„Gut gemeint aber schlecht gemacht“: Die Kontroverse um das neue Berliner Hochschulgesetz

Seit dem Inkrafttreten am 25. September sorgte das neue Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bereits für personalpolitischen Protest in der Führungsriege von Berliner Universitäten und muss sich demnächst vielleicht auch vor dem Bundesverfassungsgericht behaupten. Elisa Starck berichtet.

Hier im Berliner Abgeordnetenhaus wurde das umstrittene BerlHG beschlossen. Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin / Peter Thieme
Hier im Berliner Abgeordnetenhaus wurde das umstrittene BerlHG beschlossen. Foto: Abgeordnetenhaus von Berlin / Peter Thieme

Drei Wochen vor der Wahl für das Berliner Abgeordnetenhaus wurde das „Gesetz zur Stärkung der Wissenschaft“ mit den Stimmen der rot-rot-grünen Regierungskoalition verabschiedet. Ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag konnte so in letzter Minute realisiert werden. Spätestens seitdem der virale Hashtag #IchBinHanna im Juni 2021 auf die miserablen Beschäftigungsbedingungen junger Wissenschaftler*innen an Hochschulen aufmerksam gemacht hat, ist der dringende Handlungsbedarf zur Verbesserung des Hochschulrechts deutlich geworden.

Wichtige Verbesserungen des Hochschulrechts

Das neue “Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft” nimmt entscheidende Punkte in Angriff, um die Studien- und Arbeitsbedingungen an den Berliner Hochschulen zu verbessern. Dazu soll das Recht auf ein Teilzeitstudium gehören – für eine bessere Vereinbarkeit von Studium mit anderen Verpflichtungen, wie Beruf und Familie. „Das kommt einer modernen Studierendengeneration entgegen“, begründet Tobias Schulze von der Fraktion DIE LINKE. Die Einführung einer*s festen Beauftragten für „Diversität und Antidiskriminierung“ zeigt, dass die Berliner Hochschullandschaft keinen Platz für Diskriminierungen jeglicher Art hat ­– Berlin soll auch akademisch bunt bleiben. Zudem erhalten Fachhochschulen in forschungsstarken Bereichen ein eigenständiges Promotionsrecht, sodass Promovierende zur Promotion nicht mehr auf Kooperationen mit Universitäten angewiesen sind. Das fördert die Ausbildung von hochschuleigenem Nachwuchs, unter anderem auch in Fächern, die an den Universitäten nicht angeboten werden.

Konfliktpotenzial bei zwei gesetzlichen Neuerungen

Wesentlich umstrittener ist hingegen die drastische Beschneidung der Erprobungsklausel, durch die die Hochschulen eigenständig neue Modelle zur verbesserten Eigenverwaltung ergreifen konnten. Ebenso problematisch wird die in letzter Minute eingefügte Entfristungsklausel für „Postdocs“ (bereits promovierte Mitarbeiter*innen) gesehen. Bereiten sich diese im Rahmen eines Arbeitsvertrags an einer Hochschule auf ihre Habilitation vor oder erwerben Berufserfahrung, um eine (Junior-)Professur anzutreten, müssen die Hochschulen ihnen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten, die sogenannte „Anschlusszusage“. Die rot-rot-grüne Koalition hat damit eine langjährige Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und den betroffenen Mitarbeiter*innen umgesetzt, um sichere Beschäftigungsperspektiven für junge, bestens ausgebildete Forscher*innen und Lehrende zu schaffen. Diese müssen sich bis dato aufgrund des bundesweit geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von einem befristeten Vertrag zum nächsten hangeln. 

Kritik von hochschulpolitischer Seite 

Kritik hagelte es bereits im Februar 2021 seitens der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidien der Berliner Hochschulen (LKRP). Befürchtet wurde eine „massive Beschneidung der Hochschulautonomie, ihrer Leistungsfähigkeit und künftigen Entwicklungsmöglichkeiten“. Die Entfristungsklausel sorge nicht für mehr Wissenschaft, sondern eine „zementierte Personalstruktur“ über Jahre hinweg, moniert die LKRP. Künftige Generationen von Nachwuchswissenschaftler*innen würden ihrer Stellen beraubt, wenn jedem qualifizierten Postdoc jetzt qua Gesetz eine unbefristete Stelle angeboten werden muss. „Das kann nicht funktionieren“, kommentiert FU-Präsident Günther M. Ziegler in einem Interview mit dem Tagesspiegel.
Ein gemeinsamer Kritikpunkt der Berliner Hochschulen ist, dass die Frage nach der Finanzierung der neu verankerten Pflichten unbeantwortet bleibt. Es ist derzeit noch unklar, wie viele Postdocs in Berlin – die ungefähr zehn Prozent der Angestellten an den Berliner Hochschulen ausmachen, tatsächlich von der Entfristungsregelung betroffen sind. Schätzungen der Universitäten belaufen sich auf mehrere Hundert. Klar ist jedoch: Ohne die notwendige Gegenfinanzierung sind die Universitäten gezwungen, neue Stellen abzubauen, um die Entfristung der alten Stellen zu finanzieren.

Personalpolitische Umbrüche erschüttern die Berliner Hochschulpolitik

Ein besonders schwerwiegender Protest stellt der Rücktritt von Sabine Kunst, Präsidentin der HU und Vorsitzende der LKRP, am 26. Oktober 2021 dar. Sie verkündet: „Ich [kann] diese politische Entscheidung nicht mittragen“. Das Gesetz bewirke eine tiefgreifende Transformation der Fakultäts- und Personalstruktur, deren Lösung eine „Aufgabe der nächsten fünf bis zehn Jahre“ sein werde. Trotz bekundeter Sympathie für die schwierigen Karrierebedingungen junger Forscher*innen hält sie die Novelle für „gut gemeint aber schlecht gemacht“. Die anstehenden Herausforderungen hinterlässt sie ihren ratlosen Amtskolleg*innen, welche zugleich schockiert und brüskiert reagieren. FU-Präsident Ziegler mahnt Kunsts Rücktritt als „disruptiven Schritt für Berlin“ an.

Nicht nur inhaltlich problematisch – auch ein rechtlicher Faux-Pas?

Eine weitere Ankündigung droht Berlin in das Rampenlicht der Gerichte zu rücken. Der Berliner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Ruffert von der HU legt dar, dass Berlin die Entfristungsregelung gar nicht erlassen durfte: „Für eine solche Regelung fehlt dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz“. Diese liege im Fall der Entfristungsregelung beim Bund – auch wenn sie in einem Hochschulgesetz versteckt sei, für das die Länder die Kompetenz innehaben. Da der Bund mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereits eine Regelung auf dem Gebiet getroffen hat, wäre ein Landesgesetz hierzu verfassungswidrig. Ruffert nach würde das neue BerlHG von dem Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden.

Ein neuer Auftrag für die kommende Legislaturperiode

Das neue Hochschulgesetz wird weiterhin die Berliner Hochschulwelt und die Politik beschäftigen. Eine geeignete gesetzliche Lösung zu finden, die sowohl den Universitäten Flexibilität in der Personalstruktur ermöglicht, als auch jungen Forscher*innen Beschäftigungssicherheit gibt, ist kein leichtes Unterfangen. Umso wichtiger ist es, gemeinsam einen für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten.  

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