Europawahl am 09.06. – Aber wie?

Alle fünf Jahre wählen die EU-Bürger*innen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Wie das funktioniert, wer wählen darf und welche Wahlmöglichkeiten du hast, erfährst du hier in unserem Europawahl FAQ. Von Amelie von Nitzsch und Luca Klander.

Grafik: Luca Klander

Was ist überhaupt das EU Parlament?

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges demokratisches Forum für die politische Debatte auf EU-Ebene. Es wird direkt von den Wähler*innen der Mitgliedsstaaten gewählt und ist zuständig für Gesetzgebung, demokratische Kontrollrechte und die Genehmigung des EU-Haushalts.

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

2024 sind 720 Mandate zu vergeben, 96 davon fallen auf Europaabgeordnete aus Deutschland. Auf dem Stimmzettel stehen nationale Parteien und politische Vereinigungen, die sich zur Wahl stellen und danach meist einer europaweiten Fraktion im Parlament beitreten.

Wer ist wahlberechtigt?

In Deutschland sind alle Menschen wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft haben, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der Europäischen Union aufhalten und im Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind.

Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Du kannst entweder am Wahltag (09.06.2024) persönlich durch den Besuch in einem Wahllokal wählen, im Voraus in einer Briefwahlstelle oder per Briefwahl.

Kann ich in Deutschland wählen, auch wenn ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe?

Als Unionsbürger*in aus anderen Mitgliedsstaaten kannst du entweder in deinem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Bedingung für die Wahlteilnahme ist, dass du in deiner Wohnsitzgemeinde (bis zum 19.05.2024) im Wähler*innenverzeichnis eingetragen bist.

(Wo) bin ich ins Wähler*innenverzeichnis eingetragen?

Eingetragen bist du an dem Ort, den du dem Einwohner*innenmeldeamt bei der Um- oder Anmeldung als deinen Lebensmittelpunkt mitgeteilt hast. Solltest du dich zum Beispiel nach dem Auszug aus dem Elternhaus oder einer Wohngemeinschaft nicht umgemeldet haben, bist du immer noch offiziell an diesem Ort registriert.

In Deutschland kann man nur wählen, wenn man in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wenn du spätestens sechs Wochen vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet bist, solltest du automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dann bekommst du spätestens drei Wochen vor der Wahl von deiner zuständigen Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was tun?

Wenn du bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, solltest du bei der Gemeinde oder dem Bezirksamt dieses Hauptwohnsitzes einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie kann ich einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen?

Um per Briefwahl deine Stimme für die Europawahl abgeben zu können, musst du bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (7.6.2024) bis 18 Uhr bei der Gemeinde deines Hauptwohnortes deinen Wahlschein beantragen. Schau dafür einfach mal auf der Homepage deiner Gemeinde oder deines Bezirks vorbei: Meistens sind es nur ein paar Klicks, um deine Wahlunterlagen zu deinem Wunschort schicken zu lassen oder du scannst den QR-Code, der auf deiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Mit dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch mitgeschickt.

Muss ich am 9. Juni in ein bestimmtes Wahllokal, um meine Stimme abzugeben?

Das ist von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Ob du in alle Wahlräume innerhalb deines Bezirks gehen kannst oder ein spezifisches Wahllokal aufsuchen musst, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die du per Post erhalten hast. Viele Wahlbehörden bieten inzwischen auf ihren Websites auch Online-Tools an, mit denen man das Wahllokal anhand der Adresse finden kann. Bei der Europawahl gibt es außerdem keine Wahlkreise, denn hierbei gilt das ganze Bundesgebiet als ein Wahlkreis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn du per Briefwahl wählen möchtest, musst du diese bis zum 7. Juni um 18 Uhr beantragen. Der Wahlbrief muss dann spätestens am 9. Juni, dem offiziellen Wahltag, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Am Wahltag hast du üblicherweise von 8 bis 18 Uhr Zeit, deine Stimme in einem Wahllokal abzugeben.

Hier gibt’s noch mehr Infos

Der Wahlomat zur Europawahl: https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html

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