Hochschul-ABC

An der Hochschule und insbesondere in der Hochschulpolitik gibt es viele Gremien und Abkürzungen. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe.

Die Rostlaube der FU Berlin. (Foto: Marius Mestermann)
Die Rostlaube der FU Berlin. Foto: Marius Mestermann

Akademischer Senat (AS)

Der Akademische Senat (AS) ist das zentrale Gremium an der Freien Universität. Er fasst Beschlüsse zu vielen wichtigen Entscheidungen an der Universität, etwa dem Studienangebot, den Zulassungszahlen oder Fragen der Forschung. Der AS setzt sich aus 13 Professor*innen sowie je 4 Mitgliedern der anderen Statusgruppen zusammen. Alle Beisitzer*innen werden auf zwei Jahre gewählt. Der AS tagt in der Vorlesungszeit einmal monatlich; zusätzlich findet eine Sitzung in der vorlesungsfreien Zeit statt.

Der erweiterte Akademische Senat (eAS) besteht inkl. der regulären AS-Mitgliedern aus 61 Personen, darunter 31 Professor*innen, 10 Student*innen, 10 nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und 10 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Wann wird der einberufen.

Sitzungstermine, Protokolle, sowie die Namen aller AS-Mitglieder findet ihr hier. Die Ergebnisse der AS-Wahlen findet ihr hier.

Allgemeiner Studierendenauschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wird jedes Jahr von den Mitgliedern des Studierendenparlamentes gewählt. Er verwaltet die Gelder der Studierendenschaft und soll die Meinung der Studierenden zu hochschulpolitischen Themen nach außen vertreten. Der AStA gliedert sich in mehrere Referate, die sich detaillierter mit einzelnen Bereichen beschäftigen. So gibt es etwa ein Sozialreferat, ein Fachschafts- und ein Finanzreferat. Die Referent*innen legen vor dem Studierendenparlament einen Rechenschaftsbericht ab, in dem sie ihr Handeln erklären.

Die Pflichten und Rechte des AStA sind u. a. in der Satzung der Studierendenschaft und im Berliner Hochschulgesetz festgelegt. Wie gewählt wird, ist in der Wahlordnung festgelegt.

Die Webseite des AStA findet ihr hier.

Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

Das BerlHG legt die Rechte und Pflichten der Hochschulen, sowie die Strukturen an der Universität fest. Noch in der aktuellen Legislaturperiode des Berliner Abgeordnetenhauses soll es neu aufgelegt werden.

Die aktuelle Fassung findet ihr hier.

Dezentraler Wahlvorstand (DWV)

Die dezentralen Wahlvorstände (DWV) sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in ihren jeweiligen Einheiten wie Fachbereich (FB), Zentraleinrichtung (ZE) und Zentralinstitut (ZI).

Der DWV besteht aus sechs Angehörigen der zuständigen Organisationseinheiten. Der Fachbereichsrat im FB, der Institutsrat im ZI und der Geschäftsführende Ausschuss bzw. das Leistungsgremium in der ZE bestellen die Mitglieder des Dezentralen Wahlvorstandes für zwei Jahre.

Das Aufgabenspektrum gleicht dem des Zentralen Wahlvorstands (ZWV). Nur koordiniert der ZWV verbindlich die Aufgaben der DWV und berät sie bei Wahlanfechtungen.

Eine Übersicht aller dezentralen Wahlvorstände findet ihr hier.

Erprobungsklausel

Die Erprobungsklausel in § 7a BerlHG gibt Berliner Hochschulen die Autonomie, von bestimmten Normen des BerlHG abzuweichen, „um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen“ sollen. An der FU wurde von diesem Recht in Form der Teilgrundordnung Gebrauch gemacht.

Exzellenzstrategie/-initiative (ExStra/ExIni)

Die Exzellenzstrategie ist ein gemeinsames Programm für Spitzenforschung von Bund und Ländern mit Fördergeldern in Millionenhöhe. Dabei werden sowohl Universitäten als auch einzelne Forschungsvorhaben gefördert, die Exzellenzcluster genannt werden. 2018 die Exzellenzcluster und 2019 die Exzellenzuniversitäten bekanntgegeben, wo jeweils FU, HU, TU und Charité vertreten sind. Nach sieben Jahren werden die Exzellenzuniversitäten erneut geprüft und können dabei ggf. die Förderung verlieren.

