Mandana. Peter hingegen erwidert nach seiner Infektion: „Ich finde es nicht gut, dass das Gesundheitsamt die Namen rausgibt. Da sollte der Datenschutz wichtiger sein.” Das Gesundheitsamt müsse in solchen Fällen abwägen, so Müller. Im Falle eines erneuten Ausbruchs wünschen sich einige Mieter*innen des Studierendenwohnheims eindeutige Absprachen zwischen dem Studierendenwerk und dem Gesundheitsamt sowie konkrete Informationsübermittlungen an die Bewohner*innen. Anordnungen wie das Tragen von Masken oder das Essen auf dem Zimmer statt in der Küche wurden erfahrungsgemäß selten befolgt und auch nicht vom Studierendenwerk kontrolliert. Deshalb schlugen Studierende vor, Luftreinigungsgeräte für die Gemeinschaftsräume anzuschaffen. Diese Bitte wurde vom Studierendenwerk aus Kostengründen abgelehnt.