Neun-Euro-Ticket: So bekommen Studierende Ihr Geld zurück

Kurze Wochenendtrips für wenig Geld und überfüllte Bahnsteige: All dies ist von Juni bis August durch das Neun-Euro-Ticket möglich. Studierende erhalten ihr Geld für die drei Monate zurück. Wie das geschehen soll und was beachtet werden muss, berichtet Lena Stein.

Ein überfüllter Bahnsteig mit ganz vielen Menschen.
Überfüllte Bahnsteige am Hamburger Hauptbahnhof im Juni. Foto: Lena Stein.

Seit Anfang Juni gilt das Neun-Euro-Ticket, welches im Zuge des zweiten Entlastungspakets von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Das Ticket gilt im Juni, Juli und August für den gesamten Nahverkehr in Deutschland. Das Semesterticket können Studierende automatisch auch als Neun-Euro-Ticket verwenden.

Ziel des Bundesministeriums der Finanzen ist es, dass mehr Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und von den steigenden Strom- und Energiepreisen finanziell entlastet werden. Dennoch scheint die finanzielle Entlastung Studierender in Berlin und Brandenburg nicht reibungslos zu verlaufen.

Probleme bei der Organisation an Berliner Universitäten

Die Differenz zu den bereits gezahlten Gebühren soll direkt an die Studierenden ausgezahlt werden. Der zuständige Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) teilt auf Anfrage von FURIOS mit, man habe  „mit Vertreter*innen der Hochschulen und Studierenden vereinbart, dass im September ein Erstattungsformular beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen eingereicht wird.“

Anschließend würden die Studierendenverwaltungen den Differenzbetrag von 69,90 Euro pro Kopf erhalten. Des Weiteren heißt es von Seiten des VBB, alle angefragten Hochschulen hätten Unterstützung angeboten. Teilweise würden die Prozesse laufen, ohne dass ein Aufwand für die Studierendenvertretungen entstehe.

Genau diese sehen sich aber mit diversen Problemen konfrontiert. Die Interessengruppe Semestertickets Berlin-Brandenburg (IGSemTixBBB) gibt in einem Newsletter bekannt, dass zum einen das Personal nicht reiche, um die Masse an Anträgen zu bearbeiten, zum anderen würden zusätzliche Verwaltungskosten anfallen. Dass diese von Bund und Ländern getragen werden, ist nicht vorgesehen.

Matthias Weingärtner, Verhandlungsführer der IGSemTixBBB, kritisiert: „Wenn man ein Neun-Euro-Ticket haben möchte, dann muss man auch für die Umsetzung bezahlen und darf es nicht auf die Studierendenschaften abwälzen.“

Rückerstattung an der FU

Viele Studierendenverwaltungen überlegen, das Geld als Guthaben auf die Mensa-Karte umzubuchen oder die Semestergebühren für das Folgesemester zu senken. So gibt der AStA FU auf seiner Website bekannt: Alle Studierenden kriegen zum 15.6 (Beginn Rückmeldung) ein Guthaben über 69,90€ in ihrem Studierendenaccount gutgeschrieben. Das heißt, dass sie sich zum Wintersemester mit einer um diesen Betrag verringerten Semester- bzw. Semesterticketgebühr rückmelden können.“

Unklar bleibt, wie der Mehraufwand aufgrund der Rücküberweisung an die Studierenden finanziert werden soll, die im nächsten Semester nicht mehr immatrikuliert sind. Die Uni Potsdam rechnet mit 100.000 Euro finanziellen Mehraufwand. Ganz so hoch schätzt ihn der AStA der FU allerdings nicht ein. 

Exmatrikulation: So bekommst du dein Geld trotzdem zurück

Studierende sollen bei ihrem Exmatrikulationsantrag unbedingt ihre IBAN und Kontonummer angeben, um die 69,90 Euro zu erhalten. Für Studierende, die im nächsten Semester von Amts wegen exmatrikuliert werden – etwa, weil sie durch Prüfungen gefallen sind oder den Semesterbeitrag nicht gezahlt haben – und keinen separaten Antrag stellen, soll ein Hinweis per Mail erfolgen.

Auch im AStA der FU gibt es Kritik an dem Verfahren. Man fühle sich vor vollendete Tatsachen gestellt, deren Mehraufwand man nun selbst abfangen müsse, heißt es aus dem Semesterticketbüro. Am Ende bleibt aber eines klar: Für viele Studierende dürfte der gesenkte Semesterbeitrag im Wintersemester auf 242,99 Euro allemal eine finanzielle Entlastung darstellen.

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