Der Dekan wird vom Fachbereichsrat gewählt. Der Dekan und mindestens ein Prodekan müssen der Gruppe der Professoren angehören. Das Dekanat arbeitet nach dem Kollegialprinzip. Es erledigt, vorbehaltlich der Zuständigkeiten der Dienstbehörde und Personalstelle, die laufenden Personal- und Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs. Zudem ist das Dekanat zuständig für den Entwurf des Haushaltsplans und den Vollzug der Errichtung oder Auflösung von Organisationseinheiten und Untergliederungen des Fachbereichs.
Studiendekan
23. Oktober 2012, 18:14 Uhr
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