Ihre Vorgängerin war von 2007 bis 2017 die Exzellenzinitiative, mit der die Freie Universität mehrmals gefördert wurde (2007, 2012).

Exzellenzcluster

Exzellenzcluster sind Teil der Exzellenzstrategie. Es handelt sich dabei meist um interdiziplinäre Forschungsvorhaben. Im Rahmen der Exzellenzstrategie wurden dem Verbund der Berliner Universitäten im sieben Exzellenzcluster bewilligt, die seit Januar 2019 gefördert werden.

Eine Übersicht findet sich hier.

Fachbereich (FB)

Fachbereiche (§ 69 BerlHG) fassen verwandte Fächer und Bereiche zusammen. An der FU gibt es 12 Fachbereiche und vier interdisziplinäre Zentralinstitute. Fachbereiche werden auf Vorschlag des Akademischen Senats durch das Kuratorium errichtet, verändert oder aufgehoben.

Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium des Fachbereichs. In ihm sind alle Gruppen von Universitätsangehörigen vertreten (Student*innen, wissenschaftliche sowie nicht wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Professor*innen). Hier werden Fragen der Lehre, des Studiums, der Besetzung von Professuren und anderen Stellen beraten sowie die Zukunftspläne des Fachbereichs diskutiert und entworfen.

Text übernommen vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften.

Fachschaftsinitiative (FSI)

Die Fachschaftsinititativen (FSIn) stellen die Alternative zu den Fachschaftsräten dar. Sie werden nicht gewählt, alle können sich beteiligen. Sie vertreten u.a. die studentischen Interessen des Fachbereichs und organisieren häufig die Erstsemesterbetreuung, Partys oder studentische Cafés. Außerdem engagieren sie sich in der Hochschulpolitik.

Fachschaftskoordination (FaKo)

Das Fachschaftsreferat ist die Schnittstelle zwischen den Fachschaftsinitiativen (FSI) und dem AStA. Mehr dazu auf der Seite des AStA.

Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat (FSR) ist studentische Gremien auf Fachbereichsebene, das aus gewählten Vertreter*innen besteht. An den meisten Fachbereichen existieren sie jedoch nicht, stattdessen gibt an den meisten Instituten mehrere Fachschaftsinitiativen (FSIn). Meist gibt es pro Fachbereich so viele FSIn wie Institute im Fachbereich.

Frauenbeauftragte

Gemäß § 59 IV BerlHG ist die Frauenbeauftrage dafür zuständig, auf „die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Angehörige“ hinzuwirken. Dabei berät sie die Hochschulleitung, Organe und Einrichtungen in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten. Außerdem erstellt sie Frauenförderrichtlinien sowie Frauenförderpläne, nimmt Beschwerden entgegen und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Frauenbeauftragte wird für vier Jahre gewählt, dabei sind nur Frauen wahlberechtigt.

Institutsrat (IR)

Der Institutsrat (IR) ist auf der Institutsebene das wichtigste Gremium. Er entscheidet über alle Angelegenheiten des Instituts. In verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen wird über Stellenausschreibungen, Probleme der Studienordnung, Raumplanung, der Haushalt oder das Lehrprogramm entschieden. Die Vertreter*innen im IR werden für zwei Jahre gewählt. Die Studierenden bestimmen hierbei ihre studentischen Vertreter*innen.

Kanzler*in

Der*die FU-Kanzler*in ist Mitglied des Präsidiums und die rechte Hand des*der Präsident*in. Der*die Kanzler*in kümmert sich um die Geschäfte der Verwaltung, Vertretung in FU-beteiligten Gesellschaften, den Hochschulsport, Datenschutz sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) und das Center für digitale Systeme (CeDiS).

Die Seite der*des aktuellen Kanzler*in befindet sich hier.

