Am Otto-Suhr-Institut wird (mal wieder) über eine Anwesenheitspflicht in Seminaren gestritten. Bisher gibt es dort laut Studien- und Prüfungsordnung keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen und Seminare, sondern nur eine empfohlene regelmäßige Teilnahme. Kontrolliert werden darf diese aber nicht. Das muss auch so bleiben. Ein Kommentar von Romina Deiss.

Unter Studierenden keinesfalls eine unpopular opinion: Wie oft man die gewählten Seminare im Semester besucht, geht niemanden etwas an. Trotzdem wird aktuell am OSI wieder über eine Anwesenheitspflicht in Seminaren diskutiert. Angestoßen wurde die Debatte von den Professor*innen, die sich über eine zu geringe Anwesenheit in ihren Seminaren beschweren. Die Empörung der Studierenden darüber ist zu Recht groß.
Sowohl im Mono-Bachelor als auch im Master Politikwissenschaft ist bisher in den Prüfungsordnungen festgelegt, dass es in Seminaren keine Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme gibt. Die regelmäßige Teilnahme wird nur empfohlen. Das soll sich jetzt mit einer Änderung der Prüfungsordnungen ändern. In der Sitzung des Institutsrats des OSI am 20. Mai 2026 wurde lebhaft über eine mögliche Präsenzpflicht und Anwesenheitskontrollen diskutiert. Die Abstimmung wurde schließlich auf die nächste Sitzung am 17. Juni 2026 vertagt. Bis zur Sitzung des Institutsrats wurden die Studierenden noch nicht in die Debatte einbezogen. Dabei sind sie am meisten davon betroffen.
Eine Anwesenheitspflicht in Seminaren bedeutet eine unnötige Zusatzbelastung und Bevormundung für Studierende. Gerade die Sozial- und Geisteswissenschaften verstehen sich als mehr als nur eine wissenschaftliche Ausbildung. Das Studium und die Universität werden als ein Ort gesehen, an dem sich Studierende vielseitig einbringen, Interessen und Können erweitern und Meinungen und Weltanschauungen weiterentwickeln. All das ist wichtig, um aus Studierenden kritisch denkende Individuen und Wissenschaftler*innen zu machen. Aber kritisches Denken und Engagement brauchen Freiheit, insbesondere die Freiheit der eigenen Entfaltung. Diese würde durch eine Anwesenheitskontrolle massiv eingeschränkt werden.
Allem voran wird eine Anwesenheitspflicht der Lebensrealität der Studierenden nicht gerecht. Die vielen Belastungen neben dem Vollzeitstudium reichen von Nebenjob und Engagement innerhalb und außerhalb der Hochschule über psychische Belastungen bis hin zur Pflege von Angehörigen oder eigenen Kindern. Beinahe alle Studierenden sind somit mindestens einer Doppelbelastung ausgesetzt.
Ein immer unsicherer Jobmarkt nach Ende des Studiums zwingt Studierende umso mehr dazu, während des Studiums praktische Erfahrungen zu sammeln. Praktika, Nebenjobs als Werkstudierende, Auslandserfahrung und Engagement neben dem Studium werden oft von Arbeitgebern vorausgesetzt. Für all diese Umstände bedarf es Flexibilität und Eigenverantwortung.
Die Veränderungen des Arbeitsmarkts sind auch während des Studiums schon zu spüren. Stellen für Werkstudierende werden seltener und umkämpfter. Immer mehr Studierende müssen auf prekäre Gelegenheitsjobs mit unregelmäßigen Arbeitszeiten in der Gastronomie oder auf Portalen wie Zenjobs ausweichen, um sich die steigenden Mieten und das Leben in Berlin leisten zu können. Eine kontrollierte Anwesenheitspflicht würde besonders hart jene Studierende treffen, die es im Studium ohnehin schon schwerer haben, weil sie weder BAföG, ein Stipendium noch eine finanzielle Unterstützung durch ihre Familie erhalten.
Den Studierenden zu unterstellen, dass die bisherige Regelung ausgenutzt werde, zeichnet ein sehr negatives Bild von Studierenden, das so nicht stimmt. Kann man an einer einzelnen Seminarsitzung nicht teilnehmen, hat dies gute Gründe, egal ob notwendige spontane Erwerbsarbeit, ehrenamtliches Engagement oder Krankheit. Dafür sollte man sich einer lehrenden Person gegenüber nicht rechtfertigen müssen.
In jedem anderen Bereich des Studiums wird ständig an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Eine Präsenzpflicht ist das genaue Gegenteil davon. Studierende sind mündige Erwachsene, denen zugetraut werden sollte, über ihre eigene Zeit frei zu verfügen, selbst Prioritäten zu setzen und selbst zu entscheiden, ob sie zu einer Veranstaltung kommen oder nicht. Dass es bisher keine Anwesenheitspflichten gibt, ist eine besondere Errungenschaft am OSI, die verteidigt werden muss. Es ermüdet, die ewige Diskussion um eine Anwesenheitspflicht immer wieder aufs Neue führen zu müssen. Die Klagen von Seiten der Dozierenden bleiben die Gleichen, die berechtigte Empörung und der Widerstand der Studierendenschaft ebenso. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das Studium auf Studierende ausgerichtet ist. Dazu gehört auch, sich an ihren Bedürfnissen und Realitäten auszurichten. Eine Anwesenheitspflicht gehört nicht dazu.
