Hochschulpolitik bei den Berliner AGH-Wiederholungswahlen 2023

Zwei Fragen betreffen im Wahl-O-Maten zur anstehenden Berliner Wiederholungswahl die Hochschulpolitik. Katerina Nikolova hat sich diese sowie die Positionen der Parteien dazu angesehen und zusammengefasst.

Der Wahl-O-Mat verspricht Orientierung im Wirrwarr der Parteipositionen. Bild: wahl-o-mat.de

Seit dem 25. Januar steht den Berliner*innen der Wahl-O-Mat zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 zur Verfügung.Wer seine Fragen beantwortet, erhält eine Auswertung, zu welchen Parteien seine*ihre Präferenzen am besten passen.

Parteiprogramme lesen ist für die meisten Wähler*innen zeitlich nicht zu schaffen oder auch einfach keine Lieblingsbeschäftigung. Deshalb ist der Wahl-O-Mat ein niedrigschwelliges und amüsantes Tool, um nicht nur nach generellen politischen Einstellungen, sondern auch nach sachlichen Positionen zu wählen. Zudem informiert dieser über bzw. vergegenwärtigt nochmals die für diese Wahl wichtigsten Themen. Es handelt sich dabei allerdings um „keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik“, wie die Herausgeberin, die Bundeszentrale für politische Bildung, auf der Website des Wahl-O-Mats betont. 38 Thesen werden allen kandidierenden Parteien gestellt, die sie mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“ oder „neutral“ beantworten können. Denselben Fragebogen beantwortet jede*r Interessierte anschließend online. Die individuellen Antworten werden inhaltlich den Parteien zugeordnet, deren Einstellungen mit der eigenen am besten zusammenpassen.

Viele der Themen, wie beispielsweise ein kostenloser ÖPNV, sind für Studenten relevant. Doch daneben finden sich auch zwei spezifische Fragen zur Hochschulpolitik im diesjährigen Berliner Wahl-O-Maten. Hierbei handelt es sich zum einen um die stark umstrittene Zivilklausel, die Frage der gegenwärtig möglichen Forschung zu militärischen Zwecken an Berliner Universitäten. Zum anderen geht es um das Ausmaß der Zusammenarbeit von Hochschulen und Privatunternehmen. 

Militärisch bezweckte Forschung an Unis

Mehrere deutsche Universitäten – darunter schon 1991 die Technische Universität Berlin – haben sich mit einer freiwilligen Zivilklausel zu ausschließlich zivilen Forschungszwecken verpflichtet. Die FU hingegen geht diesen Schritt trotz wiederholtem Druck verschiedener Studierendenvereinigungen nicht. Zuletzt hatte sich die Aktivist*innengruppe Young Struggle mit einer Hörsaalbesetzung auch für die Einführung einer Zivilklausel stark gemacht. Auch in der Berliner Landespolitik scheint das Thema Wellen zu schlagen, was die ihm gewidmete Frage im Wahl-O-Maten beweist. Die Meinungen der Parteien dazu sind in einem Rechts-Links Gefälle gespalten: CDU, FDP und AfD sind dafür, dass Hochschulen weiterhin die Forschung zu militärischen Zwecken erlaubt ist; SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sind dagegen.

Zusammenarbeit mit Privatunternehmen

Auch das Ausmaß der Zusammenarbeit von Universitäten und Privatunternehmen ist ein Thema. Meinungsunterschiede gibt es vor allem in Hinblick auf die Frage, ob eine solche Zusammenarbeit die Autonomie der Hochschulen erweitert oder lediglich Abhängigkeiten auf andere Akteure verschoben werden. Diese Frage verweist nicht zuletzt auf die der Hochschul- und Forschungsfinanzierung. Alle Großparteien bis auf DIE LINKE sprechen sich in der Wahl-O-Mat-Umfrage in diesem Punkt für mehr Kooperationen aus. Man wolle im Rückblick auf die Corona-Pandemie und deren negative Auswirkungen auf Universitäten und Privatunternehmen die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft durch engere Kooperationen stärken. Beispiel dafür ist die Start-Up Förderung bzw. eine „Stärkung von Gründungsaktivitäten“, wie DIE LINKE argumentiert.

Für ausführlichere Informationen bezüglich hochschulpolitischen Fragen im laufenden Wahlkampf empfiehlt sich der von der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) veröffentlichte Fragebogen mit entsprechenden Statements der großen Parteien, ausgenommen die FDP.

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