Das Rechtsamt (manchmal auch kurz RA genannt) kümmert sich an einer Universität, wie in einer Firma die Rechtsabteilung, um die diversen juristischen Belange der Institution. An der FU ist das Rechtsamt eine Stabsstelle des Präsidiums und somit Teil der zentralen Universitätsverwaltung. Wann immer eine universitäre Stelle eine rechtliche Frage hat, kann und muss sie sich an das Rechtsamt wenden. Wichtig für Studenten vor allem: Das Rechtsamt prüft die Rechtmäßigkeit von Studienordnungs- und Prüfungsbelangen sowie von Zulassungverfahren. Wenn beispielsweise das Präsidium und der Akademische Senat eine neue Rahmenstudien- und Prüfungsordnung beschließen, so muss das Rechtsamt die Gesetzmäßigkeit des Regelwerks und des Beschlussverfahrens prüfen. Darüber hinaus vertritt das Rechtsamt die Universität vor Gericht.
Rechtsamt
28. November 2012, 22:29 Uhr
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