Kuratorium

Das Kuratorium ist das höchste Beschlussorgan der FU in administrativen Angelegenheiten. Es besteht gemäß § 11 Teilgrundordnung aus 10 Mitgliedern:

  • dem*der Wissenschaftssenator*in oder einem*r Staatssekretär*in
  • jeweils einem Mitglied der vier Statusgruppen (Studierende, Professor*innen, Wissenschaftliche Mtarbeiter*innen, Sonstige Mitarbeiter*innen)
  • fünf Personen des öffentlichen Lebens

Die Mitglieder der vier Statusgruppen werden durch den Akademischen Senat gewählt. Die Personen des öffentlichen Lebens werden durch das Präsidium vorgeschlagen.

Die FU-Seite des Kuratoriums findet ihr hier.

Präsidium

Das Präsidium leitet die Universität und gestaltet ihre Entwicklung. Es entscheidet über den Abschluss einer Zielvereinbarung, den Wirtschaftsplan, die aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung in der Hochschule sowie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten und die Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen sowie die Genehmigung von Prüfungsordnungen.

Prodekan*in

Stellvertreter*in des*der Dekan*in und Teil des Dekanats. Es gibt maximal zwei Prodekan*innen, mindestens eine*r von ihnen muss Professor*in sein. Innerhalb des Dekanats ist ein*e Prodekan*in für Forschung zuständig, der*die andere für Studium und Lehre, häufig Studiendekan*in genannt.

Rechtsamt

Das Rechtsamt (RA) kümmert sich an einer Universität, wie in einer Firma die Rechtsabteilung, um juristische Fragen. An der FU ist das Rechtsamt eine Stabsstelle des Präsidiums und somit Teil der zentralen Universitätsverwaltung. Wann immer eine universitäre Stelle eine rechtliche Frage hat, kann und muss sie sich an das Rechtsamt wenden. Wichtig für Studierende vor allem: Das Rechtsamt prüft die Rechtmäßigkeit von Studienordnungs- und Prüfungsangelegenheiten sowie von Zulassungsverfahren. Darüber hinaus vertritt das Rechtsamt die Universität vor Gericht.

Die Seite des FU-Rechtsamts findet ihr hier.

Statusgruppen

Die Angehörigen einer Universität werden in vier Statusgruppen eingeteilt: Professor*innen, akademische und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Studierende. Vertreter*innen dieser Gruppen sitzen zur akademischen Selbstverwaltung unter anderem in den Fach­be­reichsräten und im Akademischen Senat.

Studentischer Personalrat (PRStudB)

Der PRStudB vertritt die Interessen der etwa 1800 studentischen Beschäftigten an der FU. Die Arbeit des Personalrats wird durch das Berliner Personalvertretungsgesetz legitimiert. Die Aufgaben des PRStudB bestehen darin, zu überprüfen, dass Einstellungsverfahren offen und gerecht verlaufen, dass die geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen nicht missachtet werden, sowie zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in bei Konflikten zu vermitteln. Grundlegend für diese Arbeit sind der gültige Tarifvertrag, das Berliner Hochschulgesetz und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Der Personalrat hat 13 Mitglieder und wird jährlich neu gewählt.

Dekan*in

Der*die Dekan*in wird vom Fachbereichsrat (FBR) gewählt. Der Dekan und mindestens ein Prodekan müssen der Gruppe der Professor*innen angehören. Das Dekanat arbeitet nach dem Kollegialprinzip. Es erledigt, vorbehaltlich der Zuständigkeiten der Dienstbehörde und Personalstelle, die laufenden Personal- und Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs. Zudem ist das Dekanat zuständig für den Entwurf des Haushaltsplans und den Vollzug der Errichtung oder Auflösung von Organisationseinheiten und Untergliederungen des Fachbereichs.

Studierendenparlament (Stupa)

Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 60 Mitgliedern und wird jährlich von allen Studierenden an der FU gewählt; die Wahlen finden üblicherweise in der zweiten Januarwoche statt. Die Hauptaufgaben des StuPa sind die Verabschiedung des Haushalts der studentischen Selbstverwaltung sowie die Wahl und Entlastung des AStA. Zudem kann das StuPa Resolutionen zu hochschulpolitisch relevanten Fragen verabschieden und die Satzung der Studierendenschaft im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Schranken ändern. Das StuPa trifft sich viermal jährlich und gibt sich eine Geschäftsordnung. Wie gewählt wird, ist in der Wahlordnung festgelegt.

