Im Rahmen der geplanten Entlastungspakete der Bundesregierung sollen auch Studierende finanzielle Unterstützung erhalten. Wie ihr die Einmalzahlung von 200 Euro bekommt, haben Julia Schmit und Dominique Riedel für euch zusammengetragen.
Schon vor Monaten wurde mit Sorge auf den diesjährigen Winter geschaut: Die Energiekrise treibt die Preise auf Rekordniveau. Nun befinden wir uns mitten in der kalten Jahreszeit. Während draußen die Temperaturen um den Nullpunkt schwanken – und zuletzt nicht selten bis weit nach unten ausschlugen -, wird Heizen zum Luxus. „Dann vielleicht doch noch einen weiteren Pullover überziehen”, ist das Motto von vielen.
Denn viele Menschen stoßen aktuell an ihre finanziellen Grenzen, vor allem junge Leute. Bereits 2021 waren über drei Viertel der Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, armutsgefährdet. Sie sehen sich in inflationären Zeiten mit noch komplexeren Herausforderungen konfrontiert. Die Energiepauschale für Studierende und Auszubildende soll laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für etwas Entlastung sorgen. Anfang Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Einmalzahlung von 200 Euro beschlossen. Jetzt fragen sich viele: Wie bekomme ich die? Und vor allem: Wann?
Unsere FAQ sollen euch einen ersten Überblick verschaffen:
Muss ich die Einmalzahlung beantragen?
Ja. Dafür wird es eine digitale Antragsplattform geben. Bund und Länder entwickeln diese momentan, einen Link gibt es noch nicht.
Was muss ich nachweisen?
Dass du zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2022) an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist. Anspruch haben auch Fachschüler*innen sowie Berufsfachschüler*innen, die zu diesem Zeitpunkt an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.
Wann bekomme ich die Einmalzahlung?
Anfang 2023, also voraussichtlich noch in diesem Wintersemester.
Muss ich die Einmalzahlung versteuern?
Nein.
Bekomme ich die Einmalzahlung auch als Promotionsstudent*in?
Ja.
Bekomme ich die Einmalzahlung auch, wenn ich gerade im Urlaubssemester bin?
Ja.
Muss ich deutsche*r Staatsbürger*in sein, um die Einmalzahlung zu erhalten?
Nein. Du musst lediglich in Deutschland wohnhaft sein.
Ich arbeite neben dem Studium und habe schon die 300 Euro Energiepauschale für Arbeitnehmer*innen erhalten. Bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem?
Ja.
Ich beziehe BAföG. Bekomme ich noch weitere Unterstützung?
Ja. Wer BaföG bekommt, erhält außerdem den zweiten Heizkostenzuschuss aus dem Entlastungspaket III in Höhe von 345 Euro, der in den nächsten Wochen ausgezahlt werden soll.