+++Meldung+++ABSCHIEBUNG WEGEN MEINUNGSÄUßERUNG?

Das Berliner Abgeordneten Haus diskutiert am Donnerstag den 18.04.2024 über die Wiedereinführung des Ordnungsrechts in das Hochschulgesetz. Das könnte auch für FU-Studierende Folgen haben, Line Grathwol und Anaïs Agudo Berbel melden.

Die Wiedereinführung des Ordnungsrechts betrifft alle Studierende der FU. Foto: Matthis Borda

Das Ordnungsrecht soll wieder in das Berliner Hochschulgesetz eingeführt werden. Dafür stellte Dr. Ina Czyborra von der SPD am 02.04.2024 einen Antrag vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Der Antrag basiert auf einem Gesetzesentwurf der AfD. Auslöser dafür seien die Auseinandersetzungen aufgrund des Nahost Konflikts an den Hochschulen. Begründet wird die Wiedereinführung damit, Studierende vor Diskriminierung schützen zu wollen. Tatsächlich kann sie aber eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeuten. Als Tatbestand gilt unter anderem die “Einrichtung der Hochschule für Straftaten zu nutzen oder dies zu versuchen”. Je nachdem welcher Auslegung eine Hochschule obliegt, können bereits Tatbestände wie das Anbringen von Plakaten (Sachbeschädigung) zu einer Zwangsexmatrikulation führen, so der AStA. So könnte die Wiedereinführung eine Zwangsexmatrikulation Studierender aufgrund politischer Aktivität bedeuten. Für Studierende ohne deutschen Pass könnte das existenzielle Folgen haben, denn der Aufenthaltsstatus ist oft an die Immatrikulation geknüpft. Ferat Kocak, Abgeordneter der Linken, kritisiert die schwammige Formulierung des Gesetzesvorschlages. Am Donnerstag den 18.04.2024 wird das Gesetz im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Die Organisation Hands off Students Rights ruft ebenso wie der AStA zur Gegendemonstration auf. FU-Präsident Ziegler positioniert sich nicht explizit gegen die Wiedereinführung, allerdings sei der Opferschutz und das Recht Hausverbote zu erteilen wichtiger, berichtet die Berliner Morgenpost am 15.04. 2024. 

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