Protokolle, Anträge, Sitzungstermine sowie die Rechtsgrundlagen der studentischen Selbstverwaltung könnt ihr hier finden.

Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten (TV-Stud)

Der Tarifvertrag der studentischen Beschäftigten (TV Stud) legt die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte (SHK) an den Berliner Hochschulen fest. Mit ihm wird die Bezahlung und der Urlaubsanspruch geregelt. Er wird von Gewerkschaften, den Universitäten sowie dem Land Berlin ausgehandelt und wurde zuletzt 2018 erneuert (Vertragstext des TV Stud III [PDF]).

Universitätspräsident*in

Der*die Präsident*in repräsentiert die Freie Universität nach außen. Er*sie besitzt das Hausrecht, leitet das Präsidium und soll einen geordneten Hochschulbetrieb gewährleisten. Zudem obliegen ihm*ihr die strategische Planung (Forschungsschwerpunkte, Entwicklungsplanung, Berufungspolitik, Evaluation, Qualitätsmanagement, Exzellenzinitiative etc.), die Campus-Entwicklung und alles, was sich nicht den vorhandenen Ressorts zuordnen lässt. Ihm*ihr zur Seite gestellt sind vier Vizepräsident*innen.

Die FU-Seite der*des amtierende*n Präsident*in findet ihr hier.

Urabstimmung

Bei einer Urabstimmung sind alle Mitglieder einer Gruppe aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. So gab es beispielsweise 2017 eine studentische Urabstimmung über die Preisgestaltung und Beibehaltung des Semestertickets. Wer und wie eine Urabstimmung einberufen werden kann, ist in der Abschnitt VII. der Satzung der Studierendenschaft geregelt.

Viertelparität

Sie bezeichnet die gleichmäßige Stimmenverteilung der vier Statusgruppen (Profs, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende und nichtwissenschaftliches Personal) in Gremien. 1973 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Pro­fesso­r*innen gesetzlich über die abso­lute Mehr­heit der Sitze in Gremien verfügen sollen. Heutzutage gibt es deshalb kaum andere Machtverhältnisse in den höchsten Uni-Gremien. Einen Überblick über die Geschichte der Viertelparität findet ihr hier.

Zentraler Studentischer Wahlvorstand (StudWV)

Dem Studentischen Wahlvorstand (StudWV) obliegt die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament (Stupa), zu den Fachschaftsräten (FSR) sowie von Urabstimmungen. Die Wahl des Stupa ist zeitgleich zu der Wahl der FSR, wenn nicht ausdrücklich anders genannt.

Der StudWV besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern. Das Stupa wählt die Mitglieder jeweils für ein Jahr. Wählbar sind alle Mitglieder der Studierendenschaft der FU Berlin.

Des Weiteren verkündet der StudWV die genauen Termine und Fristen der Wahlen, klärt mit der Universitätsverwaltung organisatorische Fragen, prüft und genehmigt die Wahlberechtigung der Kandidat*innen, legt die Wahlverzeichnisse aus, beschäftigt Wahlhelfer*innen, organisiert die Wahllokale, leitet die Wahl und die Auszählung, verkündet das Wahlergebnis und entscheidet über Wahlanfechtungen und Einsprüche.

Die Seite des StudWV mit Wahlergebnissen und Rechtsgrundlagen findet ihr hier.

Zentraler Wahlvorstand (ZWV)

Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen:

Er besteht aus je zwei Angehörigen der vier Statusgruppen und bis zu vier Stellvertreter*innen. Der AS bestellt auf Vorschlag des Präsidiums oder der Mitglieder des AS die Mitglieder des ZWV für zwei Jahre.

Der ZWV bestimmt Wahltermin und Wahlorte, legt die Wahlverzeichnisse aus und deren Berichtigungen bei Einsprüchen, prüft und genehmigt die Wahlvorschläge (Kandidat*innen und Listen), verkündet das Wahlergebnis und berät Gremien und Wahlorgane bei Wahlanfechtungen.

Die Seite des ZWV mit Wahlergebnissen und Rechtsgrundlagen findet ihr hier.


Letzte Aktualisierung: Dezember 2019

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