Als angehende*r Jurist*in eine wissenschaftliche Arbeit zu veröffentlichen, ist gar nicht so leicht. Die studentische Berliner Rechtszeitschrift will das ändern. Annika Grosser und Julian von Bülow waren bei ihrer Releaseparty dabei.
„Jedes Jahr entstehen an unserer Fakultät exzellente Arbeiten, die im Prüfungsbüro mit der Notiz ‚zu vernichten ab‘ landen“, sagt Professor Seher vom Fachbereich Rechtswissenschaften. Studierende, die ihre wissenschaftliche Arbeit gerne veröffentlicht sehen würden, wenden sich zumeist erfolglos an Fachzeitschriften. Die Standardantwort: „Erstlingswerk drucken wir nicht.“ Nun gehen Jura-Studierende der FU dem Problem an den Kragen. Vergangene Woche haben sie die Veröffentlichung der ersten Ausgabe ihrer „Berliner Rechtszeitschrift“ gefeiert.
Mit Beiträgen zu Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht wollen sie „Studierenden eine Stimme geben“, so Piet Akkermann. Aktuelle Beiträge beschäftigen sich mit Suizid und Justizvollzug oder Gender-Unterschieden hinsichtlich von Straffälligkeit. Fortan soll pro Semester eine Ausgabe erscheinen, für die Studierende aus ganz Deutschland ihre Arbeiten einreichen können. Die BRZ-Schriftleitung, bestehend aus zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, trifft eine Vorauswahl der Arbeiten. Die Endauswahl beschließt anschließend die Redaktion, unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat, der mit 24 Hochschullehrer*innen fast den gesamten Fachbereich umfasst. In dieser positiven Resonanz seitens der Dozenten fühlt sich die Redaktion bestätigt, sie verdeutliche die Notwendigkeit einer Rechtszeitschrift an der FU.
Mit Sekt, Buffet und Abendgarderobe machen sich die Jurist*innen einen schönen Abend, der Weg bis zur ersten Ausgabe war zäh. Bereits im Mai 2017 gab stellvertretender Chefredakteur Jan Rinklake den Anstoß im Institutsrat, außerordentliche Arbeiten von FU Studierenden frei verfügbar zu publizieren. Zwei Jahre, eine Vereinsgründung und mehrere Institutsratssitzungen später können sie schließlich den roten Button drücken: Symbolisch wird mit digitalem Konfetti die Onlineausgabe freigeschaltet.
In den kommenden Wochen sollen 500 Exemplare der Erstausgabe an der FU verteilt und an Universitäten in ganz Deutschland verschickt werden. Für das aktuelle Heft erhielt die Redaktion bereits 23 Beiträge, in Zukunft wünscht sie sich noch mehr Einsendungen und Menschen, die sich bei der BRZ engagieren wollen. Piet Akkermann appelliert: „Studierende, traut euch! Nur, weil ihr noch keinen Abschluss habt, heißt das nicht, dass eure Meinung nicht genauso Anspruch darauf haben sollte, zu einem Diskurs beizutragen. Das ist die Grundaussage von studentischen Zeitschriften.“
Die Erstausgabe der Berliner Rechtszeitschrift findet ihr hier. Bis zum 1. Mai 2020 können Arbeiten für die nächste Ausgabe der BRZ eingereicht werden.
Update: In der vorigen Version hieß es, die Vorauswahl der Einreichungen träfen zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen UND die Schriftleitung. Jedoch besteht die Schriftleitung AUS zwei wiss. Mitarbeiter*innen. Wir haben den Artikel entsprechend aktualisiert.