Was für ein absurdes Theater!

Der Umgang der Freien Universität mit der Causa Giffey legt offen, dass die FU bei ihren wissenschaftlichen Standards zweierlei Maß anlegt. Ein unwürdiges Schauspiel, kommentiert Julian Sadeghi

Franziska Giffey (SPD)
Bundesministerin Franziska Giffeys Promotion wurde von der FU gerügt. Bild: Jugendpresse Deutschland/Annkathrin Weis, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Die Theaterwissenschaftler*innen der FU dürften voll auf ihre Kosten kommen, denn in Berlin-Dahlem wird zurzeit ein politisches Schmierentheater aufgeführt. In der Posse um die Doktorarbeit von Franziska Giffey geht es um wissenschaftliche Reputation und politische Macht. Unbeteiligt im Zuschauer*innenraum: Die Studierenden, die sich wundern dürften, wie nonchalant an ihrer Uni mit Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens umgegangen wird.

Die Besetzung.

In den Hauptrollen:

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Giffey ist SPD-Mitglied und Hoffnungsträgerin ihrer Partei, den Regierenden Berliner Bürgermeister Michael Müller ab 2021 im Roten Rathaus zu beerben. Skandale jeglicher Art kommen da eher ungelegen.

Die Freie Universität Berlin. Sie verlieh Giffey 2010 den Doktortitel. Nachdem die Plagiatsjäger*innen von Vroniplag Vorwürfe erhoben, bat Giffey die FU um Überprüfung der Arbeit. Die Uni beließ ihr den akademischen Grad schließlich im Oktober 2019 trotz 27-facher Täuschung mit bedingtem Vorsatz. Bedingter Vorsatz bedeutet, dass Giffey die Täuschung zumindest billigend in Kauf nahm.

In den Nebenrollen:

Der Asta der FU. Er erhielt mittels einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Details über die Prüfung von Giffeys Promotion und veröffentlichte den Bericht der Prüfer*innen und eine Übersicht der monierten Passagen.

Giffeys Doktormutter Tanja Börzel. Börzel ist Politologin und seit letztem Jahr Direktorin des Exzellenzcluster Scripts, einem der Leuchttürme der offiziell für exzellent befundenen Berlin University Alliance. Gut 35 Mio. Euro warb Börzel dem Verbund damit ein. Bühne frei.

Die Handlung.

Ein Plagiatsskandal, wegen der Doktormutterschaft Börzels im Epizentrum der exzellenten FU. Der Reflex der Verantwortlichen, die FU möglichst geräuschlos und zur Not auch sehr kreativ aus der Affäre zu ziehen, ist kaum verwunderlich. Wäre da nicht bedauerlicherweise die nicht zu leugnende Faktenlage. Das interne Gremium, das Giffeys Promotion überprüfte, bescheinigt der Arbeit im jetzt veröffentlichten Prüfbericht, dass sie „eine größere Zahl von Textstellen enthalte, die „eindeutig als „objektive Täuschung“ zu bewerten sind“. Den Doktortitel müsse man ihr aber freilich nicht aberkennen, es genüge vielmehr „Frau Dr. Giffey für ihr Fehlverhalten zu rügen“.

Allein: Das Berliner Hochschulrecht sieht keine „Rüge“ vor. Der Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes eröffnet zwei Möglichkeiten: Aberkennung des Titels – oder eben nicht. So war das auch an den drei Berliner Universitäten stets Usus, wie der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses im Juli in einem Gutachten feststellte. Die Frage, ob eine „Rüge“ vom dem Unipräsidenten eingeräumten Ermessen gedeckt ist, müssen Jurist*innen klären. Selbst wenn das zweite – von der FU selbst in Auftrag gegebene – Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass die Rüge juristisch zulässig war, bliebe ein bitterer Beigeschmack.

Das Genre: Trauerspiel.

Die FU entwertet mit dieser vermeintlich salomonischen Lösung andere Doktortitel. Nämlich die all jener Menschen, die in ihren Dissertationen von Lappalien wie einer bedingt vorsätzlich begangenen 27-fachen Täuschung absahen.

Für Studierende in ähnlichen Situationen ist die Angelegenheit glasklar geregelt. In der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der FU steht: „Versucht eine Studentin oder ein Student, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung, insbesondere durch Plagiat […] zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.“ Ein Ermessen gibt es hier nicht.

Hält die FU ihre Einschätzung von Giffeys Arbeit aufrecht, führt das die Regelung für Studierende ad absurdum. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass bei der Erlangung des zweithöchsten wissenschaftlichen Grads ein niedrigerer Anspruch an die Wissenschaftlichkeit angelegt wird als bei Semesterabschluss-Hausarbeiten im ersten Semester. Die FU schreibt über sich selbst, Gerechtigkeit sei Teil ihres wissenschaftlichen Ethos. Man darf zumindest daran zweifeln.

Autor*in

Julian Sadeghi

Einer der Julian Sadeghis dieser Welt.

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1 Response

  1. Klugscheißer sagt:

    Der Doktor ist der höchste wissenschaftliche Grad und nicht nur der zweihöchste. Danach kommt nichts mehr an Graden. Nur noch Ämter und Titel 😉

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